Abweichungen von der Vergütungspolitik. Von allen Teilen der Vergütungspolitik kann – nach Maßgabe anwendbarer Gesetze und behördlicher Vorgaben - unter folgenden Voraussetzungen abgewichen werden, wenn die Abweichung von der Vergütungspolitik für die langfristige Entwicklung der Gesellschaft oder die Sicherstellung ihrer Rentabilität erforderlich ist.
Abweichungen von der Vergütungspolitik. Ein Abweichen von der Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat ist nur durch Beschluss der Hauptversammlung möglich.