Ablauf des Vergabeverfahrens Musterklauseln

Ablauf des Vergabeverfahrens. 33 Die nachfolgenden Ausführungen sind sowohl für die Bewerbung im Teilnahmewettbe- werb als auch für die Beteiligung der in diesem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Be- werber/Bieter im anschließenden Verhandlungsverfahren bedeutsam. 1. Art der Vergabe, Verweis auf die Auftragsbekanntmachung
Ablauf des Vergabeverfahrens. Art. 35 Inhalt der Ausschreibung a) Name und Adresse des Auftraggebers; b) Auftrags- und Verfahrensart sowie die einschlägige CPV-Klassifikation6, bei Dienstleistungen zusätzlich die einschlägige CPC-Klassifikation7; c) Beschreibung der Leistungen, einschliesslich der Art und Menge, oder wenn die Menge unbekannt ist, eine diesbezügliche Schätzung, sowie allfällige Op- tionen; d) Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung; e) gegebenenfalls eine Aufteilung in Lose, eine Beschränkung der Anzahl Lose und eine Zulassung von Teilangeboten; f) gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Bietergemein- schaften und Subunternehmern; g) gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Varianten; h) bei wiederkehrend benötigten Leistungen wenn möglich eine Angabe des Zeit- punktes der nachfolgenden Ausschreibung und gegebenenfalls einen Hinweis, dass die Angebotsfrist verkürzt wird; i) gegebenenfalls einen Hinweis, dass eine elektronische Auktion stattfindet; j) gegebenenfalls die Absicht, einen Dialog durchzuführen; k) die Frist zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen; l) Formerfordernisse zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen, gegebenenfalls die Auflage, dass Leistung und Preis in zwei separaten Cou- verts anzubieten sind; m) Sprache oder Sprachen des Verfahrens und des Angebots; n) die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise; o) bei einem selektiven Verfahren gegebenenfalls die Höchstzahl der Anbieter, die zur Offertstellung eingeladen werden; p) die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung, sofern diese Angaben nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind; q) gegebenenfalls den Vorbehalt, Teilleistungen zuzuschlagen; r) die Gültigkeitsdauer der Angebote; s) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen sowie gegebenenfalls eine kostendeckende Gebühr; t) einen Hinweis, ob die Beschaffung in den Staatsvertragsbereich fällt; u) gegebenenfalls zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter; v) eine Rechtsmittelbelehrung.