Leistungen des Kunden. 3.1 Vertragsgemässe Verwendung, "Fair Usage Policy"
Leistungen des Kunden. 4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist die Newman GmbH regelmäßig auf Unterstützung des Kunden bzw. Zugriff auf Informationen, Material und Daten angewiesen. Der Kunde wird daher die Newman GmbH in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen und hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienst- leistungen von der Newman GmbH. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.
4.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4.3 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
Leistungen des Kunden. 3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass MICHAEL PAGE sämtliche für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
3.2 Sofern MICHAEL PAGE dem Kunden einen Kandidaten und/oder Interim Manager nachweist, vorstellt oder vermittelt, der dem Kunden bereits zuvor nachweislich bekannt war und der Kunde bereits mit dem Kandidaten und/oder Interim Manager in einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung stand, ist der Kunde verpflichtet, diesen Umstand MICHAEL PAGE unverzüglich schriftlich anzuzeigen und entsprechende Nachweise zu erbringen. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, so steht Xxxx die unter nachstehender Ziffer 4 aufgeführte Vergütung zu.
3.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen sowie der Eignung eines durch MICHAEL PAGE nachgewiesen, vorgestellten und vermittelten Kandidaten und/oder Interim Managers und wird sich von den entsprechenden Qualifikationen sowie der Eignung des Kandidaten oder Interim Managers selbst bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen.
3.4 Der Kunde hat MICHAEL PAGE vorher schriftlich darüber zu informieren, wenn der von MICHAEL PAGE nachgewiesene, vorgestellte oder vermittelte Kandidat beim Kunden in einer besonderen Vertrauensstellung, insbesondere bei verantwortlichem Umgang mit Geld und/oder Wertsachen, eingesetzt werden soll.
3.5 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für etwaig erforderliche Arbeitserlaubnisse und sonstige Erlaubnisse.
3.6 Bei einer Beauftragung von Kandidaten als selbständige Auftragnehmer, sog. Interim-Management, gelten zusätzlich auch die nachfolgenden Regelungen: • Der Kunde hat durch die Art und Weise der Vertragsabwicklung sowie durch geeignete interne Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass eine mit einem Interim Manager getroffene Vereinbarung nicht als Arbeitsverhältnis bzw. Beschäftigungsverhältnis (vgl. § 7 SGB IV) angesehen werden kann. • Bei der Erbringung der Leistungen unterliegt der Interim Manager keinem Weisungs- und/oder Direktionsrecht seitens des Kunden, Gleiches gilt für etwaig eingesetzte Personen durch den Interim Manager. Diese erbringen ihre Leistungen selbständig und sind weder in die Betriebsorganisation von MICHAEL PAGE, noch in die des Kunden oder etwaiger Endkunden des Kunden einzugliedern, diese sind ebenfalls entsprechend zu unterrichten. • Der Kunde ist jedoch nicht daran gehindert, nach Beendigung des Auftrags, für den der Interim Man...
Leistungen des Kunden. 3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass MICHAEL PAGE sämtliche für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
3.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines durch MICHAEL PAGE vorgestellten Kandidaten selbst bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen.
3.3 Der Kunde hat MICHAEL PAGE unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er einem vorgestellten Kandidaten ein Angebot zu einer Anstellung unterbreitet.
Leistungen des Kunden. 3.1 Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot für Webhosting-Leistungen ausgewiesenen Preise.
3.2 Der Kunde wird für die Daten, die auf seinem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
3.3 Der Kunde wird die in seine POP3-Box eingehenden Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens 4 Wochen abrufen. QualityHosting behält sich das recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, soweit die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
3.4 Die im Leistungsangebot ausgewiesenen monatlichen Pauschalen sind im Voraus zu entrichten. Der Kunde verpflichtet sich, QualityHosting bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Die Pauschalen für die Registrierung von Domains beim DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Registry muss QualityHosting selbst im Voraus bezahlen. Unabhängig von der Laufzeit des Vertrags werden daher jeweils am Anfang eines jeden Jahres, in der die Domain für den Kunden registriert ist, die durch die aktuelle Preisliste QualityHostings ausgewiesenen Jahrespauschalen fällig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Jahrespauschalen findet nicht statt.
Leistungen des Kunden. 7.1 Der Kunde verpflichtet sich mit Bestellung zur Zahlung der in der Bestellung angegebenen Beträge für die jeweils angege- benen Nutzungsperioden.
7.2 Möchte der Kunde Online-Angebote von Xxxxxx Xxxx nutzen, so ist es allein Sache des Kunden, die von ihm hierzu benö- tigte Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommuni- kationsnetze zu beschaffen und zu unterhalten. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie dessen Auf- rechterhaltung auf der Kundenseite trägt allein der Kunde.
7.3 Der Kunde hat die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen sowie sein Passwort sorgfältig gegen Datenverlust zu schützen. Er stellt sicher, dass über seine Systemumgebung kein unbefugter Zugriff auf Systemserver vorgenommen wird.
7.4 Erfährt der Kunde vom Verlust eines Passworts oder von ei- nem dahingehenden Verdacht, hat der Kunde dies Xxxxxx Xx- bi unverzüglich mitzuteilen. Die mit der Passwortänderung verbundenen Kosten können dem Kunden von Xxxxxx Xxxx in Rechnung gestellt werden.
7.5 Der Kunde informiert die Anwender darüber, dass die Ser- vices nicht für widerrechtliche Zwecke (Preisabsprachen oder dergleichen) oder in einer Weise genutzt werden darf, welche die Rechte von Xxxxxx Xxxx oder von Dritten (insbesondere Geheimnisschutzrechte, Urheber- und Markenrechte, sowie andere Immaterialgüterrechte) verletzen oder verletzen kön- nen. Xxxxxx Xxxx kann widerrechtliche Inhalte sofort von den Services entfernen.
7.6 Der Kunde hat die von Xxxxxx Xxxx vorausgesetzten techni- schen Voraussetzungen für den Gebrauch der Services zu er- füllen. Die technischen Voraussetzungen sind im Einzelver- trag beschrieben und/oder werden dem Kunden auf anderem Weg mitgeteilt.
7.7 Der Kunde legt Sicherungskopien der von ihm im Rahmen der Services angelegten Daten an.
7.8 Der Kunde wird seine Anwender über die Pflichten unter die- sem Vertrag informieren, sie zur Einhaltung dieses Vertrags und des Urheberrechts anweisen und sie insbesondere an- weisen, keine unberechtigten Vervielfältigungen von Soft- ware, Benutzerdokumentationen und Datenbankinhalten vor- zunehmen. Der Kunde wird seine Anwender weiter darauf hinweisen, dass Kennzeichnungen am Mietgegenstand nicht verändert, entfernt oder unkenntlich gemacht werden dürfen.
7.9 Verletzt ein Anwender des Kunden das Urheberrecht von Xx- xxxx Xxxx, so ist der Kunde verpflichtet, nach Kräften an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbe- sondere Xxxxxx Xxxx unverzüglich über die entsprechenden Verletzungsh...
Leistungen des Kunden. (1) Die Projekt- und Erfolgsverantwortung für das im Auftragsformular beschriebene Projekt verbleibt beim Kunden. Davon unabhängig ist der Anbieter jedoch für die vertragsgemäße Erbringung der von ihm unter diesem Vertrag geschuldeten Leistungen verantwortlich.
(2) Der Kunde wird dem Anbieter bei Bedarf Räume und Arbeitsplätze für die erforderliche Anzahl von Personen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde dem Anbieter alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig aktiv zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Kunden in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
(3) Der Kunde hat dem Anbieter und dessen Personal bei Bedarf zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren.
(4) Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen eine echte Verpflichtung und nicht nur eine Obliegenheit dar. Erbringt der Kunde die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen, so kann der Anbieter – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern dem Anbieter durch nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungsleistungen ein Mehraufwand entsteht, kann er dem Kunden diesen Mehraufwand unter Anwendung der in dem Angebot/ Auftragsformular genannten Personentagessätze gesondert in Rechnung stellen.
Leistungen des Kunden. 3.1 Für den Bezug von geografischen Rufnummern wird der Auf- traggeber die gesetzlichen Vorschriften beachten. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die von ihm im outbox-System hinterlegten Inhaberdaten zu Rufnummern zutreffend und stimmig sind.
3.2 outbox ist berechtigt, sich die Richtigkeit der hinterlegten Inha- berdaten durch den Auftraggeber im Wege der Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Kopie des Personalausweises, Kopie anderer amtli- cher Dokumente, Kopie eines Mietvertrags) nachweisen zu lassen. Für falsche Inhaberdaten, die durch den Auftraggeber auf Aufforde- rung durch outbox nicht innerhalb von 7 Tagen nachgewiesen wer- den können, ist outbox berechtigt, einen Aufwands- und Schadens- ersatz in Höhe von 250,00 € zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer je Verstoß und Rufnummer dem Auftraggeber zu berechnen und die vergebene Rufnummer fristlos zu kündigen.
3.3 Benötigt der Auftraggeber aus einem Vorwahlbereich mehr als 100 Rufnummern innerhalb eines Kalendermonats, so wird er diesen erhöhten Bedarf mindestens 8 Wochen vorher schriftlich unter An- gabe der benötigten Rufnummern und des Vorwahlbereiches bei outbox anmelden. outbox wird nach besten Kräften dafür Sorge tragen, dass die benötigte Anzahl Rufnummern in dem vom Auftrag- geber genannten Monat bereitgestellt werden kann. Nimmt der Auftraggeber im genannten Monat die angekündigte Menge an Rufnummern nicht ab, ist outbox berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten dem Auftraggeber zu berechnen. Dem Auf- traggeber bleibt es unbelassen nachzuweisen, dass outbox durch die geringere Abnahme auch geringere Kosten entstanden sind.
3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Nachweis der Zuteilung der von ihm oder seinem Endkunden verwendeten Rufnummern auf Nachfrage der outbox innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erbringen.
Leistungen des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich je Fahrzeug zwei Werbeaufkleber an der Außenseite seines Fahrzeuges anzubringen. ⮚ Fahrzeug vom Typ ⮚ Kennzeichen ⮚ Fahrzeugidentifikationsnummer • Der Kunde setzt zur Abrechnung des Erdgasbezugs die von SÜLL jeweils vorgesehene Erdgastankkarte zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ein
Leistungen des Kunden. 5.1 Der Kunde stellt auf seine Kosten und Gefahr sicher, dass die zur Erbringung der Leistung nötigen Orte (Locations), Sachmittel (u.a. auch Sujets, Marken, Designs, Musik) und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die nötigen Genehmigungen und Einverständnisse vorliegen (Rechte, Drehgenehmigungen, Fahrbewilligungen, Benutzungsgebühren, usw.). Dies gilt auch für weitere vereinbarte Mitwirkungspflichten.