Common use of Abonnement und Verlängerungen Clause in Contracts

Abonnement und Verlängerungen. Sofern im Einzelvertrag angegeben oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich oder in einem von Siemens zur Verfügung gestellten elektronischen System vereinbart, verlängert sich die Abonnementlaufzeit für das jeweilige kostenpflichtige Angebot automatisch um weitere Abonnementlaufzeiten, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens 60 Tage vor Ablauf der dann laufenden Abonnementlaufzeit mit, dass sie sich gegen eine Verlängerung entschieden hat. Jede verlängerte Abonnementlaufzeit hat die gleiche Länge wie die vorangegangene Laufzeit oder 12 Monate, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die zu diesem Zeitpunkt gültigen UCA (oder Nachfolgebedingungen) und die anwendbaren Ergänzenden Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxx und xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxxxxxxxxxx gelten für die folgende Abonnementlaufzeit anstelle dieses Vertrags. Die Gebühren für eine verlängerte Abonnementlaufzeit sind die gleichen, die am Ende der vorangegangenen Abonnementlaufzeit galten, es sei denn, (i) Siemens informiert den Kunden mindestens 90 Tage vor dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit über abweichende zukünftige Gebühren oder (ii) die Gebühren für die verlängerte(n) Abonnementlaufzeit(en) sind im Einzelvertrag angegeben.

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Abonnement und Verlängerungen. Sofern im Einzelvertrag angegeben oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich oder in einem von Siemens zur Verfügung gestellten elektronischen System vereinbart, verlängert sich die Abonnementlaufzeit für das jeweilige kostenpflichtige Angebot automatisch um weitere Abonnementlaufzeiten, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens 60 Tage vor Ablauf der dann laufenden Abonnementlaufzeit mit, dass sie sich gegen eine Verlängerung entschieden hat. Jede verlängerte Abonnementlaufzeit hat die gleiche Länge wie die vorangegangene Laufzeit oder 12 Monate, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Das zu diesem Zeitpunkt gültigen gültige UCA (oder Nachfolgebedingungen) und die anwendbaren Ergänzenden Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxx und xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxxxxxxxxxx gelten für die folgende Abonnementlaufzeit anstelle dieses Vertrags. Die Gebühren für eine verlängerte während einer verlängerten Abonnementlaufzeit sind die gleichen, die am Ende gleichen wie während der vorangegangenen Abonnementlaufzeit galtenAbonnementlaufzeit, es sei denn, (i) Siemens informiert den Kunden mindestens 90 Tage vor dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit über abweichende zukünftige Gebühren oder (ii) die Gebühren für die verlängerte(n) Abonnementlaufzeit(en) sind im Einzelvertrag angegeben.

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Abonnement und Verlängerungen. Sofern im Einzelvertrag angegeben oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich oder in einem von Siemens zur Verfügung gestellten elektronischen System vereinbart, verlängert sich die Abonnementlaufzeit für das jeweilige kostenpflichtige Angebot automatisch um weitere Abonnementlaufzeiten, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens 60 Tage vor Ablauf der dann laufenden Abonnementlaufzeit mit, dass sie sich gegen eine Verlängerung entschieden hat. Jede verlängerte Abonnementlaufzeit hat die gleiche Länge wie die vorangegangene Laufzeit oder 12 Monate, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die zu diesem Zeitpunkt gültigen UCA Der Rahmenvertrag einschließlich der Änderungen und Ergänzungen durch den jeweils aktuellen XaaS-Zusatz (oder entsprechende Nachfolgebedingungen) und die anwendbaren Ergänzenden Bedingungen ), abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxx und xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxxxxxxxxxx xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxxx-xxxxxxxx, gelten für die folgende Abonnementlaufzeit anstelle dieses Vertragsder Vereinbarung. Die Gebühren für eine verlängerte während einer verlängerten Abonnementlaufzeit sind die gleichen, die am Ende gleichen wie während der vorangegangenen Abonnementlaufzeit galtenAbonnementlaufzeit, es sei denn, (i) Siemens informiert den Kunden mindestens 90 Tage vor dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit über abweichende zukünftige Gebühren oder aber (ii) die Gebühren für die verlängerte(n) Abonnementlaufzeit(en) sind im Einzelvertrag angegeben.

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Abonnement und Verlängerungen. Sofern im Einzelvertrag angegeben oder anderweitig zwischen den Parteien schriftlich oder in einem von Siemens zur Verfügung gestellten elektronischen System vereinbart, verlängert sich die Abonnementlaufzeit für das jeweilige kostenpflichtige Angebot automatisch um weitere Abonnementlaufzeiten, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens 60 Tage vor Ablauf der dann laufenden Abonnementlaufzeit mit, dass sie sich gegen eine Verlängerung entschieden hat. Jede verlängerte Abonnementlaufzeit hat die gleiche Länge wie die vorangegangene Laufzeit oder 12 Monate, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die zu diesem Zeitpunkt gültigen UCA (oder Nachfolgebedingungen) und die anwendbaren Ergänzenden Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxx xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxx und xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxxxxxxxxxx xxx.xxxxxxx.xxx/xx-xxxxx/xxxxxxxxxxx gelten für die folgende Abonnementlaufzeit anstelle dieses Vertrags. Die Gebühren für eine verlängerte Abonnementlaufzeit sind die gleichen, die am Ende der vorangegangenen Abonnementlaufzeit galten, es sei denn, (i) Siemens informiert den Kunden mindestens 90 Tage vor dem Ende der aktuellen Abonnementlaufzeit über abweichende zukünftige Gebühren oder (ii) die Gebühren für die verlängerte(n) Abonnementlaufzeit(en) sind im Einzelvertrag angegeben.

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