Höhe der Abfertigung Musterklauseln

Höhe der Abfertigung. 10 Die Höhe der Abfertigung ist von der ununterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses ab- hängig.
Höhe der Abfertigung. Die Höhe der Abfertigung hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und beträgt nach 3­jähriger Dienstzeit 2 Monatsentgelte 5­jähriger Dienstzeit 3 Monatsentgelte 10­jähriger Dienstzeit 4 Monatsentgelte 15­jähriger Dienstzeit 6 Monatsentgelte 20­jähriger Dienstzeit 9 Monatsentgelte 25­jähriger Dienstzeit 12 Monatsentgelte Für die Berechnung der Abfertigung sind alle Zeiten, die der/die Angestellte in unmittelbar vorausgegangenen Arbeitsverhältnissen als ArbeiterIn oder Lehrling zum/zur selben ArbeitgeberIn zurückgelegt hat, zu berücksichti­ gen. Zeiten eines Lehrverhältnisses sind jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn das Arbeitsverhältnis einschließlich der Lehrzeit mindestens sieben Jahre ununterbrochen gedauert hat. Zeiten eines Lehrverhältnisses allein begründen keinen Abfertigungsanspruch. Präsenz­ und Zivildienstzeiten werden grundsätzlich angerechnet. Zeiten eines Karenzurlaubes nach dem MSchG und dem EKUG bleiben für die Berechnung der Abfertigung hingegen unberücksichtigt, sofern nicht güns­ tigere Regelungen (Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag) bestehen.