Abmeldung. 4.1 Form- und fristgerechte Anmeldungen eines Messstellenbetreibers/Mess- dienstleisters zur Übernahme des Messstellenbetriebs/der Messdienstleistung für Messstellen implizieren die automatische Abmeldung dieser Messstellen aus dem Messstellenbetrieb/der Messdienstleistung des bisherigen Messstellenbetreibers /Messdienstleisters. Gesonderte Abmeldungen des bisherigen Messstellenbetreibers /Messdienstleisters solcher Messstellen beim Netzbetreiber sind deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.
Abmeldung. (1) Das Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Sor- geberechtigten.
Abmeldung. Wird nach Schuljahresende keine Betreuung mehr gewünscht, muss bis zum 31. Xxxx des laufenden Schuljahres gekündigt werden. Das laufende Schuljahr endet immer am 31. Juli des jeweiligen Jahres. Erfolgt keine Abmeldung, gilt der Vertrag automatisch für das folgende Schuljahr verlängert. Mit dem Ablauf des 4. Schuljahres endet der Betreuungsvertrag mit Ablauf des Schuljahres automatisch ohne vorherige Kündigung. Die Personensorgeberechtigten können den Betreuungsvertrag bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffenden Monats kündigen. Ansonsten ist eine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit nur in begründeten Fällen möglich. Eine vorherige Kündigung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, mündliche Abreden sind unwirksam. Xxxxxxx und Schülerinnen, die an der OGS teilnehmen, stehen gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 00x XXX unter dem Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung. Dieses schließt auch den direkten Hin- und Rückweg mit ein. Hier gelten die Regelungen, die auch für die Schule gelten. Für Verletzungen der Kinder untereinander oder für die Beschädigung durch das Kind besteht keine Versicherung. Die Betreuung ist eine schulische Veranstaltung und findet montags bis donnerstags nach Unterrichtsschluss bis 16:00 Uhr und freitags nach Unterrichtsschluss bis 15:00 Uhr statt. Eine Anwesenheitspflicht besteht für die Kinder an allen Tagen bis 15:00 Uhr. Sollte der Bedarf an einer Betreuung bis 17:00 Uhr bestehen, so kann dies bei einer Anmeldung von mindestens 20 Kindern gegen einen gesonderten Betrag von monatlich 20 Euro gewährleistet werden. Die außerunterrichtlichen Angebote richten sich nach dem pädagogischen Konzept. Bei Bedarf können außerunterrichtliche Angebote auch an unterrichtsfreien Tagen (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und in den Ferien durchgeführt werden. Für die Öffnung der OGS in den Ferien werden zusätzliche Beiträge erhoben. Die Ferienbetreuung ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Für die teilnehmenden Kinder besteht Unfallschutz für Xxxxxxx gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien. Die Öffnungszeiten können unter Berücksichtigung des Bedarfes und der Bedingungen für die personelle Besetzung durch den Xxxxxx nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsführung geändert werden. Eine vorrübergehende Schließung kann aus bestimmten Gründen, z.B. Krankheiten, Ausfall von Mitarbeitern, notwendige Fortbildungsmaßnahmen des Personals etc. erfol...
Abmeldung. Die Mitgliedfirma ist verpflichtet, den Austritt einer versicherten Person innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu melden.
Abmeldung. Eine Abmeldung kann nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende erfolgen. Sie muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Schulverwaltung eingehen (Nachweispflicht bei Absendenden). Die Jahresgebühr wird bei Abmeldung wie folgt verrechnet: Ende der Kündigungsfrist Zu zahlende Schulgebühren Ende August 10% der Jahresgebühr Ende September 25% der Jahresgebühr Ende Oktober bis Ende Januar 50% der Jahresgebühr Ende Februar 60% der Jahresgebühr Ende Xxxx 75% der Jahresgebühr Ende April bis Ende Juli 100% der Jahresgebühr Sofern nicht anders gewünscht, erfolgt mit der Abmeldung des Schülers zeitgleich der Austritt aus dem Schulverein. Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Abmeldung nicht erstattet. Für die oben genannten Berechnungen ist es unerheblich, ob das Kind tatsächlich am Unterricht teilgenommen hat. Berechnungsstichtag ist der Tag, zu dem die Kündigung wirksam wird. Falls zutreffend wird der entsprechende Anteil der Schulgebühr zusammen mit dem Deposit zurückerstattet.
Abmeldung. Eine Abmeldung ist nur bis zum Ende der Anmeldefrist möglich. Die Abmeldung kann nur über Ihr persönliches TestDaF-Teilnehmerportal erfolgen. Das von Ihnen gewählte Testzentrum wird dann vom TestDaF-Institut über Ihre Abmeldung informiert. Wenn Sie Ihr Prüfungsentgelt online (Kreditkarte oder Lastschriftverfahren) bezahlt ha- ben, wird der Betrag – abzüglich einer Verwaltungspauschale von bis zu 15 % – Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn Sie das Prüfungsentgelt im Testzentrum bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag vom Testzentrum erstattet. Beachten Sie, dass das Testzentrum zunächst vom TestDaF-Institut über Ihre Abmeldung informiert werden muss. Erst danach kann Ihnen das Prüfungsentgelt erstattet werden. Dem Testzentrum steht es frei, eine entspre- chende Verwaltungspauschale von bis zu 15 % des Prüfungsentgelts zu erheben. Wenn Sie sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist abmelden, nicht zur Prüfung erscheinen, die Prüfung abbrechen, wird das Prüfungsentgelt nicht erstattet. Sie erhal- ten kein TestDaF-Zeugnis.
Abmeldung. Wenn Du uns verlassen musst, akzeptieren wir Deine Kündigung bis spätestens 6 Wochen vor Monatsende. Der Vertrag wird automatisch verlängert bis du ihn kündigst.
Abmeldung. Die Abmeldung eines Teilnehmers hat schriftlich per E-Mail, Fax oder an die Xxxxxxx XXXX, Xxxxxxxx 0000, 0000 Xxxxxx zu erfolgen. Eine Abmeldung ist für den Teilnehmer ohne Kostenfolge, wenn sie vor Ablauf der folgenden Fristen beim SVGW eintrifft: - Bei Kursen und Fachtagungen mit einer Dauer bis zu einem Tag: 14 Tage vor der Durchführung - Bei Kursen und Fachtagungen mit einer Dauer von mehr als einem Tag bis zu insgesamt fünf Tagen: 30 Tage vor Kursbeginn - Bei Kursen mit einer Dauer von insgesamt sechs und mehr Tagen: 90 Tage vor Kursbeginn Bei Abmeldung nach Ablauf der oben genannten Fristen, bei Nichterscheinen oder bei Kursabbruch seitens des Teilnehmers werden die vollen Kursgelder erhoben. Auf begründetes Gesuch hin können bei aussergewöhnlichen und unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schweren Krankheiten) die Kurskosten teilweise oder ganz erlassen werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Kursleitung. Statt einer Abmeldung kann der Teilnehmer resp. dessen Arbeitgeber auch eine andere Person angeben, die den Kurs besuchen wird. Voraussetzung ist, dass auch diese Person die Zulassungsbedingungen erfüllt.
Abmeldung. Bereits getätigte Anmeldungen können bis zum Beginn der 4. Woche vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von 4 Wochen bis zum Beginn der 2. Woche vor Seminarbeginn, so sind 50 % der Seminargebühr zu zahlen. Bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn ist die gesamte Seminargebühr fällig. Unabhängig von den obigen Bestimmungen kann für einen angemeldeten Seminarteilnehmer ein Ersatzteilnehmer genannt werden.
Abmeldung. Die Abmeldung erfolgt ebenfalls schriftlich beim Amt für kommunale Jugendarbeit, Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx, per E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, per Fax: 0941/000-0000 oder im Bürgerzentrum und in den Bürgerbüros. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich. Bei Rücktritt werden Bearbeitungskosten in Höhe von € 13,- erhoben. Bei Nichterscheinen bzw. Fernbleiben während der Aktion müssen 100% des Teilnahmeentgelts bezahlt werden. Zudem werden bei Freizeiten ab einem Teilnahmeentgelt von € 90,- folgende Ausfallkosten berechnet: 40 – 30 Tage vor Beginn der Aktion entstehen 10 % des Teilnahmeentgelts 29 – 20 Tage vor Beginn der Aktion entstehen 25 % des Teilnahmeentgelts 19 – 10 Tage vor Beginn der Aktion entstehen 50 % des Teilnahmeentgelts 9 – 1 Tag(e) vor Beginn der Aktion entstehen 80 % des Teilnahmeentgelts Kann eine passende Ersatzteilnehmerin/ein passender Ersatzteilnehmer nachrücken, werden diese Ausfallgebühren nicht fällig.