Übergabe des Fahrzeugs Musterklauseln

Übergabe des Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird mit vollem Treibstoff- und Wassertank und vollständiger Ausrüstung, nach der Inventarliste, bei der Abfahrt übergeben. Ebenfalls wird eine Notiz über die bestehenden und sichtbaren Beschädigungen durch beide Parteien bestätigt. Falls keine Liste über Beschädigungen vorhanden ist, werden diese als Beschädigungen, die während der Fahrt entstanden sind, gesehen, sofern der Mieter nicht angibt, dass er nicht der Verursacher ist. Yachtcharter De Drait B.V. ist nicht verantwortlich für die Genauigkeit und Vollständigkeit der Wasserkarten und das unterwegs unverhoffte Ausfallen von Instrumenten und Apparaturen an Bord. Schäden am Fahrzeug und an der Ausrüstung bei Abfahrt, die die Fahreigenschaften und die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges nicht beeinflussen (auch Bug- und Heckschraube), geben kein Recht auf eine komplette oder teilweise Rückgabe der Mietsumme.
Übergabe des Fahrzeugs. 2.1 Der Vermieter übergibt dem Mieter ein betriebsbereites Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand. 2.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe sorgfältig zu überprüfen. Jede sichtbare Beschädigung ist von den Parteien sofort schriftlich auf dem Mietvertrag oder einem dem Mietvertrag beizufügenden Beiblatt zu vermerken. 2.3 Für sichtbare Schäden, die nicht bei der Übergabe festgehalten sind, wird vermutet, dass diese während der Dauer der Vermietung entstanden sind und somit vom Mieter zu verantworten sind.
Übergabe des Fahrzeugs. 2.1. Die Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter erfolgt an dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabeort bzw. an dem mit Arval vorab abgestimmten Übergabeort. Bei der Übergabe des Fahrzeugs händigt Arval dem Mieter eine Übernahmebestätigung aus, in dem sämtliche Beschädigungen des Fahrzeugs aufgeführt sind. Der Mieter hat das Fahrzeug vor der Übernahme auf vertragsgemäße Leistung, Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der vertraglichen Spezifikation und etwaige Schäden zu untersuchen. Beanstandungen hat der Mieter unverzüglich d.h. vor der Übernahme des Fahrzeugs Arval mitzuteilen. Sollten keine Beanstandungen erfolgen, hat der Mieter den Inhalt der Übernahmebestätigung anerkannt und bestätigt (siehe Punkt 10.2.und 10.3.). Schäden, die nicht in der Übernahmebestätigung festgehalten wurden, werden dem Mieter verrechnet. Jedes Mietfahrzeug wird mit einer für Österreich gültigen Vignette ausgehändigt (Klebevignette oder digital). Der Fahrer bzw. Xxxxxx ist selbst verantwortlich für die die Überprüfung der Gültigkeit dieser Vignette. Etwaige Rechtsfolgen (behördliche Bussen, Ahndungen etc.) aufgrund der Nichtbeachtung der Vignettenpflicht trägt im Verhältnis zu Arval der Mieter bzw. Fahrer. Sollte die Vignette nachweislich nicht mehr gültig sein, ist Xxxxx umgehend zu informieren, damit Xxxxx für den Kunden unentgeltlich eine neue Vignette kaufen und diese an ihn bzw. den Fahrer senden kann. Die Übernahmebestätigung wird wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Zudem erhält der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs alle notwendigen Fahrzeugpapiere, Erklärungen wie z.B. Bedienungsanleitung sowie einen Fahrzeugschlüssel. 2.2. Der Mieter bzw. der Fahrer muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis vorlegen. Der Mieter hat während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland gültigen Fahrerlaubnis befindet. 2.3. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Übergabeort zu der vereinbarten Übergabezeit entgegennehmen, hat der Mieter Arval jedenfalls die Kosten für die Leerfahrt zu ersetzen. Die Höhe der Kosten für die Leerfahrt ist der jeweils aktuellen Preistabelle zu entnehmen. Der Mieter kann den Nachweis erbringen, dass Arval kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Arval bleibt es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

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  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Rückgabe der Mietsache 13.1. Bei seinem Auszug hat der Mieter das Apartment mit sämtlichen, auch den von ihm selbst beschaff- ten Schlüsseln (zum Begriff des „Schlüssels“ vgl. Ziff. 1.5), zurückzugeben. 13.2. Die Parteien vereinbaren eine Vorab-Abnahme, welche spätestens sechs Wochen vor Auszug des Mieters zu erfolgen hat. Der Vermieter schlägt dem Xxxxxx mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche in Textform zwei Alternativtermine vor, wobei der Mieter verpflichtet ist, einen Vorab-Ab- nahme-Termin bis spätestens drei Tage vorher zu bestätigen. Über den Vorab-Abnahme-Termin ist ein Protokoll zu erstellen. Der Mieter hat die darin aufgeführten Mängel bis zur Rückgabe des Apart- ments zu beseitigen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe zu verweigern und hat das Recht vom Mieter Schadensersatz für die verzögerte Rückgabe zu verlangen. 13.3. Die Rückgabe des Apartments erfolgt in sauberem und unbeschädigtem Zustand sowie vollständig geräumt, soweit der Mieter ihm gehörende Gegenstände eingebracht hat. 13.4. Schuldhaft vom Xxxxxx verursachte Schäden sind von diesem vor Rückgabe des Apartments zu besei- tigen. Maßgeblich für die Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands ist das vom Mieter bei Über- gabe der Mietsache unterzeichnete Apartmentübergabeprotokoll. Im Hinblick auf Schäden, welche nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, ist dem Mieter bekannt, dass ihm der Nachweis obliegt, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat. 13.5. Gibt der Mieter die Mietsache von sich aus vor Vertragsende an den Vermieter zurück, hat er keinen Anspruch auf Verringerung der Monatsmiete. 13.6. Für die Rückgabe des Apartments und der Schlüssel hat der Mieter einen Termin mit dem Community Manager zu vereinbaren. Die Rückgabe kann nur während der Öffnungszeiten des Büros des Commu- nity Managers durchgeführt werden; an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen ist das Büro ge- schlossen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls am Rückgabetermin. Das auszufüllende Formular des Übergabeprotokolls wird von Vermieterseite ge- stellt. 13.7. Unterlässt der Mieter die Vereinbarung des Rückgabetermins oder erscheint er nicht zu dem verein- barten Rückgabetermin, kann der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer dem Mieter gesetzten an- gemessenen Nachfrist auf Kosten des Mieters das Apartment öffnen, reinigen und neue Schlösser anbringen lassen. Das Recht des Vermieters, neue Schlösser anbringen zu lassen, entfällt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass ein Missbrauch des/der nicht zurückgegebenen Schlüssel(s) ausgeschlossen ist. In diesem Fall findet die Rückgabe des Apartments in Abwesenheit des Mieters statt. Etwaige Schä- den werden fotografisch dokumentiert. Die Fotos werden zum Rückgabeprotokoll genommen, wel- ches dem Mieter per E-Mail übersandt wird.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Weitergabe von Nachrichten Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Versicherte Fahrzeuge Die Waren und beruflich genutzten Geräte sind ausschließlich während ihres Transports mit im Großherzogtum Luxemburg zugelassenen und vom Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Leasing-Nehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten genutzten Fahrzeugen gedeckt.