Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen Musterklauseln

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Liste der möglichen Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten oder einfache personenbezogene Daten, die nach § 203 StGB geschützt sind, für die SDK-Versicherungsgruppe∗ erheben, verarbeiten oder nutzen. Das bedeutet, dass für jede Datenverarbeitung, -erhebung und – übermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja, welcher Dienstleister/Auftragnehmer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist. ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH Xxxxxxx Xxx. 000-000, 00000 Xxxx Kundenumfragen, Unternehmensrating Compagnon Marktforschungs- institut GmbH & Co. KG Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx Kundenumfragen Deutsche Post E-Post Solutions GmbH Xxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxx Input-Management, Datenerfassung Fiducia IT AG Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx Datenkommunikation zwischen Genossenschaftsbanken und Süddeutsche Krankenversicherung a.G. und Auslandszahlungen General Reinsurance AG Xxxxxxx-Xxxxx-Xxxx 00 00000 Xxxx Rückversicherung, Risiko- und Leistungsprüfung Kohlhammer Archivierung Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Datenarchivierung mhplus Betriebskrankenkasse Xxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxx Im Rahmen der M-Tarife Prüfung des Bestehens einer Versicherung bei der mhplus Betriebskrankenkasse und „Leistung aus einer Hand“ PAV Card GmbH Xxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Erstellung der Versichertenkarte puls Marktforschung GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Kundenumfragen Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Antrags-, Vertrags- und Leistungsbearbeitung für die Süddeutsche Lebensversicherung a.G. und die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G.) Süddeutsche Lebensversicherung a.G. Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Risiko- und Leistungsprüfung für die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. Adressermittler Adressabgleich /-prüfung /-anreicherung Assistancedienstleister Unterstützung und Service im Bereich der Unfall- und Auslandsreisekrankenversicherung, Gesundheitstelefon Beratungsärzte/ -unternehmen Beurteilungen in unterschiedl. Fachbereichen, Gesundheitsservice, Case Management, Disease Management, Gesundheitsdienstleistungen, Private Pflegeberatung Briefkonsolidierung, Mailingdienstleister Briefe kuvertieren, versenden, Mailingdruck und -versand Call Center Terminvereinbarungen, Telefoniedienstleistungen Detekteien Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall bei Betrugsverdacht ∗ Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Süddeutsche Lebens...
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Der Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V. führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel das Erstellen der jährlichen Nachweise für Finanzver waltung und Trägerunternehmen, die Aufnahmen neuer Trägerunternehmen, alle Arbeiten der laufen- den Ver waltung, das Erstellen von Versorgungsordnungen sowie die Erstellung von Bescheinigungen für Arbeitnehmer (Unver- fallbarkeitstestate, Rentenbescheide), bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung der Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung. Werden hierbei Ihre gesetzlich zu schützenden Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) weitergegeben, benötigt der Überbe- triebliche Unterstützungskasse AXA e. V. Ihre Einwilligung für sich sowie für die Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung. Ich willige ein, dass der Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V. meine Daten an Kölner Spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung übermittelt und dass die Daten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang er- hoben, verarbeitet und genutzt werden, wie der Überbetriebliche Unterstützungskasse AXA e. V. dies tun dürfte.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. (Unternehmen oder Personen) Ich willige ein, dass die AXA Versicherung AG meine Gesundheitsdaten an die in der Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die AXA Versicherung AG dies tun dürfte. Soweit erforderlich, ent- binde ich die Mitarbeiter der AXA Gruppe und sonstiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen. Liste der externen Stellen / Kategorien von Stellen, die für Financial Assurance Company Limited, Zweigniederlassung Deutschland bzw. Financial Insurance Company Limited, Zweigniederlassung Deutschland oder AXA France Vie S.A. bzw. AXA France IARD S.A. (zusammen kurz „AXA“) Gesundheitsdaten und nach § 203 StGB geschützte Daten erheben, verarbeiten und/oder nutzen: AXA Partners S.A.S. Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxx-Xxxxxxxx Vertragsverwaltung, Kundenservice, Bearbeitung von Leistungsfällen APRIL Deutschland AG Xxxxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxx/Xxxxxxx Vertragsverwaltung, Kundenservice, Bearbeitung von Leistungsfällen Deutsche Assistance Service GmbH Xxxxx-Xxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx Assistance-Dienstleistungen CM Service Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx x.X Öffnen, Scannen und Bearbeiten der Ein- und Ausgangs- post 60.250 – RSV-AVB-Rate – 06-2018 Externe Postkurierdienste Abholung, Transport und Zustellung von Post Entsorgungsunternehmen Transport und Vernichtung von Akten und Datenträgern Externe IT-Dienstleister Wartung der IT-Systeme AXA Gruppenversicherungen: Zur Risikobeurteilung des Ihnen angebotenen Versicherungsschutzes vor Abschluss des Vertragsverhältnisses sowie zu dessen Durchführung, insbesondere im Leistungsfall, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Mit dieser Datenschutzinformation stellen wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Umgang Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung. Diese Datenschutzinformation berücksichtigt bereits wesentliche Anforderungen der ab dem 25.05.2018 anwendbaren EU Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Bitte beachten Sie auch die gesonderte „Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung“ („Einwilligung & SEE“), mit der wir ergänzend erforderliche Erklärungen zum Umgang mit Gesundheitsdaten einholen und sie über den Umgang mit diesen Daten informieren.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und