Ablehnungsrecht Musterklauseln

Ablehnungsrecht. Der Gasthof behält sich das Recht vor, einem Xxxx den Zugang zum Gasthof und eine Unterbringung zu verweigern, wenn das Management bei Ankunft des Gastes der begründeten Ansicht ist, dass dieser Xxxx unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, unangemessen gekleidet ist oder sich bedrohlich, ausfallend oder anderweitig inakzeptabel verhält. Gfistk¦f Ne»wiìt
Ablehnungsrecht. Das dbb forum siebengebirge behält sich das Recht vor, einem Xxxx den Zugang zum Hotel und eine Unter- bringung zu verweigern, wenn die Hotelleitung bei Ankunft des Gastes der begründeten Ansicht ist, dass dieser Xxxx unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, unangemessen gekleidet ist oder sich bedrohlich, auf- fallend oder anderweitig inakzeptabel verhält.
Ablehnungsrecht. 9.1 Die Werbeagentur behält sich das Recht vor, einzelne zur Verfügung gestellte Unterlagen und Daten oder gestaltete Werbemittel vollständig oder teilweise abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalte gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, einen sittenwidrigen Inhalt haben, die Veröffentlichung des Inhalts oder die Gestaltung, Rechte Dritter verletzt oder den geltenden technischen Richtlinien der Werbeagentur widerspricht.
Ablehnungsrecht. Die Xx. XXXXXXXXXX hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
Ablehnungsrecht. Der Anwender wird Eichner Systems UG (haftungsbeschränkt) auf Anforderung vollständige Informationen über die Konfiguration und Topologie seines Computer Systems und Netzwerks (seiner Compu- ter Systeme und Netzwerke) geben. Eichner Systems UG (haftungs- beschränkt) behält sich das Recht vor, die Gewährung von Support- leistungen für den Fall abzulehnen, daß diese nicht zur Nutzung der überlassenen Programme empfohlen sind.
Ablehnungsrecht. Die IP Zollspedition behält sich vor, aus wichtigen Gründen, z. B. bei Zahlungsverzug, bei fehlenden Dokumenten für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung, bei Kurzfristigkeit und daher drohenden Fristabläufen zum Nachteil von der IP Zollspedition oder unzureichender Warenbe- schreibung, den Auftrag abzulehnen. Daraus resultierende mögliche Standgeldforderungen oder Schadensersatzansprüche des Auftragge- bers sind ausgeschlossen.
Ablehnungsrecht. GEOcareer behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen von GEOcareer gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für GEOcareer unzumutbar ist. Wurde der Inhalt bereits veröffentlicht, kann GEOcareer die betreffenden Inhalte entfernen. Die Ablehnung bzw. Entfernung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Diese Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass Links im Auftrag des Kunden auf solche Seiten gesetzt werden sollen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.