Abfrage bei Auskunfteien Musterklauseln

Abfrage bei Auskunfteien. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken, die Prüfung der Leistungspflicht und die Vertragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren er- forderlich sein. Die Medien-Versicherung a. G. benötigt hierzu Ihre Einwilligung- und Schweigepflichtentbindung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck von der informa HIS GmbH oder ggf. weiteren vergleichbaren Unternehmen eine in einem Scorwert zusammengefasste Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit, die auf der Grundlage mathematisch- statistischer Verfahren (beruhend auf Erfahrungswerten) erzeugt wird, eingeholt und genutzt wird. Insoweit entbinde ich die für die Medien-versicherung a. X. tätigen Per- sonen von ihrer Schweigepflicht.
Abfrage bei Auskunfteien. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken, der Prüfung der Leistungspflicht und der Vertragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die NÜRNBERGER benötigt hierzu ihre Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ort Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Unterschrift (Vor- und Zuname) der versicherten Person – wenn nicht Antragsteller Ort Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Ich habe dem Antragsteller bzw. dessen gesetzlichen Vertreter(n) die Verbraucherinformationen in folgender Form zur Verfügung gestellt: Papier Datenträger (z. B. gebrannte CD, USB-Stick) E-Mail Ort Datum Unterschrift des Vermittlers LV019_201412 Online 07.2015 SP3 LV (R 07.2015-1) Kuratorium LV009_2015073 Agt-Nr. 615023077 M Name, Vorname Geburtsdatum Familienstand Kinder Sterbegeld Besteht bereits eine Sterbegeldversicherung? Nein Ja In Höhe von EUR Empfohlene Bestattungsvorsorge Begründung für die empfohlene Versorgung Es besteht keine Vorsorge zur Deckung der Bestattungskosten. LV019_201412 Es besteht keine ausreichende Vorsorge zur Deckung der Bestattungskosten. Der Kunde hat auf den Einschluss einer Dynamik verzichtet. Online 07.2015 SP3 LV (R 07.2015-1) Kuratorium LV009_2015073 Agt-Nr. 615023077 M Es gelten die Angaben des Kunden im Antrag vom Datum Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Vermittlers hat der Kunde folgende Art der Absicherung nicht gewählt Weitere Details zum Versicherungsumfang regelt der Versicherungsschein.
Abfrage bei Auskunfteien. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken, die Prüfung der Leistungspflicht und die Vertragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die NÜRNBERGER benötigt hierzu ihre Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung.
Abfrage bei Auskunfteien. Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken, der Prüfung der Leistungspflicht und der Vertragsverwaltung können auch Daten zur Bonität oder aus Scoringverfahren erforderlich sein. Die NÜRNBERGER benötigt hierzu ihre Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ort Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Unterschrift (Vor- und Zuname) der volljährigen zu versichernden Personen bzw. des gesetzlichen Vertreters Ort Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) des Antragstellers/Zeichnungsberechtigten Die Gesundheitsfragen wurden vom Antragsteller/der zu versichernden Person selbst ausgefüllt Nein Ja Für die Gesundheitsfragen wurden zusätzlich gesonderte Beiblätter verwendet Nein Ja

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.