Abwicklungsbesteuerung. Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttun- gen eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapital- rückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festge- setzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskos- ten unterschreitet.
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Abwicklungsbesteuerung. Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttun- gen Ausschüttungen eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapital- rückzahlungKapitalrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festge- setzte festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskos- ten fort- geführten Anschaffungskosten unterschreitet.
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Abwicklungsbesteuerung. Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttun- gen Ausschüttungen eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapital- rückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festge- setzte festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskos- ten unterschreitet.
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Abwicklungsbesteuerung. Während der Abwicklung des Fonds gelten Ausschüttun- gen Ausschüttungen eines Kalenderjahres insoweit als steuerfreie Kapital- rückzahlungKapi- talrückzahlung, wie der letzte in diesem Kalenderjahr festge- setzte festgesetzte Rücknahmepreis die fortgeführten Anschaffungskos- ten Anschaf- fungskosten unterschreitet.
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