Abwässer- und Allmählichkeitsschäden Musterklauseln

Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen – Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies aus- schließlich für Schäden durch häusliche Abwässer, – Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und derglei- chen);
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Schäden
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden (1) durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals, (2) aus dem Betrieb einer privat genutzten Abwassergrube für häusliche Abwässer ohne Einleitung in ein Gewäs- ser, (3) die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Tem- peratur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. 6.5.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch > Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder > häusliche Abwässer. 6.5.2 Versichert ist darüber hinaus Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. 6.4.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermö- gensschäden. 6.4.2 Versichert ist darüber hinaus Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden - durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals; - die entstehen durch allmähliche Einwirkung der Temperatur; - von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. A1-6.5.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals. A1-6.5.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entstehen. A1-6.5.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Bean- spruchung.
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. A1-6.5.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer – auch aus dem Rückstau des Straßenkanals. Bei Sachschäden gilt dies aus- schließlich für Schäden durch häusliche Ab- wässer. A1-6.5.2 Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche we- gen Sachschäden, die entstehen durch all- mähliche Einwirkung der Temperatur, von Ga- sen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Nie- derschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.). Ausgeschlossen bleiben die Schimmelschäden gemäß Abschnitt A1 Ziff. 6.6.2. A1-6.5.3 Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für Schäden aus dem Betrieb einer privat genutz- ten Abwassergrube oder Kleinkläranlage aus- schließlich für die eigenen häuslichen Abwäs- ser inklusive der Einleitung in ein Gewässer.
Abwässer- und Allmählichkeitsschäden. Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden)