Abnahme durch den Kunden Musterklauseln

Abnahme durch den Kunden. Wir haben Anspruch auf die Abnahme der Produkte und ausgeführten Leistungen durch den Kunden. Für den Fall, dass die Parteien die Installation und/oder Systemimplementierung in den Räumlichkeiten des Kunden durch uns ausdrücklich vereinbart haben, werden wir im Rahmen der Abnahme durch einen Installationstest und/oder einen Probelauf die ordnungsgemäße Funktion der Produkte überprüfen. Den Ablauf des angewendeten Installationstests sowie die Dauer des Probelaufes liegen in unserem alleinigen Ermessen und sind von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Soweit Mängel festgestellt werden und der Installationstest nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann gelten die Ziffern
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Testergebnisse, Dokumente, Spezifikationen, Programmteile etc.) laufend zu prüfen und Koller allfällige Einwendungen und Mängel unverzüglich sowie schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden steht eine Testperiode der erbrachten Leistungen von 30 Tagen zu. Die Testperiode beginnt entweder gemäss gemeinsamer Vereinbarung und Festlegung, oder aber an dem Tag, an dem Koller ihre Arbeit für beendet erklärt. Die Leistungen von Xxxxxx gelten als vom Kunden abgenommen und genehmigt, falls dieser nicht innerhalb der Testperiode die Funktionen und Leistungen schriftlich unter Anführung der Beweise beanstandet. Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie dem Kunden übergeben und von diesem nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Übergabe beanstandet worden sind. Akzeptiert Xxxxxx die Beanstandung und leistet Nachbesserung, beginnt die Testperiode von Neuem mit dem Tag, an dem Koller die schriftliche Bekanntgabe des Endes der Nachbesserung der Post übergibt (Poststempel). Dies gilt nicht für unwesentliche Nachbesserungen. Akzeptiert Xxxxxx die Beanstandung nicht, hat der Kunde zwei Monate ab Datum des Poststempels der Beendigungserklärung durch Koller Zeit, eine Klage einzureichen. Ist die Klage nach Ablauf dieser Frist nicht hängig, gelten die Leistungen der Koller als abgenommen. Wird ein Protokoll erstellt, bestimmt das Datum des Protokolls den Zeitpunkt der Vertragserfüllung. Weitere Ansprüche des Kunden werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Der produktive Einsatz von Teil- oder Gesamtleistungen durch den Kunden gilt in jedem Fall als Abnahme des produktiv eingesetzten Teil- oder Gesamtsystems, ohne dass es eines Abnahmeprotokolls bedürfte.
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Testergebnisse, Dokumente, Spezifikationen, Programmteile etc.) laufend zu prüfen und konplan allfällige Einwendungen und Mängel unverzüglich (spätestens innerhalb 3 Arbeitstagen seit Feststellen) sowie schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden steht eine Testperiode der erbrachten Leistungen von 30 Tagen zu. Die Testperiode beginnt entweder gemäss gemeinsamer Festlegung, oder aber an dem Tag, an dem konplan ihre Arbeit schriftlich für beendet erklärt. Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie dem Kunden übergeben und von diesem nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Übergabe beanstandet worden sind. Akzeptiert konplan die Beanstandung und leistet Nachbesserung (dazu unten Ziff. 5), beginnt die Testperiode von neuem mit dem Tag, an dem konplan die schriftliche Bekanntgabe des Endes der Nachbesserung der Post übergibt (Poststempel). Dies gilt nicht für unwesentliche Nachbesserungen. Treten versteckte Mängel erst später zu Tage, so muss die schriftliche und substantiierte Rüge an konplan sofort nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde dies, sind entsprechende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verwirkt. In jedem Fall gilt die Abnahme sechs (6) Monate nach Ablieferung des Werkes als erfolgt.
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die ihm während der Vertragsdauer gelieferten Zwischenresultate (Testergebnisse, Dokumente, Spezifikationen, Programmteile etc.) laufend zu prüfen und konplan allfällige Einwendungen und Mängel un- verzüglich (spätestens innerhalb drei Arbeitstagen seit Feststellen) schriftlich mitzuteilen. Bei Abschluss des Arbeitsergebnisses steht dem Kunden eine Testperiode von 30 Tagen zu. Die Testperiode beginnt mit Lieferung der Arbeitsergebnisse durch konplan. Der Kunde hat innerhalb der Testperiode die Ab- nahme entweder durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls zu erklären oder substantiiert und schriftlich zu verweigern. Nutzt der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv, so gilt es mit erstmaliger derartiger Nutzung als abgenommen. Hat der Kunde spätestens am letzten Tag der Testperiode die Abnahme weder erklärt noch verweigert, so gilt das Arbeitsergebnis mit Ablauf der Testperiode als abgenommen. Mängel, die keine wesentliche Beeinträchtigungen der Nutzung des Arbeitsergebnisses zur Folge haben (un- wesentliche Mängel), berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Dokumente und Unterlagen gelten als abgenommen, wenn sie dem Kunden übergeben und von diesem nicht innerhalb von 30 Tagen nach dieser Übergabe schriftlich beanstandet worden sind.
Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme der Installation oder Dienstleistung erfolgt mit Unterschrift des Abnahme- oder Auftragsprotokolls. Messer Schweiz AG, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxx 01.10.2022 Seite 1 von 2
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde nimmt spätestens zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung die Leistung ab. Der geplante Zeitpunkt der Fertigstellung ist so zu wählen, dass eine Nachbesserung möglich ist. Soweit der Aufwand der Leistungserbringung es nötig macht, sind bereits während der Leistungserbringung, Teilabnahmen durchzuführen, um Mängel (oder Missverständnisse) rechtzeitig zu erkennen, dass die Leistung dennoch rechtzeitig erbracht werden kann. Bei der Abnahme sind Mängel schriftlich zu protokollieren und von beiden Parteien zu unterschreiben. Falls über Mängel Uneinigkeit besteht, so sind die verschiedenen Auffassungen darüber in das Protokoll aufzunehmen.
Abnahme durch den Kunden. Der Kunde hat die fertigen Arbeitsergebnisse von Pomcanys zu prüfen. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 5 Arbeitstagen gelten diese als ge- nehmigt, selbst wenn eine Prüfung unterlassen wurde.

Related to Abnahme durch den Kunden

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung a) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat dieses Wahlrecht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. b) Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Versicherungswert ist, so kann der Versicherungsnehmer die Sache behalten und muss sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklärt er sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so hat der Versicherungsnehmer die Sache im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen. Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, welcher der von ihm geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.