Abrechnung des Leistungspreises und Auszahlung an den Kunden Musterklauseln

Abrechnung des Leistungspreises und Auszahlung an den Kunden. Die Abrechnung der über die Drittanbieter-Plattform generierten Ladevorgänge und deren Auszahlung an den Kunden erfolgt entweder (i) durch reev selbst oder (ii) reev wird zur Abwicklung der erforderlichen finanziellen Transaktionen nach eigenem Ermessen einen von ihr beauftragten PSP einsetzen. Die durchgeführten Ladevorgänge von EM Usern werden dem Kunden gegenüber entweder durch reev oder den PSP jeweils per geleisteter hundertstel kWh abgerechnet. Hierzu erstellt reev oder der PSP bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats eine Gutschrift an den Kunden, die eine Auflistung der getätigten Ladevorgänge beinhaltet. Fehlerhafte Ladevorgänge werden nicht aufgelistet. Die in der Gutschrift ausgewiesenen abgerechneten Beträge für die Ladevorgänge (abzüglich der jeweiligen Gebühr je Transaktion, welche dem Preisverzeichnis des jeweiligen Produkts Reev Dashboard in seiner gültigen Fassung entnommen werden können) werden durch reev oder den PSP innerhalb von 20 Kalendertagen nach Erstellung der Gutschrift an den Kunden auf ein durch den Kunden zu benennendes Bankkonto ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Bei verspäteter Zahlung schuldet reev dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie den Ersatz von Mahngebühren und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen. reev wird wiederum im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko dem EMP eine Gebühr nebst Verwaltungsaufschlag für die Abrechnung der Roaming Services in Rechnung stellen. xxxx ist in der Xxxx der Höhe der dem EMP in Rechnung gestellten Beträge frei und gegenüber dem Kunden nicht weisungsgebunden. reev hat keinen Einfluss auf die Gebühren, die der EMP anschließend dem jeweiligen EM User in Rechnung stellt. reev trägt bei der Abrechnung das Clearing-Risiko gegenüber dem EMP. Um Fehler in der Abrechnung und der Einbringung von Forderungen zu vermeiden, sind die maximalen beim EMP für einen Ladevorgang entstehenden Kosten auf EUR 60,00 netto begrenzt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.