Abgesicherte Anteilklassen. Die Gesellschaft ist in ihrem freien Ermessen befugt, währungsabgesicherte Anteilklassen zu begeben, die auf bedeutende von der Basiswährung des jeweiligen Fonds abweichende internationale Währungen (einschließlich unter anderem EUR, GBP, CHF oder MXN) lauten. Die Gesellschaft kann das Währungsengagement dieser Anteilklassen absichern, um eine Verringerung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilklasse und der Basiswährung des Fonds anzustreben. Unter außerordentlichen Umständen, beispielsweise wenn angemessenerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Kosten für die Durchführung der Absicherung den damit erzielten Nutzen übersteigen und diese somit zum Nachteil eines Anteilinhabers ist, kann die Gesellschaft beschließen, das Währungsrisiko dieser Anteilklassen nicht abzusichern. Eine abgesicherte Anteilklasse wird durch den Zusatz „Hdg“ hinter der jeweils abgesicherten Währung im Namen der Anteilklasse gekennzeichnet. Eine Aufstellung der aktuell verfügbaren Anteilklassen der einzelnen Fonds finden Sie auf der Website xxx.xxxxxxx.xxx. Weitere Informationen zur Absicherung von Anteilklassen entnehmen Sie bitte 5.2.7 (Währungsabsicherungspolitik). Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass bei abgesicherten Anteilklassen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung lauten, keine Garantie besteht, dass das Risiko der Währung, auf die die Anteile lauten, in vollem Umfang gegenüber der Basiswährung des jeweiligen Fonds abgesichert werden kann. Anleger sollten ferner beachten, dass die erfolgreiche Umsetzung der Strategie den Vorteil eines Anteilinhabers der jeweiligen Anteilklasse in Folge von Rückgängen des Xxxxx der Währung der Anteilklasse gegenüber der Basiswährung des jeweiligen Fonds erheblich mindern kann.
Abgesicherte Anteilklassen. Die SICAV ist berechtigt, nach freiem Ermessen in bestimmten Fonds abgesicherte Anteilklassen einzurichten. Diese können auf bedeutende internationale Währungen lauten (einschließlich EUR, USD, GBP, CHF, SEK, AUD, CAD, CZK, HKD, JPY, NOK, NZD, PLN, SGD oder RMB), die sich von der Basiswährung des betreffenden Fonds unterscheiden. Diese Anteilklassen stehen gemäß den Angaben auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Die SICAV ist befugt, nach freiem Ermessen währungsgesicherte Anteilklassen auszugeben. Bei diesen Anteilklassen sichert die SICAV grundsätzlich das Währungsrisiko von Anteilklassen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung des betreffenden Fonds lauten, ab, um zu versuchen, die Auswirkungen der Wechselkursschwankungen zwischen der Währung der Anteilklasse und der Basiswährung abzumildern. Unter außerordentlichen Umständen, beispielsweise wenn in angemessener Weise davon ausgegangen werden kann, dass die Kosten für die Durchführung der Absicherung den daraus abgeleiteten Nutzen übersteigen und diese somit zum Nachteil der Anteilinhaber ist, kann die SICAV beschließen, das Währungsrisiko einer solchen Anteilklasse nicht abzusichern. Da diese Art der Währungsabsicherung zum Nutzen einer bestimmten Anteilklasse eingesetzt werden kann, gehen die dafür entstehenden Kosten und der sich daraus ergebende Gewinn oder Verlust für das abgesicherte Geschäft ausschließlich zu Lasten dieser Anteilklasse. Anleger werden darauf hingewiesen, dass die einzigen zusätzlichen Kosten, die mit dieser Art der Absicherung verbunden sind, die Transaktionskosten bezüglich der Instrumente und Kontrakte sind, die zur Umsetzung der Absicherung eingesetzt werden. Die Bezugnahmen im Verkaufsprospekt und Anhang A auf „A“-Anteile, „B“-Anteile, „C“-Anteile, „E“-Anteile, „I“-Anteile, „J“-Anteile, „P“/„PI“- Anteile, „R“-Anteile, „S“-Anteile, „T“/„TI“-Anteile und „Z“-Anteile gegebenenfalls gleichermaßen für ihre abgesicherten Anteilklassen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass für die abgesicherten Anteilklassen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung lauten, keine Garantie besteht, dass das Risiko der Währung, auf die die Anteile lauten, in vollem Umfang gegenüber der Basiswährung des betreffenden Fonds oder der Währung bzw. den Währungen, auf die die Vermögenswerte des betreffenden Fonds lauten, abgesichert werden kann. Anleger sollten ferner beachten, dass die erfolgreiche Umsetzung der Strategie den Vorteil der Anteilinhaber der be...