ANSPRÜCHE DES KUNDEN Musterklauseln

ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Falls das Produkt dieser Garantie nicht entspricht, wird RD nach ihrer Xxxx entweder (a) das Produkt reparieren oder ersetzen oder
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Falls das Produkt dieser Garantie nicht entspricht, wird RD nach ihrer Xxxx entweder (a) das Produkt reparieren oder ersetzen oder (b) den von Ihnen gezahlten Preis rücker- statten. Diese Garantie gilt nicht, wenn der Fehler des Produkts auf einen Unfall, Mißbrauch oder fehler- hafte Anwendung zurückzuführen ist. Für jedes Ersatzprodukt übernimmt RD eine Garantie nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. RD ist nicht haftbar für jeglichen Verlust oder Schaden, den Sie vernünftigerweise hätten vermeiden können, z. B. durch das regelmäßige Erstellen einer Sicherungskopie Ihrer Software und Dateien. Sie müssen einen Kaufnachweis und eine Kopie Ihrer datierten Rechnung vorlegen, falls dies von RD gewünscht wird. RD erbringt die Leistungen unter dieser Garantie vergütungsfrei, mit der Ausnahme, daß Sie für jegliche Aus- gaben, die Ihnen entstehen (z. B. die Kosten der Versendung des Produkts an RD), verantwortlich sind. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE GEGEN DEN HÄNDLER UNBERÜHRT. Die obige Garantie wird von RD als dem Hersteller des Produkts übernommen. Etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haf- tungsansprüche, welche Ihnen in Deutschland gegen Ihren Händler zustehen, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt. Soweit anwendbar, gelten solche gesetzlichen Rechte zusätzlich zu der hierin eingeräumten Garantie von RD.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Ansprüche des Kunden bei autorisierten Zahlungen, nicht autorisierten Zahlungen, nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von autorisierten Zahlungen und Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen müssen gegenüber der Referenzkontobank oder dem Zahlungsempfänger geltend gemacht werden. Einzelheiten hinsichtlich der Geltendmachung, des Umfangs und der Durchsetzung erhält der Kunde bei seiner Referenzkontobank oder beim Zahlungsempfänger.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Ansprüche des Kunden bei autorisierten Zahlungen, nicht autorisierten Zahlungen, nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von autorisierten Zahlungen und Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen müssen gegenüber der Referenzkontobank oder dem Zahlungsempfänger geltend gemacht werden. Einzelheiten hinsichtlich der Geltendmachung, des Umfangs und der Durchsetzung erhält der Kunde bei seiner Referenzkontobank oder beim Zahlungsempfänger. Anlage 3.3. Sonderbedingungen für Sofort Verfügbares Handelsvolumen Trade Republic Bank GmbH
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. 10.1 Wie bereits oben ausgeführt, beschränken sich Ansprüche des Kunden entweder auf die Rückerstattung des geleisteten Entgeltes oder in der Nachbesserung der Software innerhalb der Gewährleistungszeit.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Die gesamte Haftung von SYTEC und Ihr allgemeiner Anspruch besteht nach Xxxx von SYTEC entweder (a) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) in der Reparatur oder dem Ersatz der SOFTWARE oder der HARDWARE, die der beschränkten Garantie von SYTEC nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an SYTEC zurückgegeben wird. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der SOFTWARE oder der HARDWARE auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatzsoftware übernimmt SYTEC nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage eine Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Die gesamte Haftung von Microsoft, deren Lieferanten und Ihrer Einrichtung und Ihr ausschließlicher Abhilfeanspruch ist nach Xxxx von Microsoft entweder, dass
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Die gesamte Haftung von Cubus besteht nach deren Xxxx entweder (a) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder (b) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software oder Hardware, die der beschränkten Garantie von Cubus nicht genügen und an diese zu- rückgegeben werden. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software oder Hardware auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist.
ANSPRÜCHE DES KUNDEN. Die einzige Verpflichtung von NI in Verbindung mit der vorstehenden beschriebenen Garan- tie besteht nach alleiniger Xxxx von NI, in der Zurückerstattung des Kaufpreises, der Repara- tur oder im Ersatz des defekten Produktes, unter dem Vorbehalt, dass NI über diese Mängel schriftlich während der Garantiezeit informiert wurde. Der Käufer verzichtet unter Vorbehalt von Art. 199 OR auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

Related to ANSPRÜCHE DES KUNDEN

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.