Abwesenheit. Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes von weniger als 10 Tagen berechtigt nicht zur Minderung des Pensi- onspreises. Der Pensionsnehmer hat jedoch das Recht, das Futter für die betreffende Zeit zu beziehen. Bei längerer Abwesenheit bezahlt der Pensionsnehmer für die Reservation des Platzes in der Gruppe 50% des für die entsprechende Zeit geschuldeten Pensionspreises. Der Pensionsgeber ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend über den Platz zu verfü- gen, ohne dass deswegen der Pensionspreis reduziert wird. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, den Pensionsgeber über eine allfällige Abwesenheit des Pensionärs, welche länger als 24h dauert, zu informieren.
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Samples: Hinterlegungsvertrag
Abwesenheit. Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes von weniger als 10 8 Tagen berechtigt nicht zur Minderung des Pensi- onspreises. Der Pensionspreises, doch kann der Pensionsnehmer hat jedoch das Recht, das Futter für die betreffende Zeit zu beziehendas Futter mitnehmen. Bei längerer Abwesenheit bezahlt der Pensionsnehmer für die Reservation des Platzes in der Gruppe 50% Boxe die Hälfte des für die entsprechende Zeit geschuldeten Pensionspreises. Der Pensionsgeber ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend über den Platz dessen Boxe zu verfü- genverfügen, ohne dass deswegen der Pensionspreis reduziert wird. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, den Pensionsgeber über eine allfällige Abwesenheit des Pensionärs, welche länger als 24h dauert, zu informieren.
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Abwesenheit. Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes von weniger als 10 8 Tagen berechtigt nicht zur Minderung des Pensi- onspreisesPen- sionspreises. Der Pensionsnehmer hat jedoch das Recht, das Futter für die betreffende Zeit zu beziehen. Bei längerer Abwesenheit bezahlt der Pensionsnehmer für die Reservation des Platzes in der Gruppe 50Boxe % des für die entsprechende Zeit geschuldeten Pensionspreises. Der Pensionsgeber ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend über den Platz die Boxe zu verfü- genverfügen, ohne dass deswegen der Pensionspreis reduziert wird. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, den Pensionsgeber über eine allfällige Abwesenheit des Pensionärs, welche länger als 24h dauert, zu informieren.
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Abwesenheit. Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes von weniger als 10 8 Tagen berechtigt nicht zur Minderung des Pensi- onspreisesPensionspreises. Der Pensionsnehmer hat jedoch das Recht, das Futter (Heu, Haylage, Stroh) für die betreffende Zeit zu beziehen. Bei längerer Abwesenheit bezahlt ( ab dem 8 . Tag) kann der Pensionsnehmer für die Reservation eine Reduktion von CHF 100.00 des Platzes in der Gruppe 50% des für die entsprechende Zeit geschuldeten Pensionspreisesvereinbarten Pensionspreises pro Woche geltend machen. Der Pensionsgeber ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend über den Platz zu verfü- genverfügen, ohne dass deswegen der Pensionspreis reduziert wird. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, den Pensionsgeber über eine allfällige Abwesenheit des Pensionärs, welche länger als 24h dauert, zu informieren.
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Abwesenheit. Vorübergehende Abwesenheit des Pferdes von weniger als 10 8 Tagen berechtigt nicht zur Minderung des Pensi- onspreises. Der Pensionsnehmer hat jedoch das RechtPensionspreises, das Futter doch kann der Pensionär für die betreffende Zeit zu beziehendas Futter mitnehmen. Bei längerer Abwesenheit bezahlt der Pensionsnehmer Pensionär für die Reservation des Platzes in der Gruppe 50% ein Drittel des für die entsprechende Zeit geschuldeten Pensionspreises. Der Pensionsgeber ist berechtigt, während der Abwesenheit des Pferdes vorübergehend über den Platz zu verfü- gen, ohne dass deswegen der Pensionspreis reduziert wird. Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, den Pensionsgeber über eine allfällige Abwesenheit des Pensionärs, welche länger als 24h dauert, zu informieren.
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Samples: Pensionsvertrag