Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Lieferanten Abfälle i. S. d. Abfallrechts entstehen, muss der Lieferant die Abfälle - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts verwerten und/oder beseitigen. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeit- punkt des Abfallanfalls auf den Lieferanten über.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Lieferungen / Leistungen des Lieferanten Abfälle i. S. d. Abfallrechts entstehen, muss verwertet oder beseitigt der Lieferant die Abfälle - Abfälle, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - schriftlicher Vereinbarung, auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts verwerten und/oder beseitigenabfallrechtlichen Vorschriften. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeit- punkt Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Lieferanten über.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Lieferanten Abfälle i. S. d. Abfallrechts entstehennicht abweichend vereinbart, muss verwertet oder beseitigt der Lieferant die bei Lieferung/Leistung entstehenden Abfälle - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - auf eigene Kosten Kosten, gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts verwerten und/oder beseitigenAbfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeit- punkt zum Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Lieferanten über.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen der Lieferung / Leistung des Lieferanten Abfälle i. S. d. Abfallrechts entstehen, muss verwertet oder beseitigt der Lieferant die Abfälle - – vorbehaltlich abweichender ab- weichender schriftlicher Vereinbarung - – auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts verwerten und/oder beseitigenAbfallrechts. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche abfallrechtli- che Verantwortung gehen im Zeit- punkt Zeitpunkt des Abfallanfalls Abfallanfalles auf den Lieferanten Lie- feranten über.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Lieferanten Abfälle i. S. d. Ab- fälle im Sinne des Abfallrechts entstehen, muss der Lieferant Liefe- rant die Abfälle - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts Abfallrechts verwerten und/oder beseitigen. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen im Zeit- punkt Zeitpunkt des Abfallanfalls Ab- fallanfalls auf den Lieferanten über.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abfallentsorgung. Soweit bei den Lieferungen/Leistungen des Lieferanten Abfälle i. S. d. Abfäl- le im Sinne des Abfallrechts entstehen, muss der Lieferant die Abfälle - vorbehaltlich abweichender Vereinbarung - auf eigene eige- ne Kosten gemäß den Vorschriften des Abfall- rechts verwerten Abfallrechts verwer- ten und/oder beseitigen. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche abfall- rechtliche Verantwortung gehen im Zeit- punkt Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Lieferanten über.
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Samples: Einkaufsbedingungen