Abholung des Hilfsmittels. Der Leistungserbringer holt das Hilfsmittel nach Beendigung der Versorgung im Rahmen der Versorgungspauschale beim Versicherten ab und nimmt dieses zurück. Sollte die KKH ihrerseits Kenntnis davon erlangen, dass ein Hilfsmittel vom Versicherten nicht mehr benötigt wird, z.B. auf Grund eines Todesfalls oder Aufnahme des Versicherten in ein Al- ten- / Pflegeheim (sofern die Hilfsmittelversorgung durch den Pflegesatz abgegolten ist), infor- miert sie den Leistungserbringer hiervon unverzüglich.
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