Sicherheitsbeleuchtung Musterklauseln

Sicherheitsbeleuchtung. Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheits- beleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung. Diese ist gemäß der derzeit anerkannten Regeln der Technik zu installieren. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist.
Sicherheitsbeleuchtung. Wenn die allgemeine Sicherheitsbeleuchtung durch Besonderheiten der Stand- bauweise nicht wirksam ist oder bei Räumen mit mehr als 100 m² Grundfläche und geschlossener Decke, bedarf es einer zusätzlichen Sicherheitsbeleuchtung, die ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewähr- leistet.
Sicherheitsbeleuchtung. Auf der Fläche der Subveranstalter muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Vorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher und Mitwirkende auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu angrenzenden, nicht überlassenen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können. Auf der Bunten Hafenmeile ist die Stadt für die Sicherheitsbeleuchtung zuständig.
Sicherheitsbeleuchtung. Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung sowie zugehörige Abzweigdosen sind rot zu kennzeichnen, die speisende Verteilung und die Stromkreis-Nr. sind deutlich lesbar anzubringen.
Sicherheitsbeleuchtung. Funktionalbeschreibung: Allgemeine Vorbemerkungen: Systembeschreibung ASE CPS System Business IP select 24V Anzeige & Bedieneinheit: Controller / IP Schnittstelle
Sicherheitsbeleuchtung. Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zu- sätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung, in Anlehnung an VDE 0100- 718. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allge- meinen Rettungswegen gewährleistet ist.