Absicherung des Ausgleichskontos. 3.4.1 Durch den Arbeitgeber ist in geeigneter Weise auf seine Kosten sicherzustellen, dass das Zeitguthaben jeder- zeit bestimmungsgemäß ausgezahlt werden kann. 3.4.2 Wird ein Antrag auf Insolvenz gestellt oder liegt ein sonstiges Ereignis im Sinne des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren vor, wandelt sich das Zeitguthaben des Arbeitnehmers in einen Entgeltanspruch um. Weitere Einzelheiten dazu regelt § 8a des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk in der jeweils geltenden Fassung.
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Samples: Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung, Tarifvertrag, Zehnte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung
Absicherung des Ausgleichskontos. 3.4.1 Durch den Arbeitgeber ist in geeigneter Weise auf seine Kosten sicherzustellen, dass das Zeitguthaben jeder- zeit bestimmungsgemäß ausgezahlt werden kann.
3.4.2 Wird ein Antrag auf Insolvenz gestellt oder liegt ein sonstiges Ereignis im Sinne des Tarifvertrags i. S. d. Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren Sozial- kassenverfahren vor, wandelt sich das Zeitguthaben des Arbeitnehmers in einen Entgeltanspruch um. Weitere Einzelheiten Einzel- heiten dazu regelt § 8a 8 a des Tarifvertrags Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk in der jeweils geltenden Fassung.
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Absicherung des Ausgleichskontos. 3.4.1 Durch den Arbeitgeber ist in geeigneter Weise auf seine Kosten sicherzustellen, dass das Zeitguthaben jeder- zeit jederzeit bestimmungsgemäß ausgezahlt werden kann.
3.4.2 Wird ein Antrag auf Insolvenz gestellt oder liegt ein sonstiges Ereignis im Sinne des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren vor, wandelt sich das Zeitguthaben des Arbeitnehmers in einen Entgeltanspruch um. Weitere Einzelheiten dazu regelt § 8a des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk in der jeweils geltenden Fassung.
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Samples: Dachdarbbv9
Absicherung des Ausgleichskontos. 3.4.1 Durch den Arbeitgeber ist in geeigneter Weise auf seine Kosten sicherzustellensicherzustel- len, dass das Zeitguthaben jeder- zeit jederzeit bestimmungsgemäß ausgezahlt werden kann.
3.4.2 Wird ein Antrag auf Insolvenz gestellt oder liegt ein sonstiges Ereignis im Sinne des i. S. d. Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren vor, wandelt sich das Zeitguthaben Zeitgutha- ben des Arbeitnehmers in einen Entgeltanspruch um. Weitere Einzelheiten dazu regelt § 8a des Tarifvertrags Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk Dach- deckerhandwerk in der jeweils geltenden Fassung.
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Samples: Tariff Agreement