Common use of Abfallentsorgung Clause in Contracts

Abfallentsorgung. Der Aussteller teilt der Messe München GmbH im Zuge der Beauftragung rechtzeitig mit, ob er die während der Auf- und Abbauzeit bzw. während der Laufzeit der Veranstaltung anfallenden Abfälle von der Messe München GmbH als Mischabfall entsorgen lässt, oder ob er sie zunächst nach ver- schiedenen Wertstofffraktionen (z. X. Xxxx, Glas, Papier, Kartonagen, Kunststoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe von der Messe München GmbH entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und Bewirtungsabfällen verun- reinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2.) sowie Öle und Fette (Punkt 6.2.1.) hat der Aussteller gesondert von der Messe München GmbH entsorgen zu lassen. Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von der Messe München GmbH zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der Messe München GmbH wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe in Verbindung setzen. Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände rechtzeitig unter Angabe des Materials und der Menge bei der Messe München GmbH zur Entsorgung anzumelden. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten, wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat.

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Abfallentsorgung. Der Aussteller teilt Für die Abfallentsorgung ist der Messe München GmbH öffentlich-rechtliche Versorgungsträger Zweckverband Abfallwirt- schaft Saale-Orla (ZASO) zuständig. In der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza, einem Ei- genbetrieb des ZASO, werden heizwertreiche Rejekte aus der benachbarten Papierfabrik sowie heizwertreiche Fraktionen und Rohstoffe thermisch verwertet. Die Anlage verfügt über eine Verar- beitungskapazität von ca. 80.000 t/Jahr. Die historische Deponie im Zuge Bereich des Debragrabens wurde bereits rekultiviert. Es ist die Neuorganisierung der Beauftragung rechtzeitig mitWertstoffentsorgung in Rudolstadt vor- gesehen. Die Strom-, ob er Gas- und Fernwärmeversorgung im Rudolstädter Stadtgebiet wird durch die während der Auf- und Abbauzeit bzw. während der Laufzeit der Veranstaltung anfallenden Abfälle von der Messe München Energie- versorgung Rudolstadt GmbH als Mischabfall entsorgen lässt, oder ob er sie zunächst nach ver- schiedenen Wertstofffraktionen (z. X. Xxxx, Glas, Papier, Kartonagen, Kunststoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe von der Messe München GmbH entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und Bewirtungsabfällen verun- reinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2.EVR) sowie Öle die Energie- und Fette Medienversorgung Schwarza GmbH (Punkt 6.2.1EMS) bereitgestellt. Betreiber der Netze und Anlagen ist die Tochtergesellschaft EnR Energienet- ze Rudolstadt GmbH, welche stetig Wartungen und Erneuerungen durchgeführt. Grundsätzlich verfügt das Stadtgebiet über ein Grundnetz für Gas und Strom in einem guten Zustand. Das Wär- menetz umfasst eine Länge von 12 km. Seit 1992 wurden etwa 90 % der Leitungen neu verlegt. Die EMS, eine Tochtergesellschaft der Thüringer Energie AG, betreibt im Industriegebiet Schwarza ein Heizkraftwerk (HKW). Dieses versorgt neben den Großunternehmen im Industriegebiet Schwarza auch kleine und mittlere Betriebe mit Elektroenergie, Wärme, Brauch- und Prozesswas- ser, Druckluft und Stickstoff. Die Fernwärmeversorgung der Stadt Rudolstadt wird ebenfalls mit Wärme aus dem HKW Schwarza sichergestellt. Darüber hinaus sind mehrere kleinere BHKW zur Versorgung einzelner Gebäude vorhanden. Im Fachkonzept Energie und Klimaschutz wird detaillierter auf die Energieversorgung in Ru- dolstadt eingegangen.) hat der Aussteller gesondert von der Messe München GmbH entsorgen zu lassen. Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von der Messe München GmbH zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der Messe München GmbH wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe in Verbindung setzen. Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände rechtzeitig unter Angabe des Materials und der Menge bei der Messe München GmbH zur Entsorgung anzumelden. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten, wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat.

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Abfallentsorgung. Die Abfallentsorgung obliegt der Zuständigkeit der Landkreises Leipzig und erfolgt durch die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH. Die Entsorgung erfolgt auf öffentlichen Straßen und Wegen. Die Erreichbarkeit des Plangebiets ist durch die Panitzscher Straße und die Planstraße als öffentliche Verkehrsfläche (vgl. 8.1 Verkehrserschließung) sichergestellt. Die Umsetzung der gemäß Satzung des Landkreises Leipzig bestehenden Anschlusspflicht der Abfallerzeuger- und Besitzer bedingt insbesondere die notwendigen Voraussetzungen für die satzungsgemäße Gestellung und Vorhaltung der von der KELL GmbH bereitgestellten Abfallbehälter zu schaffen. Nach § 15 Abs. 4 AWS erfolgt die Entsorgung der Abfälle mit Spezialfahrzeugen (Abfallsammelfahrzeug) nur auf öffentlichen Straßen und Wegen. Ein Anspruch auf Abholung bzw. Abfuhr der Abfallbehälter vom bzw. vor dem Grundstück besteht nicht. Ist eine Zufahrt aufgrund von tatsächlichen und rechtlichen Hindernissen nicht gegeben, so hat der Anschluss- und Überlassungspflichtige den Abfallbehälter an der ihrem Grundstück nächstgelegenen vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle bereitzustellen. Der Aussteller teilt Einsatz von Abfallsammelfahrzeugen ist ohne Gefährdung von Personen und Sachen nur möglich, wenn Straßen und Fahrwege die erforderlichen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Entsprechend dürfen Entsorgungsfahrzeuge nur auf Straßen eingesetzt werden, auf denen ein gefahrloser Betrieb sichergestellt werden kann. Diesbezüglich haben Verkehrsflächen den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu entsprechen und müssen die Anforderungen der Messe München GmbH im Zuge Rahmendaten für die Entsorgungsfahrzeuge (Breite ohne Außenspiegel: 2,55 m; Höhe ohne Aufbauten: 4,00 m; Gewicht: bis 30 t; Länge: ca. 11 m) erfüllen. Aufweitungen von Verkehrsflächen sind bei Kurven notwendig. Es muss gewährleistet werden, dass diese von dreiachsigen Entsorgungsfahrzeugen ohne Rangieren befahren werden können. Erweiterte Anforderungen ergeben sich für Sackgassen und Stichstraßen. Ein Anspruch auf Abholung bzw. Abfuhr der Beauftragung rechtzeitig mitAbfallbehälter vom bzw. vor dem Grundstück besteht nicht. Ist eine Zufahrt aufgrund von tatsächlichen und rechtlichen Hindernissen nicht gegeben, ob er die so hat der Anschluss und Überlassungspflichtige den Abfallbehälter an der ihrem Grundstück nächstgelegenen vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle bereitzustellen. Sollte es während der Auf- und Abbauzeit bzwBauphase zu Behinderung der Abfallentsorgung kommen, so empfiehlt sich das organisierte Verbringen der Abfallbehälter am jeweiligen Entsorgungstag an den/das Baustellenanfang/-ende. während Sofern es zu der Laufzeit Bestimmung eines Alternativstandortes für die Bereitstellung der Veranstaltung anfallenden Abfälle von der Messe München GmbH Abfallbehälter Hinweise bedarf, sind die erforderlichen Anfragen rechtzeitig an die Abfallwirtschaft zu richten. Auf jeden Fall sind jedoch die anliegenden Überlassungspflichtigen als Mischabfall entsorgen lässt, auch die zuständigen Entsorgungsunternehmen durch den Auftraggeber oder ob er sie zunächst nach ver- schiedenen Wertstofffraktionen (z. X. Xxxx, Glas, Papier, Kartonagen, Kunststoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe von der Messe München GmbH entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und Bewirtungsabfällen verun- reinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2dessen beauftragte Unternehmen zur disponiblen Vorkehr rechtzeitig zu informieren.) sowie Öle und Fette (Punkt 6.2.1.) hat der Aussteller gesondert von der Messe München GmbH entsorgen zu lassen. Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der Messe München GmbH gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von der Messe München GmbH zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der Messe München GmbH wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe in Verbindung setzen. Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände rechtzeitig unter Angabe des Materials und der Menge bei der Messe München GmbH zur Entsorgung anzumelden. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten, wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat.

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