Common use of Ablieferung und Annahme Clause in Contracts

Ablieferung und Annahme. 2.1 Bei Zusendung durch die Post gilt die Ab- lieferung am vierten Tag nach Absendung als bewirkt; bei Zusendung per Mail mit dem nächsten Werktag nach Sendung. Erhält der freie Journalist bei bestellten Beiträgen nicht innerhalb von zwei Wo- chen eine explizite Annahmeerklärung oder Mängelmeldung, so gilt der Bei- trag als abgenommen. Sofern der Jour- nalist bei nicht bestellten Beträgen eine Erst- oder Alleinveröffentlichung ange- boten hat, kann er den Beitrag bei Aus- bleiben der Annahme nach Ablauf einer Woche anderweitig anbieten. Bei tages- oder stundenaktuellen Angeboten wird eine individuelle Frist zur Annahmeer- klärung festgelegt. Fehlt eine solche Frist oder wird nicht innerhalb angemessener Zeit die Annahme erklärt, kann der Jour- nalist den Beitrag anderweitig anbieten. 2.2 Unverlangt eingereichte Beiträge brau- chen nur zurückgesandt zu werden, wenn Rückporto beigelegt ist. Beiträge, die di- gital übermittelt wurden, insbesonde- re durch E-Mail oder in anderer Form der Datenfernübertragung, sind von allen Da- tenspeichern des Mediendienstes zu lö- schen, sofern sie nicht mit Billigung des Journalisten für eine spätere Nutzung vorgehalten werden.

Appears in 4 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare, Vertragsbedingungen Und Honorare