Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.
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Samples: www.bs-energy.de, www.kom-dia.de, www.bs-energy.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANabfallrechtlichen Vorschriften.
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Samples: www.netkom.de, www.tmz-gmbh.de, www.thueringerenergie.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.
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Samples: www.stadtwerke-weisswasser.de, www.stadtwerke-goerlitz.de, www.wuk-service.de
Abfallentsorgung. 15.1 14.1. Soweit bei den Lieferungen / Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Abfallentsorgung. 15.1 27.1. Soweit bei den Lieferungen oder Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.
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Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des von AN Abfälle im Sinne des Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf AN über.
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Samples: www.roehm.com
Abfallentsorgung. 15.1 14.1. Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher schriftli- cher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften Vorschrif- ten des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr Abfallrechts und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANunter Beachtung des örtlichen Abfallent- sorgungssatzung.
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Samples: www.enwi-hz.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet ver- wertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten Kos- ten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. EigentumEigen- tum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.
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Samples: www.stadtwerke-weisswasser.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Auftragnehmers Abfälle entstehen, verwertet verwer- tet oder beseitigt der AN Auftragnehmer die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher schriftli- cher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. EigentumEi- gentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfall- anfalls auf den Auftragnehmer über.
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Samples: www.zoller.info
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Auftragnehmers Abfälle i.S.d. Abfallrechts entstehen, verwertet oder beseitigt der AN er die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Auftragnehmer über, soweit die Vertragsparteien keine anderweitige Regelung getroffen haben.
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Samples: www.tib-chemicals.com
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – - auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim AN.
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Samples: www.veolia.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechtsabfallrechtlichen Vorschriften. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Samples: www.kraftwerk-mehrum.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Leistungen im Rahmen der Vertragserfüllung des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – Abfälle, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – Vereinbarungen, auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Samples: www.abc-umformtechnik.com
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen / Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – - auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Samples: www.drewsen.com
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des AbfallrechtsAbfall- rechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANVer- antwortung gehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Samples: www.sw-magdeburg.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der AN die Abfälle – - vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – - auf eigene Kosten entsprechend den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgemäß der abfallrechtlichen Vorschriften.
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Samples: www.netkom.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet verwer- tet oder beseitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher schrift- licher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechtsabfallrechtlichen Vorschriften. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Samples: www.engie-deutschland.de
Abfallentsorgung. 15.1 Soweit bei den Lieferungen/ Leistungen des AN Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt be- seitigt der AN die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten entsprechend gemäß den Vorschriften des Abfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche abfall- rechtliche Verantwortung liegen beim ANgehen im Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den AN über.
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Samples: www.stadtwerke-wesel.de