Absicherung Musterklauseln

Absicherung. Bei einem Verkauf oder einer Übereignung des Objektes an einen privaten Eigentümer oder Nutzer ist, unabhängig von dessen Rechtsform, von der Eigentümerin die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Betreibers in dem Verkaufs- oder Übertragungsvertrag zu vereinbaren. Eine hiermit verbundene Wertminderung des Objekts ist durch den Betreiber auszugleichen. Die Höhe der Wertminderung wird in diesem Falle gutachterlich festgestellt. Die Kosten für dieses Gutachten trägt dann der Eigentümer.
Absicherung. Sollte die Trägerschaft jede Mitwirkung verweigern, ist eine Korrespondenz mit der AMI in Amsterdam aufzunehmen mit dem Ziel sicherzustellen, dass die PädagogInnen der Trägerschaft nicht InhaberInnen eines AMI-Diplomes sind.
Absicherung. Die Absicherung der Erlebensfallleistung (Beitragserhaltungsgarantie im Erle- bensfall und/oder ARAG RenditeTresor) erfolgt mit der FoRte 3D Sicherung (dy- namisches 3-Topf-Hybrid). Auf Wunsch kann davon abweichend die Klassische Absicherung (statisches 2-Topf-Hybrid-Produkt) gewählt werden. Garantierter Beitragserhalt im Erlebensfall Von den bis zum Garantiezeitpunkt gezahlten Beiträgen abzüglich der dem Fondsvermögen bis dahin entnommenen bzw. verrechneten Beiträge für einge- schlossene Zusatzversicherungen wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Anteil garantiert. Beim Absicherungskonzept „FoRte 3D Sicherung“ stehen die garantierten Leistungen unter der Bedingung, dass der zugrunde liegende Garan- tiefonds monatlich mindestens sein Sicherungsniveau erreicht oder bei einem Kurswert unterhalb des Sicherungsniveaus zum Stichtag der Garantiegeber (d. h. die FondsgesellschaL) seine Garantie für die Wertdifferenz erfüllt. Die ARAG haf- tet nicht für einen Ausfall des Garantiegebers.
Absicherung. 6.1 Der Kreditnehmer wird die in dem Beiblatt zum Darlehens- und Bürgschaftsangebot näher bezeichneten Sicherheiten stellen und die dort aufgeführten besonderen Verpflichtungen einhalten. Er hat im Falle einer wesentlichen Minderung des Wertes der bestellten Si- cherheiten diese durch weitere ausreichende Sicherheiten zu ergänzen.
Absicherung. Das Darlehen der Hausbank wird durch ein Darlehen der LfA Förderbank Bayern (LfA) refinanziert. Zur Sicherung der Refinanzierungsforderung der LfA tritt die Hausbank ihre aus ihrer Gewährung des Darlehens gegen den Kreditnehmer entstehende und zustehende Forderung nebst allen Nebenrechten sicherungshalber – ggf. über ein unmittelbar refinanzierendes Institut - an die LfA ab. Mit der Abtretung der Forderung gehen gemäß § 401 Abs. 1 BGB alle akzessorischen Sicherheiten, wie z. B. Pfandrechte und Bürgschaften, auf die LfA über. Die vom Kreditnehmer nach näherer Vereinbarung mit der Hausbank zu stellenden nichtakzessorischen Sicherheiten, z. X. Xxxxx- xxxxxxxx, sicherungsweise übereignete Sachen und sicherungsweise abgetretene Forderungen, erhält die Hausbank als Treuhänder der LfA übertragen. Sie werden von der Hausbank für die LfA gehalten und verwaltet. LfA Förderbank Bayern • Xxxxxxxxxxxxx 00 • 00000 Xxxxxxx • Telefon 0800 / 00 00 00 0 (kostenfrei) • Telefax 089 / 21 24 – 22 16 • xxxx@xxx.xx • xxx.xxx.xx
Absicherung. 11.1. K zajištění peněžitých nároků Poskytovatele vůči Nabyvateli, které ze Smlouvy (či těchto OP) nebo v souvislosti s ní v budoucnu vzniknou nebo mohou vzniknout, zejména k zajištění nároku Poskytovatele na náhradu škody vůči Nabyvateli a k zajištění nároku Poskytovatele na zaplacení smluvních pokut, je Nabyvatel při podpisu Smlouvy povinen vystavit a odevzdat Poskytovateli jednu vlastní blankosměnku nikoli na řad Poskytovatele, bez uvedení údaje splatnosti a směnečné sumy, s platebním místem v sídle Poskytovatele, s doložkou „bez protestu“, s doložkou, že se jedná o směnku k zajištění závazků ze Smlouvy, a v případě, že je Nabyvatel právnickou osobou, též avalovanou fyzickou osobou (členem statutárního orgánu Nabyvatele). 11.1. Zur Absicherung der Geldansprüche des Anbieters gegenüber dem Erwerber, die aus dem Vertrag (oder diesen GB) oder im Zusammenhang damit in der Zukunft entstehen werden oder entstehen könnten, insbesondere zur Absicherung des Schadenersatzanspruchs des Anbieters gegenüber dem Erwerber und zur Absicherung des Anspruchs des Anbieters auf Zahlung der Vertragsstrafen ist der Erwerber bei der Vertragsunterzeichnung verpflichtet, einen eigenen Blankowechsel auszustellen und dem Anbieter zu übergeben, nicht auf Order des Anbieters, ohne Fälligkeitsangabe und Wechselsumme, mit Zahlungsort am Sitz des Anbieters, mit Klausel „ohne Protest“, mit Xxxxxxx, dass es um einen Wechsel zur Absicherung der Vertragsverbindlichkeiten geht, um soweit der Erwerber juristische Person ist, avaliert auch durch natürliche Person (Mitglied des statutarischen Organs des Erwerbers). 11.2. Nabyvatel podpisem Xxxxxxx uděluje Poskytovateli neodvolatelné vyplňovací právo směnečné, které jej opravňuje k tomu, aby doplnil na směnce chybějící náležitosti, tj. výši směnečné sumy a datum splatnosti, a učinil tak ze směnky směnku úplnou. 11.2. Der Erwerber räumt mit der Vertragsunterzeichnung dem Anbieter ein unwiderrufliches Recht zur Wechselausfüllung ein, das den Anbieter berechtigt, im Wechsel die fehlenden Erfordernisse, d.h. die Höhe der Wechselsumme und den Tag der Wechselfälligkeit zu ergänzen und den Wechsel dadurch zu einem vollständigen Wechsel zu machen. 11.3. V případě, že Nabyvatel bude v prodlení s plněním jakéhokoli peněžitého či penězi ocenitelného závazku dle Smlouvy (včetně OP) nebo vzniklého v souvislosti s ní, je Poskytovatel oprávněn (nikoliv však povinen) využít svého vyplňovacího práva směnečného, tj. vyplnit na blankosměnce směnečnou sumu nepřes...
Absicherung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet insbesondere die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV’en), sonstigen Arbeitssicherheitsbestimmungen und den kommunalen Satzungen vorgeschriebene Absicherung des Containers (z.B. Absperrung, Ausrüstung mit erforderlicher Beleuchtung) vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kontrolliert während der Mietzeit den verkehrssicheren Zustand des Containers. Etwaige Mängel der Absicherung sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflicht, so haftet er gegenüber dem Auftragnehmer für den daraus entstehenden Schaden. Er hat den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen. § 254 BGB bleibt unberührt.
Absicherung. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der KSV erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Anmeldenden bzw. des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss über seine(n) gesetzlichen Vertreter kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin- und Rückweg durch die KSV kranken-, unfall- und haftpflichtversichert.
Absicherung. Wenn die Mediation zu einer nachhaltigen Lösung führen soll, muss der Mediator auch darauf achten, dass die Lösung nicht nur umsetzbar ist, sondern auch dauerhaft Bestand haben kann. Davon ausgehend, dass sich die Zukunft nicht planen lässt, muss er den Parteien helfen, daran zu denken was sie wie tun können, wenn sich Veränderungen der Geschäftsgrundlage, der Bedingungen oder bei der Vertragstreue ergeben. Der Mediator sollte beispielsweise wissen, dass Wiedervereinigungen bei Beziehungskonflikten einer Rückfallgefahr unterliegen. Auch sollte er im Blick haben, dass es bei Dauerschuldverhältnissen zur Änderung der Ausgangsbedingungen kommen kann. Mit der Abschlussvereinbarung können Vorkehrungen getroffen werden, die es den Parteien ermöglichen, sich auf die Veränderungen einzulassen.
Absicherung gegenüber Auftragnehmer