Ausführung der Arbeiten. 4.1. Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet.
Ausführung der Arbeiten a) Der konkrete Termin für die Ausführung der Wartungsleistungen sowie der Umfang der planmäßigen Wartung wird durch uns mit dem AG abgestimmt.
Ausführung der Arbeiten a) Das Volvo Service nach dem jeweiligen von Kunden gewählten und bezahlten Volvo Servicepaket bzw. Volvo Servicepaket Plus wird von autorisierten Volvo Vertragshändlern bzw. autorisierten Volvo-Vertragswerkstätten, jeweils in Österreich, im Auftrag und auf Rechnung von Volvo Car Austria GmbH durchgeführt.
Ausführung der Arbeiten. 6.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer seine Arbeiten ungestört und zum vereinbarten Zeitpunkt ausführen kann und dass er bei der Ausführung seiner Arbeiten Zugang zu den erforderlichen Einrich- tungen hat, wie z. B.:
Ausführung der Arbeiten. 6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Arbeiten nur von gut ausgebildeten, qualifizierten Fachkräften durchführen zu lassen sowie nur technisch einwandfreies, den Sicherheitsvorschriften entsprechendes Gerät in ausreichender Anzahl gemäß den Erfordernissen zur Verfügung zu stellen.
Ausführung der Arbeiten. 2.1 Sky beauftragt einen seiner Servicepartner in örtlicher Nähe des Kunden mit der Durchführung der Installation oder Wartung.
Ausführung der Arbeiten. 15.1 Bei der Leistungserbringung sind die betrieblichen Belange unseres Kunden und der übrigen Beteiligten am Ort der Leistungserbringung, insb. Xxxxxxx und ande- rer für uns tätiger Unternehmen zu berücksichtigen und Störungen durch den AN
Ausführung der Arbeiten. 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten nur von qualifizierten Fachkräften durchführen zu lassen sowie nur technisch einwandfreies Gerät in ausreichender Anzahl einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern ist in jedem Falle genehmigungspflichtig. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle vertraglichen Verpflichtungen in gleicher Weise von den Subunternehmern sowie auch von ggfs. eingesetzten Leiharbeitnehmern des Auftragnehmers erfüllt werden.
Ausführung der Arbeiten. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter über die notwendigen Fach- kenntnisse für die auszuführenden Arbeiten verfügen und über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ins- besondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterwiesen sind. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm im Werk der IINFINEUM eingesetzten Mitarbeiter einen Sicherheitspass bei sich führen, in dem die Nachweise über die gesetzlich geforderten Qualifikationen und Unterweisungen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz sowie die von INFINEUM durchgeführten Unterweisungen dokumentiert sind. Auf Verlangen der INFINEUM ist der Sicherheitspass durch den eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers vorzuzeigen. Erfolgt auf Nachfrage keine Vorlage oder fehlen erforderliche Nachweise, kann INFINEUM dem Auftragnehmer den weiteren Einsatz des betreffenden Mitarbeiters im Werk der INFINEUM untersagen. Der Auftragnehmer hat unverzüglich eine den Anforderungen entsprechende Ersatzkraft einzusetzen. Schäden aus etwaigen Verzögerungen, die aus dem Austausch des eingesetzten Personals resultieren, trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass von seiner Arbeitsausführung keine Gefährdungen für andere am selben Arbeitsplatz oder in der unmittelbaren Umgebung tätige Auftragnehmer/Gewerke ausgehen. Bei einem Einsatz von mehreren Auftragnehmern am gleichen oder in unmittelbarer Nähe liegenden Arbeitsplatz haben sich diese je nach Art der Tätigkeiten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu informieren und gegenseitig zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. Die Bauaufsicht des Auftragnehmers ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Baustellenpersonal die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen versteht und einhält. Jede beabsichtigte Einfuhr von radioaktivem Material ist vorher dem INFINEUM-Strahlenschutzverantwortlichen anzuzeigen. Für Tätigkeiten, die unter Verwendung von Atemschutzgeräten ausgeführt werden müssen, sind die erforderlichen Nachweise (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Ausbildungsnachweis für das eingesetzte Atemschutzgerät und Nachweis der Wiederholungsunterweisungen) dem INFINEUM-Verantwortlichen vorzulegen. Die Nachweise sind durch die INFINEUM-Sicherheitsabteilung zu überprüfen. Bei Reinigungsarbeiten in Tanks, Gruben, Türmen usw...
Ausführung der Arbeiten. 3.1 Der Umfang der Leistungen des IBU ist detailliert in der Allgemeinen Anleitung zum IBU-EPD-Programm in der jeweils gül- tigen Fassung bestimmt, auf die hiermit verwiesen wird. Die Aufträge werden auf Grundlage der dort aufgeführten Bedin- gungen durchgeführt. Abweichungen von diesem Grundsatz müssen zwischen Auf- traggeber und dem IBU ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.