Rücknahmen Musterklauseln

Rücknahmen. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen.
Rücknahmen. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen.
Rücknahmen. 11.1 Die Rücknahme gelieferter Produkte ist außerhalb von Gewährleistungsfällen (Ziff.7), also im Falle der Lieferung mangelhafter Produkte unter Berücksichtigung der Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur in solchen Fällen, in denen der Nettorechnungsbetrag des jeweils gelieferten Produktes mindestens EUR 25,00 beträgt und es sich nicht um speziell für den Kunden angefertigte Produkte, elektronische Bauteile, eingestellte Bauteile handelt, oder wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Rücknahmen. 1. Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware bedarf unserer vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung. Liegt eine solche Zustim- mung vor, muss die Rücksendung der Ware frachtfrei und in ordnungsge- mäßen Zustand unter der Angabe von Rechnungsnummer und –Datum erfolgen. Der Nettowarenwert muss mindestens EUR 100,00 erreichen. Die Bearbeitungskosten betragen je nach Art und Umfang der Rücksendung 20-30 % des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 50,00. Beschädigungen am Produkt selbst oder an der Verpackung führen zu entsprechend höheren Abzügen.
Rücknahmen. Bauteile werden nur in einwandfreiem Zustand, unter Verrechnung 10% iger Bearbeitungsgebühr innerhalb 4 Wochen ab Liefertermin, zurückgenommen. Für eine Anlage gefertigte Sonderbauteile können nicht zurückgenommen werden. Auch bestellte Sonderteile oder Spezialanfertigungen können ebenfalls nicht zurückgenommen werden.
Rücknahmen. Aus Kulanzgründen akzeptiert Schneider, außerhalb von Gewährleistung und Mängelansprüchen, in Ein- zelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen die Rücknahme einzelner, aktueller Produkte. Die Ent- scheidung über die Rücknahme steht im alleinigen Ermessen von Xxxxxxxxx. Aktuelle Produkte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Rücksen- dung von Produkten bedarf der vorherigen Anzeige durch den Besteller sowie der ausdrücklichen Zustim- mung von Schneider zur Rücknahme durch Übersen- dung eines Kundenretourenscheins an den Besteller. Den Kundenretourenschein muss der Besteller seiner Rücksendung beifügen. Liegt eine der Voraussetzun- gen nicht vor, ist Xxxxxxxxx berechtigt, die Annahme der Rücksendung zu verweigern und die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an diesen zurück- zusenden. Nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rück- sendung sowie vorbehaltlich einer qualitätssichernden Prüfung der Produkte durch Schneider, erhält der Be- steller je nach Zustand der zurückgesandten Produkte, eine insbesondere am Grad der Beschädigung, Ver- schmutzung oder den Gebrauchsspuren der Produkte gemessene Gutschrift in entsprechender Höhe. Auf die Gutschrift angerechnet sind die in jedem Fall anfallen- den und vom Besteller zu tragenden Kosten der Prü- fung sowie der Wiedereinlagerung der Produkte.
Rücknahmen. Eine Rücknahme bereits gelieferter Waren ist in der Regel nicht möglich. Der Antrag auf Rücknahme ist ggf. an unsere Hauptverwaltung in Ober-Mörlen zu richten, wobei unsere Entscheidung von dem Ergebnis unserer Prüfung abhängig ist. Nehmen wir auf Wunsch des Bestellers bereits ausgelieferte oder verrechnete und noch nicht versandte Gegenstände zurück, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, so sind wir berechtigt, dem Besteller 30% des Kaufpreises der zurückgenommenen Lieferungsgegenstände in Rechnung zu stellen. Spezialausführungen oder für den Besteller bei einem anderen Hersteller bestellten oder für sonst wenig gefragte Gegenstände sowie PCB‘s sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
Rücknahmen. Um unserem Qualitätsanspruch bezüglich der Ihnen gelieferten Waren gerecht zu werden, gelten für zurückzunehmende Waren – soweit es sich nicht um berechtigte Reklamationen handelt – folgende Kriterien:
Rücknahmen. LIEFERGEGENSTÄNDE werden grundsätzlich nicht zu- rückgenommen. In Ausnahmefällen und nur bei Standard- und Normalteilen gemäss Katalog werden originalver- packte, vollständige, unbeschädigte, trockene und saubere LIEFERGEGENSTÄNDE zurückgenommen. Dem KUNDEN wird der fakturierte Warenwert unter Abzug von 25-75% sowie unter Abzug allfälliger Transport-, Hand- ling-, Reinigungs- und Entsorgungskosten zurückerstattet. Nicht rückerstattungsfähige Liefergegenstände können eConnect AG zur Entsorgung retourniert werden, vollstän- dig auf Kosten des KUNDEN. Sämtliche Rücknahmen erfolgen in jedem Fall unter der Vo- raussetzung der schriftlichen Zustimmung durch eConnect AG.
Rücknahmen. Rücknahmen bedürfen, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Atlas, einer ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Anmeldung und können nur innerhalb von 4 (vier) Wochen ab dem Tag der Lieferung oder Leistung erfolgen. Im Falle der Zustimmung von Xxxxx wird nur einwandfreie, technisch aktuelle und original verpackte Ware zurückgenommen. Je nach internem Aufwand werden dem Kunden mind. 20 % des Warenwertes (mindestens EUR 10,--) an Manipulationskosten verrechnet. Anfallende Transportkosten für Rücknahmen jeder Art gehen jedenfalls zur Gänze zu Lasten des Kunden.