Abweichungen von den TAB Musterklauseln

Abweichungen von den TAB. Abweichungen von den TAB sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind bereits bei der Planung, spätestens aber vor Ausführung der Arbeiten mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren. Vor Beginn der Installations-, Umbau oder Erweiterungsarbeiten, besser bereits in der Planungsphase, ist im Interesse des Kunden die Ausführung der Kundenanlage mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Rückfragen zur Auslegung und Anwendung der TAB sind rechtzeitig mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen zu klären.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.