Abrechnung der Beistellung von Geräten. 4.2.6.4.1 Erfolgt die Abrechnung nach Stundenpreisen für die Arbeitszeit des Gerätes, sind die Kosten der Beistellung von Geräten, der Löhne für die Bedienung, der Betriebsstoffe und der Verschleißteile inklusive der darauf entfallenden Gesamtzuschläge gemäß ÖNORM B 2061 mit diesen Preisen abgegolten. 4.2.6.4.2 In allen anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Preisen für Beistellung von Geräten, einschließlich der anteiligen Instandhaltungs-(Reparatur-)kosten, für die Vorhaltezeiten und für Stillliegezeiten; die Abrechnung der Kosten der Löhne für die Bedienung und der Kosten der Betriebsstoffe zuzüglich der darauf entfallenden Zuschlagsät- ze erfolgt gesondert. 4.2.6.4.3 Für den An- und Abtransport der Geräte sowie für Montage und Demontage sind keine gesonderten Kosten zu verrechnen, es sei denn, dass diese nur für Regieleistungen angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Abrechnung der Beistellung von Geräten. 4.2.6.4.1 8.2.6.4.1 Erfolgt die Abrechnung nach Stundenpreisen für die Arbeitszeit des Gerätes, sind die Kosten der Beistellung von Geräten, der Löhne für die Bedienung, der Betriebsstoffe und der Verschleißteile inklusive der darauf entfallenden Gesamtzuschläge gemäß ÖNORM B 2061 mit diesen Preisen abgegolten.
4.2.6.4.2 8.2.6.4.2 In allen anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Preisen für Beistellung von Geräten, einschließlich der anteiligen Instandhaltungs-(Reparatur-)kosten, für die Vorhaltezeiten und für Stillliegezeiten; die Abrechnung der Kosten der Löhne für die Bedienung und der Kosten der Betriebsstoffe zuzüglich der darauf entfallenden Zuschlagsät- ze Zuschlagsätze erfolgt gesondert.
4.2.6.4.3 8.2.6.4.3 Für den An- und Abtransport der Geräte sowie für Montage und Demontage sind keine gesonderten Kosten zu verrechnen, es sei denn, dass diese nur für Regieleistungen angefallen sind.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Abrechnung der Beistellung von Geräten. 4.2.6.4.1 Erfolgt die Abrechnung nach Stundenpreisen für die Arbeitszeit des Gerätes, sind die Kosten der Beistellung von Geräten, der Löhne für die Bedienung, der Betriebsstoffe Be- triebsstoffe und der Verschleißteile inklusive der darauf entfallenden Gesamtzuschläge gemäß ÖNORM B 2061 mit diesen Preisen abgegolten.
4.2.6.4.2 In allen anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Preisen für Beistellung von Geräten, einschließlich der anteiligen Instandhaltungs-(Reparatur-)kostenInstandhaltungs-(Repara- tur-)kosten, für die Vorhaltezeiten und für Stillliegezeiten; die Abrechnung der Kosten der Löhne für die Bedienung und der Kosten der Betriebsstoffe zuzüglich der darauf entfallenden Zuschlagsät- ze Zuschlagsätze erfolgt gesondert.
4.2.6.4.3 Für den An- und Abtransport der Geräte sowie für Montage und Demontage sind keine gesonderten Kosten zu verrechnen, es sei denn, dass diese nur für Regieleistungen Regieleis- tungen angefallen sind.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services