Zuständigkeit und Transparenz Musterklauseln

Zuständigkeit und Transparenz. Eine Abweichung von der Vergütungspolitik bedarf eines Beschlusses des Aufsichtsrates auf Vorschlag des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten. Der Vorschlag hat das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen (Pkt. 2.4.1.) darzustellen. Der Vorschlag muss außerdem den Zusammenhang dieser außergewöhnlichen Umstände mit der vorgeschlagenen Abweichung von der Vergütungspolitik begründen, sowie, inwiefern der Eingriff verhältnismäßig und so gering wie möglich gehalten ist. In der nächstmöglichen Hauptversammlung ist über die Abweichung und die Gründe dafür zu berichten.