Abrechnungsprozess. 1Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung informiert die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen vorab über den Umfang des Anspruchs der Ausstattung gemäß § 2 Ab- sätze 2, 3 und § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung. 2Die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen rechnen die Pauschalen gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen Bestätigung ab.
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Samples: Grundsatzfinanzierungsvereinbarung, Grundsatzfinanzierungsvereinbarung, Grundsatzfinanzierungsvereinbarung
Abrechnungsprozess. 1Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung informiert die anspruchsberechtigten Zahnärzte Zahn- ärzte und Einrichtungen vorab über den Umfang des Anspruchs der Ausstattung gemäß § 2 Ab- sätze 2, 3 und § 3 Abs. 1 2 dieser Vereinbarung. 2Die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen rechnen die Pauschalen gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Kassenzahn- ärztlichen Vereinigung gegen Bestätigung ab.
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Samples: Grundsatzfinanzierungsvereinbarung, Grundsatzfinanzierungsvereinbarung
Abrechnungsprozess. 1Jede Kassenzahnärztliche Vereinigung informiert die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen vorab über den Umfang des Anspruchs der Ausstattung gemäß § 2 Ab- sätze 2, 3 und § 3 Abs. 1 2 dieser Vereinbarung. 2Die anspruchsberechtigten Zahnärzte und Einrichtungen rechnen die Pauschalen gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen Bestätigung Be- stätigung ab.
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