Überprüfung und Aktualisierung Musterklauseln

Überprüfung und Aktualisierung. Der Aufsichtsrat befasst sich mit der Vergütungspolitik. Er kann nach seinem Ermessen jederzeit (externe) Berater hinzuziehen. Sollten Änderungen des regulatorischen Umfeldes oder sonstige Gründe Anpassungen erforderlich machen, wird der Aufsichtsrat entsprechende Änderungen vorschlagen.
Überprüfung und Aktualisierung. Der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten befasst sich regelmäßig mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstandes unter Berücksichtigung der − Größe und Komplexität und vor dem Hintergrund der − spezifischen Managementstrategie der Vienna Insurance Group, die beinhaltet, dass der Vorstand die Steuerung der Tochterunternehmen durch unmittelbare Länderzuständigkeit direkt vornimmt, sowie unter Berücksichtigung der − Vergütungssituation am Markt und im Unternehmen. Der Ausschuss kann nach seinem Ermessen jederzeit (externe) Berater hinzuziehen. Sollten Änderungen oder Anpassungen erforderlich sein, wird der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten dem Aufsichtsrat entsprechende Änderungen zur Vorlage in der Hauptversammlung vorschlagen. Der Aufsichtsrat sowie der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten legen die Vergütungspolitik bei ihren Beschlüssen betreffend die Vergütung des Vorstandes zugrunde. Zu möglichen Abweichungen siehe Pkt. 2.4.
Überprüfung und Aktualisierung. Der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten befasst sich regelmäßig mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstandes unter Berücksichtigung der - Größe und Komplexität und xxx xxx Xxxxxxxxxxx xxx - xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxx Insurance Group, die beinhaltet, dass der Vorstand die Steuerung der Tochterunternehmen durch unmittelbare Länderzuständigkeit direkt vornimmt, sowie unter Berücksichtigung der - Vergütungssituation am Markt und im Unternehmen. Der Ausschuss kann nach seinem Ermessen jederzeit (externe) Berater:innen hinzuziehen. Sollten Änderungen oder Anpassungen erforderlich sein, wird der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten dem Aufsichtsrat entsprechende Änderungen zur Vorlage in der Hauptversammlung vorschlagen. Der Aufsichtsrat sowie der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten legen die Vergütungspolitik bei ihren Beschlüssen betreffend die Vergütung des Vorstandes zugrunde. Zu möglichen Abweichungen siehe Pkt. 2.4.