Abfertigungen Musterklauseln

Abfertigungen. Mit Wirkung vom 01.02.2019 wird klarstellend festge- halten, dass § 10 für Arbeitnehmer in den Mitgliedsun- ternehmen von Österreichs E-Wirtschaft, die dem BMSVG unterliegen, nicht zur Anwendung kommt.
Abfertigungen