Abweichungen von den TAB. Abweichungen von den TAB sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind bereits bei der Planung, spätestens aber vor Ausführung der Arbeiten mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren. Vor Beginn der Installations-, Umbau oder Erweiterungsarbeiten, besser bereits in der Planungsphase, ist im Interesse des Kunden die Ausführung der Kundenanlage mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Rückfragen zur Auslegung und Anwendung der TAB sind rechtzeitig mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen zu klären.