Abrechnungsprozess. (1) 1Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung informiert die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen vorab über den Umfang des Anspruchs der Ausstattung gemäß § 2 Ab- sätze 2, 3 und § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung. 2Die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen rechnen die Pauschalen gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen Bestätigung ab.
Abrechnungsprozess. 5. Internetauftritt MEDI-Blog MEDI-Newsletter Facebook Der Twitter YouTube
Abrechnungsprozess. 7. Internetauftritt Xxxxxxxxxxxxx, z.B. Arztpraxen, z.B. strukturierte/ digitale Schnittstellen Agenda
Abrechnungsprozess. 7. Internetauftritt Bitte beachten Sie: Angestellte Ärzte können nicht selbst am Vertrag teilnehmen. Sie rechnen ihre Leistungen über den Vertragsteilnehmer in der Praxis ab.
Abrechnungsprozess. 7. Internetauftritt Leistungsinanspruchnahme für Versicherte Agenda
Abrechnungsprozess. 7. Internetauftritt Video zur Vertragssoftware an zusehen. Besonderheiten: Alle Informationen zur Vertragssoftware finden Sie unter: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx
Abrechnungsprozess. 7. Internetauftritt Honoraranlage für die Abrechnung Agenda
Abrechnungsprozess. 7. Internetauftritt Agenda
Abrechnungsprozess. 5. Internetauftritt Kardiologie Gastroenterologie Psychiatrie / Neurologie / Psychotherapie / KJ-Psychiatrie Orthopädie / Rheumatologie Urologie Nephrologie Pneumologie HZV-Teilnahmestatus FAV-Teilnahmestatus
Abrechnungsprozess. 5. Internetauftritt Dokumente für die Abrechnung Gesamtziffernkranz (GZK) (Auszug) Tipp: Fragen Sie beim Labor nach, wie Anforderungen für in Selektivverträge eingeschriebene Patienten gekennzeichnet werden sollten DMP-Ziffern sind im GZK enthalten, trotzdem gilt: Sachkosten und GZK C Symbole Abrechnungshäufigkeit Grün hinterlegt sind: (≥ 90 %, Zuschlag = 1,00€) Rot hinterlegt sind: (≤ 3%, Zuschlag = 2,50€) Blau hinterlegt sind: (≥ 70 %, Zuschlag = 0,50€) Orange hinterlegt sind: