Abwesenheit. Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes von weniger als 10 Tagen berechtigt nicht zur Minderung des Pensi- onspreises. Der Pensionsnehmer hat jedoch das Recht, das Futter für die betreffende Zeit zu beziehen. Bei längerer Abwesenheit bezahlt der Pensionsnehmer für die Reservation des Platzes in der Gruppe 50% des für die entsprechende Zeit geschuldeten Pensionspreises. Der Pensionsgeber ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend über den Platz zu verfü- gen, ohne dass deswegen der Pensionspreis reduziert wird. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, den Pensionsgeber über eine allfällige Abwesenheit des Pensionärs, welche länger als 24h dauert, zu informieren.
Abwesenheit. Jedes Vorstandsmitglied informiert den/die Vorsitzende(n) unverzüglich über längere Abwesenheiten und trifft mit ihm/ihr, falls erforderlich, Vorkehrungen für die Zeit der Abwesenheit.
Abwesenheit. Bei Krankheit und Abwesenheit übernimmt der gesetzliche Vertreter des Auszubildenden die Krankmeldung und Beibringung von Nachweisen entsprechend den gleichen Regeln wie für erwachsene Arbeiter.
Abwesenheit. Sofern Sie verreisen möchten, hinterlegen Sie bitte bei der Einrichtungsleitung Ihre Anschrift und ggf. die Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind. Beim Verlassen des Wohnbereiches bitten wir, im Interesse Ihrer Sicherheit, um Benachrichtigung einer unserer Mitarbeiter im Dienstzimmer.
Abwesenheit. 9 Entgelt bei Abwesenheit
Abwesenheit. Aus Sicherheitsgründen ist die Stihung Gässliacker darauf angewiesen, dass sich der Mieter bei Ferien-, Kur- oder Spitalaufenthalt bei der Verwaltung abmeldet.
Abwesenheit. Bitte sagen Sie uns in jedem Fall Bescheid, wenn Sie Ausflüge machen oder für längere Zeit außer Haus sind. Wenn Sie verreisen hinterlassen Sie bitte die Adresse Ihres Aufenthaltsortes in der Verwaltung.
Abwesenheit. Bitte verständigen Sie bei längerer Abwesenheit die Verwaltung des Hauses, z. B. bei Urlaub oder Krankenhausaufenthalt, damit sich niemand zu sorgen braucht, wenn Sie nicht anzutreffen sind.
Abwesenheit. Aus Gründen der Fürsorge für das Wohlergehen der Bewohner, bitten wir diese, dem Einrichtungspersonal Bescheid zu sagen, wenn sie die Einrichtung allein oder auch in Begleitung verlassen. Außerdem sollte die Einrichtung benachrichtigt werden, wenn der Bewohner Urlaub machen oder einige Tage außer Haus verbringen möchte. Die Entgeltregelungen für diese Form der Abwesenheit sind im Heimvertrag geregelt.
Abwesenheit. Nimmt das Kind an einem vereinbarten Tag nicht an der Betreuung teil, so bleibt die Tagespauschale für diesen Tag trotzdem geschuldet. Einzig bei länger andauernder Verhinderung (ab dritte Woche) im Falle von Krankheit/Unfall werden nach Beibringung eines entsprechenden Arztzeugnisses nur 50% des Normaltarifes berechnet.