Einhaltung des geltenden Rechts Musterklauseln

Einhaltung des geltenden Rechts. 1. Der Käufer hält bei der Erfüllung des Vertrags alle geltenden Gesetze, Handelssperren, Vorschriften, Verordnungen und sonstige Einschränkungen ein und unbeschadet der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmungen gilt Folgendes: (a) Der Käufer hat die verschiedenen nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltverschmutzung durch die Verwendung, die Installation und den Betrieb der Waren und andere Angelegenheiten, auf die Pentair keinen Einfluss hat, einzuhalten, und (b) Pentair übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften, weder durch Schadenersatz, Gewährleistung noch auf andere Weise. 2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt der Käufer sicher und sorgt dafür, dass er im Besitz aller Lizenzen, Zustimmungen, Einwilligungen, Genehmigungen und Autorisierungen („Lizenzen“) ist, die im Hinblick auf die Waren erforderlich sind. 3. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen erklärt der Käufer, die Position von Pentair, keine Geschäfte mit Kuba, dem Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Belarus und den umstrittenen Regionen Krim, Donezk und Luhansk zu tätigen („Position von Pentair“), verstanden zu haben, und bestätigt, bei allen Geschäftsvorgängen, an denen die Waren beteiligt sind, der Position von Pentair zu folgen. 4. Der Käufer verpflichtet sich, Waren (einschließlich bereitgestellter technischer Informationen und Dienstleistungen) nur dann an ein anderes Land zu verkaufen, zu reexportieren oder anderweitig dorthin zu verbringen oder zu transferieren, wenn dabei alle geltenden staatlichen Vorgaben, einschließlich entsprechender Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetze der USA sowie Maßnahmen des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten oder von Regierungsstellen jedes anderen Landes eingehalten werden. Jede Verletzung der anwendbaren Gesetze oder Vorschriften der USA oder einer anderen Regierung durch den Käufer oder den Endkunden oder wenn der Käufer gegen die Position von Pentair verstößt, ungeachtet dessen, ob dies gegen die vorgenannten anwendbaren Gesetze oder Vorschriften verstößt oder nicht, gilt als wesentliche Vertragsverletzung und als ausreichender Grund für Pentair, einige oder alle Bestellungen abzulehnen oder diesen Vertrag zu kündigen. Die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Anforderungen und der Position von Pentair ist eine Voraussetzung dafür, dass Pentair seine V...
Einhaltung des geltenden Rechts. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen halten die Parteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen jederzeit alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Branchenspezifikationen, Kodizes und Standards ein, einschließlich, ohne Einschränkung, des US- amerikanischen Foreign and Corrupt Practices Act, des britischen Xxxxxxx Xxx 0000 und des Ethikkodex des Verkäufers.
Einhaltung des geltenden Rechts. Die Pflichten des Auftragsverarbeiters bei der Datenverarbeitung ergeben sich aus diesem Vertrag und dem anwendbaren Recht. Das anwendbare Recht umfasst insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) und die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO ").
Einhaltung des geltenden Rechts. MTS und der Kunde verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates oder Landes, in dem die die Bestellung unterzeichnende MTS-Einheit ansässig ist, mit der Ausnahme, dass die dort geltenden Kollisionsnormen keine Anwendung finden.
Einhaltung des geltenden Rechts. Sie sichern zu, dass Sie zu keinem Zeitpunkt die Services, Lösungen, Einrichtungen, Tools, die Software oder den Support von SurveyMonkey im Rahmen dieser Vereinbarung in einer Weise nutzen oder in Anspruch nehmen werden (oder eine solche Nutzung genehmigen), (i) die einen Verstoß gegen für Sie oder SurveyMonkey geltende Gesetze oder Vorschriften darstellt, oder (ii) die SurveyMonkey zur Einhaltung anderer Gesetze und/oder Vorschriften verpflichten würden, als die in der Definition von „Datenschutzgesetz“ in der Datenverarbeitungsvereinbarung aufgeführten oder in den vorliegenden Bedingungen anders angegeben.
Einhaltung des geltenden Rechts. 23.1 Branchenstandards Der Vertrag basiert auf Entwurf, Herstellung, Prüfung und Lieferung der Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers gemäß: (I) seinen eigenen Konstruktionskriterien, Herstellungsprozessen und Verfahren sowie Qualitätssicherungsprogrammen; (II) Teilen der Branchenspezifikationen, Codes und Standards, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gelten, wie dem Verkäufer angegeben; (III) des geltenden Rechts und (IV) aller im Vertrag festgelegten schriftlichen Bedingungen und Spezifikationen. Wenn einer der vorgenannten Punkte sich ändert, kann der Verkäufer die Produkte und Dienstleistungen einseitig ändern, um die Einhaltung des Vorstehenden sicherzustellen. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis, Liefer-/Leistungstermin oder Garantien einseitig zu ändern. Sollte eine solche Änderung den Verkäufer daran hindern, seine Verpflichtungen ohne Verletzung des geltenden Rechts zu erfüllen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen unverhältnismäßig belasten oder ungleich unausgewogen machen, hat der Verkäufer auch das Recht, den Vertrag ohne jegliche Haftung zu kündigen. 23.2 Einhaltung der geltenden Gesetze Ungeachtet einer anderen Vertragsbestimmung halten die Parteien bei der Vertragserfüllung jederzeit alle geltenden Gesetze ein.

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  • Datenschutz und Geheimhaltung 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmun- gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. 2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netz- kunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt ver- traulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen. 3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kunden- daten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfü- gung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruflich. 4. Der Netzkunde hat als Betroffener iSd § 4 Z 3 DSG 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 DSG 2000 zu verlangen. 5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs 2 DSG 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdige Geheimhaltungsinte- ressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs 3 DSG).

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.