Abfallentsorgung. Der Vertragspartner hat für die Entsorgung von Müll aller Art, der durch die Abhaltung von Veranstaltungen bzw. durch deren Auf- und Abbau entsteht, Sorge zu tragen.
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Samples: Veranstaltungsservicevertrag
Abfallentsorgung. Der Vertragspartner hat Die VertragspartnerInnen haben für die Entsorgung von Müll aller Art, der durch die Abhaltung von Veranstaltungen bzw. durch deren Auf- und Abbau entstehtVeranstaltungenbzw.durch derenAuf-undAbbauentsteht, Sorge zu tragenSorgezutragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abfallentsorgung. Der Vertragspartner hat Die VertragspartnerInnen haben für die Entsorgung von Müll aller Art, der durch die Abhaltung von Veranstaltungen bzw. durch deren Auf- und Abbau entsteht, Sorge zu tragen.
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Samples: Event Venue Rental Agreement
Abfallentsorgung. Der Vertragspartner hat für die Entsorgung von Müll aller Art, der durch die Abhaltung von Veranstaltungen bzw. durch deren Auf- und Abbau entsteht, Sorge zu tragen. Im Falle der nicht zeitgerechten Entsorgung ist das mumok berechtigt, die Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners durchzuführen.
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Samples: Vermietungsbedingungen