Abfertigung NEU Musterklauseln

Abfertigung NEU. 43 Die Lohnsteuer von Abfertigungen sowie von Kapitalbeträgen (§§ 59 und 69 BMSVG) aus einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) beträgt generell 6%. Wird die Abfertigung oder der Kapitalbetrag an ein Versicherungsunternehmen zur Rentenauszahlung oder an eine Pensionskasse übertragen, fällt keine Lohnsteuer an (LStR Rz 1079 a).
Abfertigung NEU. 21 Abfertigung erhält folgende neue Fassung: