Abrechnung bei außerordentlicher Kündigung. Bei außerordentlicher Kündigung erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraums (Zeitraum ab Beginn des vorzeitig beendeten Vertragsjahres bis zur Sperrung des EFS der Chipkarte) auf der Grundlage der jeweiligen Preise der entsprechenden Monatskarten ohne Abonnement. Das gilt nicht, sofern der Grund der außerordentlichen Kündigung der Wechsel in ein VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gemäß Teil C, Punkt 1.3.1 ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung (mit Ausnahme des VBB-Abos 65plus, des Schülertickets Potsdam und des VBB-Abo Azubi) wird für jeden Nutzungstag 1/365 des 12-fachen Preises der entsprechenden Monatskarte ohne Abonnement gemäß VBB-Tarif berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65plus wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 720,00 EUR, bei einer außerordentlichen Kündigung des Schülertickets Potsdam wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 306,00 EUR und bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65vorOrt wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz- Jahrespreises in Höhe von 388,00 EUR berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo Azubi wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 534,00 EUR berechnet. Die vorstehende Berechnung nach Nutzungstagen ist auch bei vorzeitig beendetem Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf den gesamten Jahresabonnementpreis des vorzeitig beendeten Vertragsjahres. Verkehrsunternehmen, die in zehn Monatsraten abbuchen, nehmen keine Nachbelastungen vor, da der monatliche Abonnementvertrag dem Preis der Monatsrate entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet und der dann noch ausstehende Betrag abgebucht bzw. ein evtl. Guthaben bargeldlos erstattet.
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Samples: Abonnementsbedingungen
Abrechnung bei außerordentlicher Kündigung. Bei außerordentlicher Kündigung erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraums (Zeitraum ab Beginn des vorzeitig beendeten Vertragsjahres bis zur erfolgten Rückgabe der Wertabschnitte bzw. bis zur Sperrung des EFS der Chipkarte) auf der Grundlage der jeweiligen Preise der entsprechenden Monatskarten ohne Abonnement. Das gilt nicht, sofern der Grund der außerordentlichen Kündigung der Wechsel in ein VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gemäß Teil C, Punkt 1.3.1 ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung (mit Ausnahme des VBB-Abos 65plus, des Schülertickets Potsdam und des VBB-Abo Azubi) wird für jeden Nutzungstag 1/365 des 12-fachen Preises der entsprechenden Monatskarte ohne Abonnement gemäß VBB-Tarif berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65plus wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Referenz- Jahrespreises in Höhe von 720,00 708,00 EUR, bei einer außerordentlichen Kündigung des Schülertickets Potsdam wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 306,00 300,00 EUR und bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65vorOrt wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz- Referenz-Jahrespreises in Höhe von 388,00 EUR berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo Azubi wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 534,00 EUR berechnet. Die vorstehende Berechnung nach Nutzungstagen ist auch bei vorzeitig beendetem Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf den gesamten Jahresabonnementpreis des vorzeitig beendeten Vertragsjahres. Verkehrsunternehmen, die in zehn Monatsraten abbuchen, nehmen keine Nachbelastungen vor, da der monatliche Abonnementvertrag dem Preis der Monatsrate entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet und der dann noch ausstehende Betrag abgebucht bzw. ein evtl. Guthaben bargeldlos erstattet.
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Samples: Abonnementbedingungen
Abrechnung bei außerordentlicher Kündigung. Bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraums (Zeitraum ab von Beginn des vorzeitig beendeten Vertragsjahres Vertrags an bis zur erfolgten Rückgabe der Wertabschnitte bzw. bis zur Sperrung des EFS der Chipkarte) auf der Grundlage der jeweiligen Preise der entsprechenden Monatskarten ohne Abonnement. Das gilt nicht, sofern der Grund der außerordentlichen Kündigung der Wechsel in ein VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gemäß Teil C, Punkt 1.3.1 ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung (mit Ausnahme des VBB-Abos 65plus, des Schülertickets Potsdam und des VBB-Abo Azubi) wird für jeden Nutzungstag 1/365 des 12-fachen Preises der entsprechenden Monatskarte ohne Abonnement gemäß VBB-Tarif berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65plus wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 720,00 EUR, bei einer außerordentlichen Kündigung des Schülertickets Potsdam wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 306,00 EUR und bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-VBB- Abo 65vorOrt wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz- Referenz-Jahrespreises in Höhe von 388,00 EUR berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo Azubi wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 534,00 EUR berechnet. Die vorstehende Berechnung nach Nutzungstagen ist auch bei vorzeitig beendetem Vertragsjahr Vertrags der Höhe nach begrenzt auf den jeweils gültigen gesamten Jahresabonnementpreis des vorzeitig beendeten VertragsjahresJahresabonnementpreis. Verkehrsunternehmen, die in zehn Monatsraten abbuchen, nehmen keine Nachbelastungen vor, da der monatliche Abonnementvertrag Abonnementbetrag dem Preis der Monatsrate Monatskarte entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet und der dann noch ausstehende Betrag abgebucht bzw. ein evtl. Guthaben bargeldlos erstattet.
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Samples: Subscription Agreement
Abrechnung bei außerordentlicher Kündigung. Bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung des Nutzungszeitraums Nutzungszeitraumes (Zeitraum ab von Beginn des vorzeitig beendeten Vertragsjahres Vertrags an bis zur erfolgten Rückgabe der Wertabschnitte bzw. bis zur Sperrung des EFS der Chipkarte) auf der Grundlage der jeweiligen Preise der entsprechenden Monatskarten ohne Abonnement. Das gilt nicht, sofern der Grund der außerordentlichen Kündigung der Wechsel in ein VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gemäß Teil C, Punkt 1.3.1 ist. Bei einer außerordentlichen Kündigung (mit Ausnahme des VBB-Abos 65plus, des Schülertickets Potsdam und des VBB-VBB- Abo Azubi) wird für jeden Nutzungstag 1/365 des 12-fachen Preises der entsprechenden Monatskarte ohne Abonnement gemäß VBB-Tarif berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65plus wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 720,00 EUR, bei einer außerordentlichen Kündigung des Schülertickets Potsdam wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 306,00 EUR und bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo 65vorOrt wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz- Jahrespreises in Höhe von 388,00 EUR berechnet. Bei einer außerordentlichen Kündigung des VBB-Abo Azubi wird für jeden Nutzungstag 1/365 eines Referenz-Jahrespreises in Höhe von 534,00 EUR berechnet. Die vorstehende Berechnung nach Nutzungstagen ist auch bei vorzeitig beendetem Vertragsjahr Vertrag der Höhe nach begrenzt auf den jeweils gültigen gesamten Jahresabonnementpreis des vorzeitig vorzeitige beendeten Vertragsjahres. Verkehrsunternehmen, die in zehn Monatsraten abbuchen, nehmen keine Nachbelastungen vor, da der monatliche Abonnementvertrag Abonnementbetrag dem Preis der Monatsrate Monatskarte entspricht. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet und der dann noch ausstehende Betrag abgebucht bzw. ein evtl. Guthaben bargeldlos erstattet.
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Samples: Abonnementbedingungen