Ablauf des Vergabeverfahrens. Inhalt der Ausschreibung
Ablauf des Vergabeverfahrens. 33 Die nachfolgenden Ausführungen sind sowohl für die Bewerbung im Teilnahmewettbe- werb als auch für die Beteiligung der in diesem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Be- werber/Bieter im anschließenden Verhandlungsverfahren bedeutsam.
1. Art der Vergabe, Verweis auf die Auftragsbekanntmachung
Ablauf des Vergabeverfahrens. Art. 35 Inhalt der Ausschreibung
a) Name und Adresse des Auftraggebers;
b) Auftrags- und Verfahrensart sowie die einschlägige CPV-Klassifikation6, bei Dienstleistungen zusätzlich die einschlägige CPC-Klassifikation7;
c) Beschreibung der Leistungen, einschliesslich der Art und Menge, oder wenn die Menge unbekannt ist, eine diesbezügliche Schätzung, sowie allfällige Op- tionen;
d) Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung;
e) gegebenenfalls eine Aufteilung in Lose, eine Beschränkung der Anzahl Lose und eine Zulassung von Teilangeboten;
f) gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Bietergemein- schaften und Subunternehmern;
g) gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Varianten;
h) bei wiederkehrend benötigten Leistungen wenn möglich eine Angabe des Zeit- punktes der nachfolgenden Ausschreibung und gegebenenfalls einen Hinweis, dass die Angebotsfrist verkürzt wird;
i) gegebenenfalls einen Hinweis, dass eine elektronische Auktion stattfindet;
j) gegebenenfalls die Absicht, einen Dialog durchzuführen;
k) die Frist zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen;
l) Formerfordernisse zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen, gegebenenfalls die Auflage, dass Leistung und Preis in zwei separaten Cou- verts anzubieten sind;
m) Sprache oder Sprachen des Verfahrens und des Angebots;
n) die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise;
o) bei einem selektiven Verfahren gegebenenfalls die Höchstzahl der Anbieter, die zur Offertstellung eingeladen werden;
p) die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung, sofern diese Angaben nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind;
q) gegebenenfalls den Vorbehalt, Teilleistungen zuzuschlagen;
r) die Gültigkeitsdauer der Angebote;
s) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen sowie gegebenenfalls eine kostendeckende Gebühr;
t) einen Hinweis, ob die Beschaffung in den Staatsvertragsbereich fällt;
u) gegebenenfalls zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter;
v) eine Rechtsmittelbelehrung.