Abnahme durch den Kunden Musterklauseln

Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Testergebnisse, Dokumente, Spezifikationen, Programmteile etc.) laufend zu prüfen und konplan allfällige Einwendungen und Mängel un- verzüglich (spätestens innerhalb drei Arbeitstagen seit Feststellen) schriftlich mitzuteilen. Bei Abschluss des Arbeitsergebnisses steht dem Kunden eine Testperiode von 30 Tagen zu. Die Testperiode beginnt mit Lieferung der Arbeitsergebnisse durch konplan. Der Kunde hat innerhalb der Testperiode die Ab- nahme entweder durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls zu erklären oder substantiiert und schriftlich zu verweigern. Nutzt der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv, so gilt es mit erstmaliger derartiger Nutzung als abgenommen. Hat der Kunde spätestens am letzten Tag der Testperiode die Abnahme weder erklärt noch verweigert, so gilt das Arbeitsergebnis mit Ablauf der Testperiode als abgenommen. Mängel, die keine wesentliche Beeinträchtigungen der Nutzung des Arbeitsergebnisses zur Folge haben (un- wesentliche Mängel), berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie dem Kunden übergeben und von diesem nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Übergabe schriftlich beanstandet worden sind.
Abnahme durch den Kunden. Wir haben Anspruch auf die Abnahme der Produkte und ausgeführten Leistungen durch den Kunden. Für den Fall, dass die Parteien die Installation und/oder Systemimplementierung in den Räumlichkeiten des Kunden durch uns ausdrücklich vereinbart haben, werden wir im Rahmen der Abnahme durch einen Installationstest und/oder einen Probelauf die ordnungsgemäße Funktion der Produkte überprüfen. Den Ablauf des angewendeten Installationstests sowie die Dauer des Probelaufes liegen in unserem alleinigen Ermessen und sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Soweit Mängel festgestellt werden und der Installationstest nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann gelten die Ziffern
Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme der Installation oder Dienstleistung erfolgt mit Unterschrift des Abnahme- oder Auftragsprotokolls. Messer Schweiz AG, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx 01.10.2022 Seite 1 von 2
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde nimmt spätestens zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung die Leistung ab. Der geplante Zeitpunkt der Fertigstellung ist so zu wählen, dass eine Nachbesserung möglich ist. Soweit der Aufwand der Leistungserbringung es nötig macht, sind bereits während der Leistungserbringung, Teilabnahmen durchzuführen, um Mängel (oder Missverständnisse) rechtzeitig zu erkennen, dass die Leistung dennoch rechtzeitig erbracht werden kann. Bei der Abnahme sind Mängel schriftlich zu protokollieren und von beiden Parteien zu unterschreiben. Falls über Mängel Uneinigkeit besteht, so sind die verschiedenen Auffassungen darüber in das Protokoll aufzunehmen.
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die fertigen Arbeitsergebnisse von Pomcanys zu prüfen. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 5 Arbeitstagen gelten diese als ge- nehmigt, selbst wenn eine Prüfung unterlassen wurde.
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Testergebnisse, Dokumente, Spezifikationen, Programmteile etc.) laufend zu prüfen und konplan allfällige Einwendungen und Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb 3 Arbeitstagen seit Feststellen) sowie schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden steht eine Testperiode der erbrachten Leistungen von 30 Tagen zu. Die Testperiode beginnt entweder gemäss gemeinsamer Festlegung, oder aber an dem Tag, an dem konplan ihre Arbeit schriftlich für beendet erklärt. Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie dem Kunden übergeben und von diesem nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Übergabe beanstandet worden sind. Akzeptiert konplan die Beanstandung und leistet Nachbesserung (dazu unten Ziff. 5), beginnt die Testperiode von neuem mit dem Tag, an dem konplan die schriftliche Bekanntgabe des Endes der Nachbesserung der Post übergibt (Poststempel). Dies gilt nicht für unwesentliche Nachbesserungen. Treten versteckte Mängel erst später zu Tage, so muss die schriftliche und substantiierte Rüge an konplan sofort nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde dies, sind entsprechende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verwirkt. In jedem Fall gilt die Abnahme sechs (6) Monate nach Ablieferung des Werkes als erfolgt.
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Testergebnisse, Dokumente, Spezifikationen, Programmteile etc.) laufend zu prüfen und Koller allfällige Einwendungen und Mängel unverzüglich sowie schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden steht eine Testperiode der erbrachten Leistungen von 30 Tagen zu. Die Testperiode beginnt entweder gemäss gemeinsamer Vereinbarung und Festlegung, oder aber an dem Tag, an dem Koller ihre Arbeit für beendet erklärt. Die Leistungen von Xxxxxx gelten als vom Kunden abgenommen und genehmigt, falls dieser nicht innerhalb der Testperiode die Funktionen und Leistungen schriftlich unter Anführung der Beweise beanstandet. Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie dem Kunden übergeben und von diesem nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Übergabe beanstandet worden sind. Akzeptiert Xxxxxx die Beanstandung und leistet Nachbesserung, beginnt die Testperiode von Neuem mit dem Tag, an dem Koller die schriftliche Bekanntgabe des Endes der Nachbesserung der Post übergibt (Poststempel). Dies gilt nicht für unwesentliche Nachbesserungen. Akzeptiert Xxxxxx die Beanstandung nicht, hat der Kunde zwei Monate ab Datum des Poststempels der Beendigungserklärung durch Koller Zeit, eine Klage einzureichen. Ist die Klage nach Ablauf dieser Frist nicht hängig, gelten die Leistungen der Koller als abgenommen. Wird ein Protokoll erstellt, bestimmt das Datum des Protokolls den Zeitpunkt der Vertragserfüllung. Weitere Ansprüche des Kunden werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Der produktive Einsatz von Teil- oder Gesamtleistungen durch den Kunden gilt in jedem Fall als Abnahme des produktiv eingesetzten Teil- oder Gesamtsystems, ohne dass es eines Abnahmeprotokolls bedürfte.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.