Änderungsaufträge Musterklauseln

Änderungsaufträge. 21.1 Ein Änderungsauftrag ist ein schriftlicher Auftrag, der vom Kunden und Honeywell unterschrieben wird und eine Änderung der Services, des Zeitplans oder des Preises autorisiert.
Änderungsaufträge. 37.1 Jede Partei kann eine Änderung der Spezifikationen oder des Umfangs der Teil III- Anlage verlangen, wobei eine solche Änderung nur durch einen schriftlichen „Änderungsauftrag“ wirksam wird, der von beiden Parteien genehmigt und ausgeführt wird. Die antragstellende Partei legt einen Entwurf des Änderungsantrags vor, in dem die Art und der Grund der vorgeschlagenen Änderung angegeben sind, und Cytiva legt (in ihrem Änderungsauftragsentwurf oder als Antwort auf den Änderungsauftragsentwurf des Käufers) alle zusätzlichen Kosten und sonstigen Auswirkungen dar, die mit der vorgeschlagenen Änderung verbunden sind (einschließlich Änderungen der Liefer- und/oder Installationstermine, falls zutreffend). Änderungsaufträge sind von beiden Parteien zu prüfen und zu vereinbaren und dürfen von keiner Partei unbillig zurückgewiesen werden. Xxxxxx ist nicht verpflichtet, mit den Arbeiten im Rahmen eines Änderungsauftrags zu beginnen, bevor der Änderungsauftrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Keine Partei kann eine Änderung ablehnen, die erforderlich ist, um die Einhaltung des geltenden Rechts zu gewährleisten.
Änderungsaufträge. 10.1 Der Abnehmer ist berechtigt, schriftliche Änderungsaufträge bei Mammoet einzureichen. Änderungsaufträge binden Mammoet nicht, es sei denn, dass Mammoet diese schriftlich akzeptiert hat. Mammoet ist nicht verpflichtet, einen Änderungsauftrag anzunehmen.
Änderungsaufträge. Eine Leistungsbeschreibung kann nur durch einen Änderungsauftrag geändert werden, der von den Bevollmächtigten jeder Vertragspartei ausgeführt wird. Alle Änderungen erfordern einen Änderungsauftrag, um Gebühren außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs zu vermeiden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.