4erTicket Musterklauseln

4erTicket. Berechtigt zur Nutzung von 4erTickets ist jede Person. 4erTickets werden für erwachsene Personen ab 15 Jahren und für Kinder von 6 bis unter 15 Jahren ausgegeben. 4erTickets werden in den Preisstufen Kurzstrecke, A, B, C und D mit 4 Entwerterfeldern und nach dem in den AGB beschriebenen Verfahren zum HandyTicket in den Preisstufen Kurzstrecke bis Preisstufe D ausgegeben. Bei Abruf eines 4erTickets für eine einzelne Fahrt nach dem HandyTicket-Verfahren gilt das einzelne Ticket für den sofortigen Fahrtantritt. 4erTickets gelten bis zum Erreichen des Fahrtziels, jedoch längstens für die maximale zeitliche Dauer von: Kurzstrecke: 20 Minuten Preisstufe A: 90 Minuten Preisstufe B: 120 Minuten Preisstufe C: 180 Minuten Preisstufe D: 300 Minuten Die Geltungsdauer beginnt mit dem vollen 10-Minuten-Intervall, das der in der Entwertung angegebenen Uhrzeit folgt. Bei 4erTickets gilt ein Entwerterfeld – bzw. nach Abruf vom Dienstleister gemäß HandyTicket-Verfahren jeweils ein Ticket – für eine Fahrt je Kund:in, mit beliebig häufigem Umsteigen. Bei KurzstreckenTickets ist ein Übergang von Eisenbahnverkehrsunternehmen auf andere Verkehrsmittel oder umgekehrt nicht erlaubt. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind aus fahrplan- bzw. betriebsbedingten Gründen, wie etwa längeren Umsteigezeiten oder Verspätungen, erlaubt. Rund- oder Rückfahrten in Richtung der Einstiegshaltestelle oder des Starttarifgebiets sind nur zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels erlaubt. 4erTickets werden grundsätzlich ohne Entwertung ausgegeben. Sie sind von den Kund:innen vor Fahrtantritt bzw. vor Betreten der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen zu entwerten. Aus Ticketdruckern ausgegebene 4erTickets werden für die erste Fahrt entwertet ausgegeben und sind von den Kund:innen nicht besonders zu entwerten. Kund:innen haben sich von der ordnungsgemäßen Entwertung zu überzeugen. Tickets zum HandyTicket-Verfahren sind nicht gesondert zu entwerten. Sie werden bei Abruf vom Dienstleister sofort gültig gestellt. 4erTickets können von mehreren Kund:innen gleichzeitig genutzt werden, wobei pro Kund:in und Fahrt ein Abruf je Ticket vom Dienstleister gemäß HandyTicket-Verfahren zu tätigen bzw. ein Entwerterfeld zu entwerten ist. Entwertete 4erTickets sind nicht übertragbar.
4erTicket. Berechtigt zur Nutzung von 4erTickets ist jedermann. 4er-Tickets werden für Erwachsene ab 15 Jahren und für Kinder von 6 bis unter 15 Jahren ausgegeben. 4erTickets werden in den Preisstufen A, B, C, D und E mit 4 Entwerterfeldern ausgegeben. 4erTickets gelten bis zum Erreichen des Fahrtziels, jedoch längstens für die maximale zeitliche Dauer von: Kurzstrecke: 30 Minuten Preisstufe A: 90 Minuten Preisstufe B: 120 Minuten Preisstufe C: 180 Minuten Preisstufe D: 240 Minuten Preisstufe E: 300 Minuten Die Geltungsdauer beginnt mit dem vollen 10-Minuten-Intervall, das der in der Entwertung angegebenen Uhrzeit folgt. Bei 4erTickets gilt ein Entwerterfeld für eine Fahrt für einen Kunden, mit beliebig häufigem Umsteigen. Bei KurzstreckenTickets ist ein Übergang von Eisenbahnverkehrsunternehmen auf andere Verkehrsmittel oder umgekehrt nicht erlaubt. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein. Ausnahmen sind aus fahrplan- bzw. betriebsbedingten Gründen, wie etwa größeren Umsteigezeiten oder Verspätungen, erlaubt. Rund- oder Rückfahrten in Richtung auf die Einstiegshaltestelle oder das Starttarifgebiet sind nur zum schnelleren Erreichen des Fahrtziels erlaubt. 4erTickets werden grundsätzlich ohne Entwertung ausgegeben. Sie sind vom Kunden vor Fahrtantritt bzw. vor Betreten der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen zu entwerten. Aus Ticketdruckern ausgegebene 4erTickets werden für die erste Fahrt entwertet ausgegeben und sind vom Kunden nicht besonders zu entwerten. Der Kunde hat sich von der ordnungsgemäßen Entwertung zu überzeugen. 4erTickets können von mehreren Kunden gleichzeitig genutzt werden, wobei pro Kunde und Fahrt ein Entwerterfeld zu entwerten ist. Entwertete 4erTickets sind nicht übertragbar.

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  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Fazit Mit dem vorgelegten Koalitionsvertrag legen die zu ver- handelnden Parteien Union und SPD einen pragmati- schen, aber auch ambitionierten wirtschafts- und sozial- politischen Plan für die kommende Legislaturperiode vor. Geplant ist eine Anhebung der Investitionstätig- keit in Deutschland, eine auf Wachstum ausgerichte- te Industrie- und Wettbewerbspolitik sowie eine Fort- führung der Energiewende. Des Weiteren sind diver- se Reformen im Arbeits- und Rentenbereich geplant, die weitreichende Umverteilungseffekte haben dürften. Der vorliegende Bericht verdeutlicht, dass die im Koali- tionsvertrag vereinbarten wirtschafts- und sozialpoliti- schen Pläne der angehenden Regierung nicht in allen Bereichen vollständig und ausgereift sind. Vielfach fehlt es an konkreten Ausgestaltungen einzelner geplanter Politikmaßnahmen. Der Koalitionsvertrag lässt offen, wie die vielen Ziele und Absichten in ein ganzheitliches Konzept passen, und welche langfristige Vision die deut- sche Bundesregierung für Deutschland und Europa hat. Hervorzuheben ist aber auch, dass in der Vergangen- heit ein Koalitionsvertrag selten so detailliert war und so viele spezifische Ziele für eine Vielzahl wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Bereiche formuliert hat. Man kann die Lücken im Vertrag und den Mangel an Visionen ala ein Defizit ansehen. Besser wäre es aber, die offenen Stellen als eine Chance für Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu begreifen, in den kom- menden Monaten und Jahren eine Vision für Deutsch- land und Europa zu entwickeln! Xxxxxx Xxxx ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat | xxxxx@xxx.xx Xxxxxxx Xxxxxx ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat | xxxxxxx@xxx.xx Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Konjunkturpolitik am DIW Berlin | xxxxxxxxxx@xxx.xx Xxxxxx Xxxx ist Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am DIW Berlin | xxxxx@xxx.xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxx ist Leiter der Abteilung Konjunkturpolitik am DIW Berlin | xxxxxxxxx@xxx.xx Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist Präsident des DIW Berlin | xxxxxxxxxxx@xxx.xx Xxxxxxxx Xxxxx ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat am DIW Berlin | xxxxxx@xxx.xx Xxxxxx Xxxxxx ist stellvertretender Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte am DIW Berlin | xxxxxxx@xxx.xx Xxxxx Xxxx ist Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin | xxxxx@xxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx ist Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am DIW Berlin | xxxxxxxx@xxx.xx Xxxxxx Xxxxxx ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat | xxxxxxxx@xxx.xx Xxxxx Xxxxxxxxx ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Konjunkturpolitik am DIW Berlin | xxxxxxxxxx@xxx.xx Xxx-Xxx Xxxxxx ist wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Staat | xxxxxxxx@xxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxx ist Leiter der Abteilung Klimapolitik | xxxxxxxx@xxx.xx Xxxxx Xxxxxx ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung Staat am DIW Berlin | xxxxxxx@xxx.xx Xxxxxx Xxxxxx ist Direktor des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) | xxxxxxx@xxx.xx

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 6.2 hat die Reklamation un- verzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 7.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 7.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.

  • Transportschäden Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.