Common use of Abgrenzung zu anderen Versicherungen Clause in Contracts

Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungserweiterung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art.6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Abschnitt A, Z.2 EHVB) sind. 1.5.2 Besteht für versicherte Kosten prinzipiell Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, dann wird aus gegenständlichem Vertrag keine Leistung erbracht; dies gilt unabhängig davon, ob aus dem anderen Versicherungsvertrag im konkreten Versicherungsfall tatsächlich eine Leistung zu erbringen ist (Subsidiarität).

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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung

Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungserweiterung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art.6 Art 6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Abschnitt A/A, Z.2 Z 2 EHVB) sind. 1.5.2 Besteht für versicherte Kosten prinzipiell Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, dann wird aus gegenständlichem Vertrag keine Leistung erbracht; dies gilt unabhängig davon, ob aus dem anderen Versicherungsvertrag im konkreten Versicherungsfall tatsächlich eine Leistung zu erbringen ist (Subsidiarität).

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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung

Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungserweiterung Deckungs- erweiterung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art.6 Art. 6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Abschnitt Ab- schnitt A, Z.2 Z. 2 EHVB) sind. 1.5.2 Besteht für versicherte Kosten prinzipiell Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, dann wird aus gegenständlichem Vertrag keine Leistung erbracht; dies gilt unabhängig davon, ob aus dem anderen Versicherungsvertrag im konkreten Versicherungsfall tatsächlich eine Leistung zu erbringen ist (Subsidiarität).

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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung

Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungserweiterung Deckungserweite- rung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art.6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Abschnitt A, Z.2 EHVB) sind. 1.5.2 Besteht für versicherte Kosten prinzipiell Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag, dann wird aus gegenständlichem Vertrag keine Leistung erbracht; dies gilt unabhängig davon, ob aus dem anderen Versicherungsvertrag im konkreten Versicherungsfall tatsächlich eine Leistung zu erbringen ist (Subsidiarität).

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Samples: Haftpflichtversicherung