Common use of Abrechnung und Zahlungsmodalitäten Clause in Contracts

Abrechnung und Zahlungsmodalitäten. (1) Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen. (2) Die Umsatzsteuer ist im Sinne von § 14 UStG gesondert auszuweisen. (3) Leistungsempfänger ist der Auftraggeber. Soweit sich dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben noch eines Dienstleisters bedient, sind alle Rechnungen einfach bei dem beauftragten Dienstleister in Papierform mit allen erforderlichen Nachweisen einzureichen. Der AN ist verpflichtet, die auf dem jeweiligen Abruf genannte Vertrags- und Ausschreibungsnummer sowie den Anlieferort auf der Rechnung anzugeben. Zur Dokumentation und Darstellung der Leistung kann der AG zusätzlich Bilddokumente vom AN mit Rechnungsübermittlung abverlangen. Dies hat er während der Bauabwicklung beim AN anzufordern. Die Nummernvergabe der Einzelpreise der Rechnungspositionen hat gem. den Leistungsverzeichnispositionen zugehörigen Einzelpositionsnummern in nummerischer Reihenfolge zu erfolgen. Der AN erklärt sich bereit und ist informiert, dass Abweichungen im Rechnungsbild nicht möglich sind. Andernfalls kann die Rechnung nicht geprüft werden. Es bleibt bei den Zahlungszielen des § 16 VOB/B.

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Samples: Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung, Rahmenvereinbarung