Abmeldung. 4.1 Form- und fristgerechte Anmeldungen eines Messstellenbetrei- bers/Messdienstleisters zur Übernahme des Messstellenbetriebs/der Mess- dienstung für Messstellen implizieren die automatische Abmeldung dieser Messstellen aus dem Messstellenbetrieb/der Messdienstleistung des bisheri- gen Messstellenbetreibers/Messdienstleisters. Gesonderte Abmeldungen des bisherigen Messstellenbetreibers/Messdienstleisters solcher Messstellen beim Netzbetreiber sind deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.
4.2 Im Übrigen ist die gesonderte Abmeldung von Messstellen insbesondere in folgenden Fällen erforderlich: Vertragsende; neuer Messstellenbetreiber/Messdienstleister unbekannt Auszug oder Wechsel des Anschlussnutzers ruhendes Dienstleistungsverhältnis (Ausbau der Messeinrichtung, vorüberge- hende Stilllegung) In diesen Fällen hat die Abmeldung unter Einhaltung des Datenformates nach Ziffer 12 unverzüglich nach Kenntnisnahme des Abmeldegrundes durch den Messstellenbetreiber/Messdienstleister jedoch spätestens 11 Werktage vor dem Beendigungstermin gemäß Ziffer 13 zu erfolgen.
4.3 Unbeschadet der weiteren vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen kann das Ende des Messstellenbetriebs/der Messung zu einem beliebigen Termin in der Zukunft erfolgen. Um eine eindeutige Identifikation der Messstelle sicherzustellen, muss der alte Messstellenbetreiber/Messdienstleister mit der Abmeldung die Zählpunktbe- zeichnung der Messstelle mitteilen
4.4 Der Netzbetreiber identifiziert anhand der Abmeldung die betroffene(n) Mess- stelle(n) und prüft, ob die Messstelle(n) dem alten Messstellenbetrei- ber/Messdienstleister zugeordnet ist/sind. Sofern bis zum bestätigten Beendigungstermin keine Klärung des Folgemess- stellenbetriebs/ der Folgemessung möglich ist, übernimmt der Netzbetreiber den Messstellenbetrieb/ die Messung im Rahmen der gesetzlichen Verpflich- tung nach § 21b Abs. 1 EnWG.
4.5 Der Netzbetreiber übermittelt dem alten Messstellenbetreiber/Messdienstleister unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage nach Eingang der Abmeldung beim Netzbetreiber eine Bestäti- gung/Ablehnung der Abmeldung des Messstellenbetriebs/der Messdienstlei- stung. Eine automatische Abmeldung der Messdienstleistung findet bei Liefe- rantenwechsel nicht statt. Endet die Belieferung einer Abnahmestelle ohne Lieferantenwechsel (Auszug), hat dies die automatische Abmeldung des Messstellenbetriebs/der Messdienstleistung findet bei Lieferantenwechsel nicht statt. Ablehnungen von Abmeldungen hat der Netzbetreiber...
Abmeldung. (1) Das Ausscheiden aus der Kindertageseinrichtung erfolgt durch schriftliche Abmeldung seitens der Sor- geberechtigten.
(2) Die Abmeldung ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig, wobei eine Kündigung zum 31.07. eines Jahres nicht möglich ist.
Abmeldung. Wird nach Schuljahresende keine Betreuung mehr gewünscht, muss bis zum 31. Xxxx des laufenden Schuljahres gekündigt werden. Das laufende Schuljahr endet immer am 31. Juli des jeweiligen Jahres. Erfolgt keine Abmeldung, gilt der Vertrag automatisch für das folgende Schuljahr verlängert. Mit dem Ablauf des 4. Schuljahres endet der Betreuungsvertrag mit Ablauf des Schuljahres automatisch ohne vorherige Kündigung. Die Personensorgeberechtigten können den Betreuungsvertrag bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffen- den Monats kündigen. Ansonsten ist eine Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit nur in begründeten Fällen möglich. Eine vorherige Kündigung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, mündliche Abreden sind unwirksam. Xxxxxxx und Schülerinnen, die an der OGS teilnehmen, stehen gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 00x XXX unter dem Schutz der gesetz- lichen Schülerunfallversicherung. Dieses schließt auch den direkten Hin- und Rückweg mit ein. Hier gelten die Regelungen, die auch für die Schule gelten. Für Verletzungen der Kinder untereinander oder für die Beschädigung durch das Kind besteht keine Versicherung. Die Betreuung ist eine schulische Veranstaltung und findet montags bis donnerstags nach Unterrichtsschluss bis 16:00 Uhr und freitags nach Unterrichtsschluss bis 15:00 Uhr statt. Eine Anwesenheitspflicht besteht für die Kinder an allen Tagen bis 15:00 Uhr. Sollte der Bedarf an einer Betreuung bis 17:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bestehen, so kann dies bei einer Anmeldung von mindestens 20 Kindern gegen einen gesonderten Betrag von monatlich 20 Euro gewährleistet werden. Die außerunterrichtlichen Angebote richten sich nach dem pädagogischen Konzept. Bei Bedarf können außerunterrichtliche Angebote auch an unterrichtsfreien Tagen (mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und in den Ferien durchgeführt werden. Für die Öffnung der OGS in den Ferien werden zusätzliche Beiträge erhoben. Die Ferienbetreuung ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Für die teilnehmenden Kinder besteht Unfallschutz für Xxxxxxx gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien. Die Öffnungszeiten können unter Berücksichtigung des Bedarfes und der Bedingungen für die personelle Besetzung durch den Xxxxxx nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsführung geändert werden. Eine vorrübergehende Schließung kann aus bestimmten Gründen, z.B. Krankheiten, Ausfall von Mitarbeitern, notwendige Fort- bildungsmaßn...
Abmeldung. Eine Abmeldung kann nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende erfolgen. Sie muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Schulverwaltung eingehen (Nachweispflicht bei Absendenden). Die Jahresgebühr wird bei Abmeldung wie folgt verrechnet: Ende der Kündigungsfrist Zu zahlende Schulgebühren Ende August 10% der Jahresgebühr Ende September 25% der Jahresgebühr Ende Oktober bis Ende Januar 50% der Jahresgebühr Ende Februar 60% der Jahresgebühr Ende Xxxx 75% der Jahresgebühr Ende April bis Ende Juli 100% der Jahresgebühr Sofern nicht anders gewünscht, erfolgt mit der Abmeldung des Schülers zeitgleich der Austritt aus dem Schulverein. Der Mitgliedsbeitrag wird bei der Abmeldung nicht erstattet. Für die oben genannten Berechnungen ist es unerheblich, ob das Kind tatsächlich am Unterricht teilgenommen hat. Berechnungsstichtag ist der Tag, zu dem die Kündigung wirksam wird. Falls zutreffend wird der entsprechende Anteil der Schulgebühr zusammen mit dem Deposit zurückerstattet.
Abmeldung. Die Mitgliedfirma ist verpflichtet, den Austritt einer versicherten Person innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu melden.
Abmeldung. Eine Abmeldung ist nur bis zum Ende der Anmeldefrist möglich. Die Abmeldung kann nur über eine schriftliche Mitteilung an das TestDaF-Institut in Bochum erfolgen (kon- xxxx@xxxxxxx.xx). Das von Ihnen gewählte Testzentrum wird dann vom TestDaF- Institut über Ihre Abmeldung informiert. Wenn Sie Ihr Prüfungsentgelt online (Kreditkarte oder Lastschriftverfahren) bezahlt haben, wird der Betrag – abzüglich einer Verwaltungspauschale von bis zu 15 % – Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn Sie das Prüfungsentgelt im Testzentrum bezahlt haben, wird Ihnen der Betrag vom Testzentrum erstattet. Beachten Sie, dass das Testzentrum zunächst vom Test- DaF-Institut über Ihre Abmeldung informiert werden muss. Erst danach kann Ihnen das Prüfungsentgelt erstattet werden. Dem Testzentrum steht es frei, eine entspre- chende Verwaltungspauschale von bis zu 15 % des Prüfungsentgelts zu erheben. Wenn Sie sich erst nach Ablauf der Anmeldefrist abmelden, nicht zur Prüfung er- scheinen oder die Prüfung abbrechen, wird das Prüfungsentgelt nicht erstattet. Sie erhalten kein TestAS-Zertifikat.
Abmeldung. 1. Aus wichtigem Grund (z.B. Wohnungswechsel, Krankheit) ist eine schriftliche Abmeldung mit einer Frist von einem Monat möglich.
2. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung.
3. Die Abmeldung der Kinder, die den Krippenkindergarten besuchen und das dritte Lebensjahr vollendet haben, müssen eine schriftliche Kündigung mit Erhalt der Zusage des weiterführenden Kindergarten vorlegen.
4. Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ausgeschlossen werden, insbesondere wenn
5. Der Xxxxxx kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat zum darauffolgenden Monatsende diesen Vertrag kündigen.
6. Der Xxxxxx kann, in Abänderung der Regelung zu Punkt 5, in begründeten, schwerwiegenden Fällen eine fristlose Kündigung des Betreuungsvertrages aussprechen. Als Gründe können insbesondere die unter Punkt 4 genannten Kriterien herangezogen werden, sofern die Sicherheit der zu betreuenden Kinder, als auch des Personals nicht gewährleistet werden kann.
Abmeldung. Die Abmeldung (auch im Krankheitsfall) von einem Kursangebot ist bis eine Woche vor Kursbeginn schrift- lich, per Fax, persönlich, telefonisch oder per E-Mail kostenfrei möglich. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu dieser Frist, werden die Kursgebühren in voller Höhe fällig. Bei Kursen mit Materialumlage z. B. bei Kochkursen oder Kreativkursen wird auch diese Umlage fällig, soweit nicht die Kursgebühr oder Umlage von einer anderen Person getragen wird. Für berufliche Fortbildungen können Sonderbedingungen gelten, die mit der jeweiligen Leistungsbe- schreibung bekannt gemacht werden. Die Abmeldung von einer mehrtägigen Veranstaltung mit Übernachtung ist bis vier Wochen vor Veran- staltungsbeginn schriftlich, per Fax, persönlich oder per E-Mail kostenfrei möglich. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu dieser Frist, werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe fällig, soweit nicht die Teilnahme- gebühr von einer anderen Person (Ersatzteilnehmer/-in) getragen wird. Bei Studienfahrten sind wir im Normalfall Reisevermittler. Es gelten dann folgende Regelungen zur Ab- meldung: Bei Abmeldung werden eventuell angefallene Kosten in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gelten die Stor- nobedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Insofern keine Reiserücktrittsversicherung im Preis ein- geschlossen ist, wird der Abschluss einer solchen Versicherung empfohlen. Die Einrichtung bzw. der Rei- severanstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge von bei Ver- tragsabschluss nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen erschwert, gefährdet oder be- DQB3-040.30 Stand 19.10.2022 einträchtigt wird bzw. sich nicht genügend Teilnehmende angemeldet haben. Über die vorgenannten Um- stände werden die Teilnehmenden informiert, bereits gezahlte Gebühren erhalten sie zurück. Weiterge- hende Ansprüche bestehen nicht.
Abmeldung. Beide Vertragspartner haben das Recht von diesem Vertrag durch eine schriftliche oder mündliche Absage zurückzutreten. Für beide Vertragspartner gilt folgende Konventionalstrafe bei einer Absage: Früher als 60 Tage vor dem vereinbarten Termin keine 59 bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 CHF 9 Tage und weniger vor dem vereinbarten Termin 200 CHF
Abmeldung. Sollten Sie an der Teilnahme eines Kurses kurzfristig verhindert sein, bitten wir um Ihre schriftliche Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. Sollte keine fristgerechte Abmeldung erfolgen, ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren.