Common use of Abgrenzung zu anderen Versicherungen Clause in Contracts

Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungs- erweiterung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art. 6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Ab- schnitt A, Z. 2 EHVB) sind.

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Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungs- erweiterung Deckungserweiterung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art. Art 6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Ab- schnitt AAbschnitt /A, Z. Z 2 EHVB) sind.

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Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungs- erweiterung Deckungserweiterung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art. 6 Art.6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Ab- schnitt Abschnitt A, Z. 2 Z.2 EHVB) sind.

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Abgrenzung zu anderen Versicherungen. 1.5.1 Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als die versicherten Kosten nicht Gegenstand der Deckungs- erweiterung Deckungserweite- rung für Sachschäden durch Umweltstörung (Art. 6 Art.6 AHVB) oder für das Produktehaftpflichtrisiko (Ab- schnitt Abschnitt A, Z. 2 Z.2 EHVB) sind.

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