Absicherung des Währungsrisikos Musterklauseln

Absicherung des Währungsrisikos. Das Währungsrisiko wird durch entsprechende Gegenoperationen am Interbankenmarkt systematisch ausgeglichen d.h. die Devisenposition der Raiffeisenkasse ist faktisch immer geschlossen, womit keine Abdeckungsgeschäfte notwendig sind. Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. – Bilanz zum 31.12.2013 – Seite 86 / 107
Absicherung des Währungsrisikos. Alle Teilvermögen können Anteile in einer Rechnungseinheit oder einer Referenzwährung mit einer unterschiedlichen Absicherung des Währungsrisikos begeben. Unter einem abzusichernden Währungsrisiko versteht man: • das Währungsrisiko zwischen (1) dem Nettoinventarwert in der Rechnungseinheit des betreffenden Teilvermögens und (2) dem Nettoinventarwert in einer von der Rechnungseinheit abweichenden Referenzwährung; oder • das Währungsrisiko im Zusammenhang mit dem Vermögen des Teilvermögens, das auf eine von der Rechnungseinheit des Teilvermögens abweichende Währung lautet. Die mit der Absicherung des Währungsrisikos verbundenen Kosten werden gegebenenfalls einer Anteilsklasse belastet, die auf eine Referenzwährung lautet. Die Absicherung des Währungsrisikos kann wie folgt vorgenommen werden: • keine Absicherung; • systematische Absicherung. Die Bezeichnung der Anteilsklassen ohne Absicherung des Währungsrisikos erhält den Zusatz "UH". Die Bezeichnung der Anteilsklassen mit systematischer Absicherung des Währungsrisikos erhält den Zusatz "SH". Die Bezeichnung der Anteilsklassen kann beispielsweise wie folgt aussehen: • Beim Teilvermögen Global Government Fundamental Long Duration, dessen Rechnungseinheit der CHF ist, entspricht die Anteilsklasse "T-USD-UH" den Anteilen, deren Inventarwert auf USD lautet und deren Währungsrisiko nicht abgesichert wird. Die Anteilsklasse "T-CHF-SH" entspricht auf CHF lautenden Anteilsklassen, deren Vermögen, das nicht auf CHF lautet, systematisch gegen den CHF abgesichert wird.
Absicherung des Währungsrisikos. Das Währungsrisiko wird über Devisenswaps (FX Swaps) abgesichert. Die Raiffeisenkasse Eisacktal führt solche Operationen ausschließlich mit der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG als Gegenpartei durch. Raiffeisenkasse Eisacktal Gen. – Bilanz zum 31.12.2017 – Seite 90 / 111

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Der Anlageverwalter kann telefonische Mitteilungen oder Gespräche (ohne Verwendung eines Warntons) aufzeichnen und eine Kopie der elektronischen Kommunikation zwischen seinen Mitarbeitern in Grossbritannien und den Kunden und Gegenparteien des ICAV (zusammen „relevante Aufzeichnungen“) aufbewahren, um aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen und/oder wenn es angemessen erscheint, um Risiken zu steuern. Wo dies geschieht, um der FCA-Regelung zum Thema „Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation“ zu entsprechen, wird Ihnen eine Kopie der relevanten Aufzeichnungen nach diesen Regeln, die am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auf Anfrage bis zu fünf Jahre lang zur Verfügung gestellt ab dem Datum, an dem die Aufzeichnung erstellt wurde (oder sieben Jahre, wenn die FCA uns aufgefordert hat, die Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen zu verlängern). Zusätzlich kann eine Kopie der FCA zur Verfügung gestellt werden, falls erforderlich. Sollten Sie eine Kopie eines relevanten Datensatzes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren üblichen Ansprechpartner für Kundenbeziehungen. Wenn Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Handhabung Ihrer persönlichen Daten durch den Anlageverwalter haben, hofft der Anlageverwalter, dass er diese klären kann. Eine Person, deren persönliche Daten der Anlageverwalter möglicherweise besitzt, kann unter Umständen auch eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einreichen.“