Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen Musterklauseln

Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Für die gemeinwirtschaftlichen Grundleistungen (gemäss Ziffer 4.2.1) ▪ Sicherstellung der Grundversorgung (Service Public) Fr. 10.-- / Ew. 🡺 Die Auszahlung dieser Abgeltung erfolgt jährlich bis Ende Januar aufgrund der Einwohnerzahl am ▪ Zusatzaufwand zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Koordination: Abgeltung des zusätzlichen, nicht verrechenbaren Aufwandes für Koordination/ Case Management: Fr. 8.-- / Std. pro verrechnete Stunde Bedarfsabklärung/ Be- ratung und Untersuchung/ Behandlungspflege 🡺 Diese Abgeltung wird quartalsweise aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen abgerechnet. • Leistungen als Ausbildungsbetrieb Pro Lehrstelle FaGe Fr. 20’000.-- / Jahr Pro Ausbildungsplatz HF Fr. 25'000.-- / Jahr Ausbildungsplätze, die nicht das ganze Jahr besetzt sind, werden pro rata (halber Betrag pro Semester) angerechnet. Die Höhe der Abgeltung basiert auf Untersuchungen im Kanton St. Gallen. Sie berücksichtigt einerseits die Lohnkosten und den – gegenüber anderen Ausbildungen höheren – Betreu- ungsaufwand der Lernenden sowie andererseits die Tatsache, dass in der ambulanten Pfle- ge aufgrund der erforderlichen Selbständigkeit Lernende praktisch keine produktiven (verre- chenbare) Leistungen erbringen können.
Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen. 0 Xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxxxx xxxxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxx-Xxxxx für die In- anspruchnahme der Dienstleistungen der Sanität Basel einen jährlichen Pau- schalbeitrag zur Abgeltung der erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (nicht durch die Tarife gedeckte Betriebs- und Bereitschaftskosten, Kosten für den laufenden Unterhalt von Katastrophenmaterial, Kosten für die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Einsatzzentrale für die Num mer 144, Kosten für die Planung und Einsatzbereitschaft des Katastrophen- elements, Kosten für Mietleitungen nach Liestal, Dornach und Laufen etc.).
Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Für die gemeinwirtschaftlichen Grundleistungen (gemäss Ziffer 4.2.1) • Sicherstellung der Grundversorgung (Service Public) Fr. 10.-- / Ew. • Zusatzaufwand zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Koordination: Abgeltung des zusätzlichen, nicht verrechenbaren Aufwandes für Koordination/ Case Management: Fr. 8.-- / Std. pro verrechnete Stunde Bedarfsabklärung/ Beratung und Untersuchung/ Behandlungs- pflege • Leistungen als Ausbildungsbetrieb Pro Lehrstelle FaGe Fr. 20’000.-- / Jahr Pro Ausbildungsplatz HF Fr. 25'000.-- / Jahr Ausbildungsplätze, die nicht das ganze Jahr besetzt sind, werden pro rata (halber Betrag pro Semester) angerechnet. Die Höhe der Abgeltung berücksichtigt einerseits die Lohnkosten und den – gegenüber anderen Ausbildungen höheren – Betreuungsaufwand der Lernenden sowie andererseits die Tatsache, dass in der ambulanten Pflege aufgrund der erforderlichen Selbständigkeit Lernende praktisch keine produktiven (verrechenbare) Leistungen erbringen können.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.