Common use of Abfallentsorgung Clause in Contracts

Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers Abfälle i.S.d. Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt er die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Auftragnehmer über, soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen haben.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers Abfälle i.S.d. im Sinne des Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt er die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen bleiben im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Auftragnehmer über, soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen habenbeim Auftragnehmer.

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Samples: Generalunternehmervertrag

Abfallentsorgung. Soweit bei den der Auftragnehmer im Rahmen seiner Lieferungen/Leistungen Tätigkeiten Abfälle im Sinne des Auftragnehmers Abfälle i.S.d. Abfallrechts entstehenzurücklässt, verwertet oder beseitigt er die diese Abfälle vorbehaltlich abweichender schriftlicher einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung auf eigene seine eigenen Kosten gemäß den Vorschriften des Abfallrechtsund nach Maßgabe der abfallrechtlichen Vorschriften. EigentumBesitz, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung Verantwortlichkeit nach Maßgabe des Abfallrechts gehen im Zeitpunkt mit Entstehung des Abfallanfalls Abfalls auf den Auftragnehmer über, soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen haben.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers Abfälle i.S.d. Abfallrechts entstehen, verwertet verwer- tet oder beseitigt er der Auftragnehmer die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher schriftli- cher Vereinbarung – auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. EigentumEi- gentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls Abfall- anfalls auf den Auftragnehmer über, soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen haben.

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Samples: Einkaufsbedingungen