ADVOCARD-360°-PRIVAT. Sie haben Versicherungsschutz für die Bereiche: – Privat-Rechtsschutz, – Berufs-Rechtsschutz, – Verkehrs-Rechtsschutz, – Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz, – vorsorgliche anwaltliche Beratung für den privaten Bereich des Inhabers, – telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat für den privaten Bereich des Inhabers. Zusätzlich erhalten Sie als Inhaber online mit Identity Protection Hilfe beim Schutz Ihrer Identität. § 32 DIFFERENZDECKUNG (1) Was ist die Differenzdeckung? Sie haben noch bei einer anderen Versicherung Rechtsschutz? Trotzdem möchten Sie schon heute ADVOCARD-360°-GEWERBE versichern? Dann können Sie für Ihre bereits versicherten Risiken bei uns die Differenzdeckung abschließen. Ihr Vorteil: Wenn wir im Vergleich zu Ihrem bereits bestehenden Rechtsschutz- vertrag mehr Leistungen bieten, übernehmen wir die Kosten. Wir übernehmen dabei nur die Kosten in einem Rechtsstreit für diese Mehrleistungen. Sie profitieren somit von mehr Schutz. Ein Beispiel: Sie haben bei Ihrer bisherigen Versiche- rung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ist als bei uns. Im Rechtsschutzfall zahlen wir dann die Differenz. Sie können die Differenzdeckung schon vor Ablauf Ihres Vertrags bei einem anderen Versicherer abschließen. Sie sind damit nicht doppelt versichert und zahlen auch keinen doppelten Beitrag. Sobald Ihr Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet, erweitern wir die Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Im gewerblichen Bereich müssen Sie mindestens eine Kombination aus Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihrer bisherigen Versicherung versichert haben. (2) Wann leistet die Differenzdeckung? Wir leisten in den versicherten Fällen, in denen Ihre bisherige Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Das können beispielsweise diese Fälle sein: – Sie haben bei Ihrer bisherigen Versicherung eine Selbstbeteiligung, bei uns nicht. Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung. – Ihre Versicherungssumme ist bei Ihrer bisherigen Versicherung niedriger als unsere und reicht nicht aus. Dann übernehmen wir die Differenz. – Sie versichern bei uns mehrere Personen, die bei Ihrer bisherigen Versicherung noch nicht mitversichert waren. Hat eine der Personen einen versicherten Rechtsschutzfall, übernehmen wir die Kosten. Wir zahlen Ihnen also die Differenz zwischen den Leistun- gen Ihrer bisherigen Versicherung und den Leistungen, mit denen Sie bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel keinen Versicherungs- schutz, wenn – Sie bei uns eine Differenzdeckung abschließen und Sie keinen Vertrag bei einer anderen Versicherung haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz ablehnt, weil Sie Beiträge nicht gezahlt haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz we- gen einer rechtskräftigen vorsätzlichen Straftat ablehnt. – die andere Versicherung einen Schaden mit einem geringeren Betrag reguliert. – Sie oder eine mitversicherte Person einen Vergleich mit der anderen Versicherung abschließen. – bei der anderen Versicherung ein Rechtsschutzfall in der jeweiligen Wartezeit eingetreten ist. Wie müssen Sie im Schadenfall handeln? Bitte melden Sie den Fall Ihrer bisherigen Versicherung. Zahlt diese nicht oder nicht komplett, prüfen wir, ob Sie über die Differenz- deckung versichert sind. Bitte schicken Sie uns dafür den Schriftwechsel mit der bisherigen Versicherung. (3) Wie lange dauert die Differenzdeckung? Sie sind über die Differenzdeckung maximal für die vereinbarte Vertragsdauer minus einen Tag versichert. Endet Ihr Vertrag bei der bisherigen Versicherung, erweitern wir die Differenz- deckung auf den vollen Schutz. Sie sind also lückenlos versichert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung früher endet als beantragt. Dann stellen wir an diesem Tag Ihren Vertrag um. (4) Beitrag für die Differenzdeckung Sie zahlen für die Zeit der Differenzdeckung einen geringen Beitrag, der abhängig ist von Ihrem jeweiligen Risiko. Wenn Sie keinen weiteren Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie diesen Beitrag jährlich. Wenn Sie Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie den Beitrag für die Differenzdeckung mit Ihrem regulären Beitrag. (5) Erweiterung der Differenzdeckung auf den vollen Schutz Sie erhalten unseren vollen Schutz automatisch, sobald der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet. Wir fragen Sie nach diesem Termin, wenn Sie die Differenzdeckung bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. So vermeiden Sie eine doppelte Versicherung durch unsere Umstellung. Wir helfen Ihnen gern und prüfen die Bestätigung Ihrer Kündigung. Auch erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin für den vollen Schutz bei uns. (6) Gültigkeit der Bestimmungen Für den Versicherungsschutz gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 (ARB 2021). Es sei denn, dass sich aus diesen Regelungen, den Vertragsbestimmungen oder aus dem Versicherungsschein nicht etwas anderes ergibt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
ADVOCARD-360°-PRIVAT. Sie haben Versicherungsschutz für die Bereiche: – Privat-Rechtsschutz, Rechtsschutz – Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz – Verkehrs-Rechtsschutz, Rechtsschutz – Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz, Rechtsschutz – vorsorgliche anwaltliche Beratung für den privaten Bereich des Inhabers, Inhabers – telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat Rechtsbera- tung für den privaten Bereich des Inhabers. Zusätzlich erhalten Sie als Inhaber online mit Identity Protection IDPROTECT Hilfe beim Schutz Ihrer Identität. § 32 DIFFERENZDECKUNG
(1) Was ist die Differenzdeckung? Sie haben noch bei einer anderen Versicherung RechtsschutzRechts- schutz? Trotzdem möchten Sie schon heute den – Verkehrs-Rechtsschutz im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE, – den ADVOCARD-360°-PRIVAT – den ADVOCARD-360°-GEWERBE versichern? Dann können Sie für Ihre bereits versicherten Risiken bei uns die Differenzdeckung abschließen. Ihr Vorteil: Wenn wir im Vergleich zu Ihrem bereits bestehenden Rechtsschutz- vertrag Rechts- schutzvertrag mehr Leistungen bieten, übernehmen wir die Kosten. Wir übernehmen dabei nur die Kosten in einem Rechtsstreit für diese MehrleistungenMehr-Leistungen. Sie profitieren somit von mehr Schutz. Ein Beispiel: Sie haben bei Ihrer bisherigen Versiche- rung Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ist als bei uns. Im Rechtsschutzfall zahlen wir dann die Differenz. Sie können die Differenzdeckung schon vor Ablauf Ihres Vertrags bei einem anderen Versicherer abschließen. Sie sind damit nicht doppelt versichert und zahlen auch keinen doppelten Beitrag. Sobald Ihr Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet, erweitern wir die Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Im gewerblichen Bereich müssen Sie mindestens eine Kombination aus Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihrer bisherigen Versicherung versichert haben.
(2) Wann leistet die Differenzdeckung? Wir leisten in den versicherten Fällen, in denen Ihre bisherige bisheri- ge Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Das können beispielsweise diese Fälle sein: – Sie haben bei Ihrer bisherigen Versicherung eine Selbstbeteiligung, bei uns nicht. Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung. – Ihre Versicherungssumme ist bei Ihrer bisherigen Versicherung Ver- sicherung niedriger als unsere und reicht nicht aus. Dann übernehmen wir die Differenz. – Sie versichern bei uns mehrere Personen, die bei Ihrer bisherigen Versicherung noch nicht mitversichert waren. Hat eine der Personen einen versicherten Rechtsschutzfall, übernehmen wir die Kosten. Wir zahlen Ihnen also die Differenz zwischen den Leistun- gen Ihrer bisherigen Versicherung und den Leistungen, mit denen Sie bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel keinen Versicherungs- schutz, wenn – Sie bei uns eine Differenzdeckung abschließen und Sie keinen Vertrag bei einer anderen Versicherung haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz ablehnt, weil Sie Beiträge nicht gezahlt haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz we- gen einer rechtskräftigen vorsätzlichen Straftat ablehnt. – die andere Versicherung einen Schaden mit einem geringeren Betrag reguliert. – Sie oder eine mitversicherte Person einen Vergleich mit der anderen Versicherung abschließen. – bei der anderen Versicherung ein Rechtsschutzfall in der jeweiligen Wartezeit eingetreten ist. Wie müssen Sie im Schadenfall handeln? Bitte melden Sie den Fall Ihrer bisherigen Versicherung. Zahlt diese nicht oder nicht komplett, prüfen wir, ob Sie über die Differenz- deckung versichert sind. Bitte schicken Sie uns dafür den Schriftwechsel mit der bisherigen Versicherung.
(3) Wie lange dauert die Differenzdeckung? Sie sind über die Differenzdeckung maximal für die vereinbarte ver- einbarte Vertragsdauer minus einen Tag versichert. Endet Ihr Vertrag bei der bisherigen Versicherung, erweitern wir die Differenz- deckung Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Sie sind also lückenlos versichert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung früher endet als beantragt. Dann stellen wir an diesem Tag Ihren Vertrag um.
(4) Beitrag für die Differenzdeckung Sie zahlen für die Zeit der Differenzdeckung einen geringen Beitrag, der abhängig ist von Ihrem jeweiligen Risiko. Wenn Sie keinen weiteren Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie diesen Beitrag jährlich. Wenn Sie Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie den Beitrag für die Differenzdeckung mit Ihrem regulären Beitrag.
(5) Erweiterung der Differenzdeckung auf den vollen Schutz Sie erhalten unseren vollen Schutz automatisch, sobald der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet. Wir fragen Sie nach diesem Termin, wenn Sie die Differenzdeckung bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. So vermeiden Sie eine doppelte Versicherung durch unsere Umstellung. Wir helfen Ihnen gern und prüfen die Bestätigung Ihrer Kündigung. Auch erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin für den vollen Schutz bei uns.
(6) Gültigkeit der Bestimmungen Für den Versicherungsschutz gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 (ARB 2021). Es sei denn, dass sich aus diesen Regelungen, den Vertragsbestimmungen oder aus dem Versicherungsschein nicht etwas anderes ergibt.
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ADVOCARD-360°-PRIVAT. Sie haben Versicherungsschutz für die Bereiche: – Privat-Rechtsschutz, Rechtsschutz – Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz – Verkehrs-Rechtsschutz, Rechtsschutz – Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz, Rechtsschutz – vorsorgliche anwaltliche Beratung für den privaten Bereich des Inhabers, Inhabers – telefonische Rechtsberatung, Online-Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat für den privaten Bereich des Inhabers. Inhabers Zusätzlich erhalten Sie als Inhaber online mit Identity Protection IDPROTECT Hilfe beim Schutz Ihrer Identität. § 32 DIFFERENZDECKUNG
(1) Was ist die Differenzdeckung? Sie haben noch bei einer anderen Versicherung RechtsschutzRechts- schutz? Trotzdem möchten Sie schon heute den – Verkehrs-Rechtsschutz im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE, – den ADVOCARD-360°-PRIVAT im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE oder von Generali Einfach Privat oder – den ADVOCARD-360°-GEWERBE versichern? Dann können Sie für Ihre bereits versicherten Risiken bei uns die Differenzdeckung abschließen. Ihr Vorteil: Wenn wir im Vergleich zu Ihrem bereits bestehenden Rechtsschutz- vertrag mehr Leistungen bieten, übernehmen wir die Kosten. Wir übernehmen dabei nur die Kosten in einem Rechtsstreit für diese Mehrleistungen. Sie profitieren somit von mehr Schutz. Ein Beispiel: Sie haben bei Ihrer bisherigen Versiche- rung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ist als bei uns. Im Rechtsschutzfall zahlen wir dann die Differenz. Sie können die Differenzdeckung schon vor Ablauf Ihres Vertrags bei einem anderen Versicherer abschließen. Sie sind damit nicht doppelt versichert und zahlen auch keinen doppelten Beitrag. Sobald Ihr Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet, erweitern wir die Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Im gewerblichen Bereich müssen Sie mindestens eine Kombination aus Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihrer bisherigen Versicherung versichert haben.
(2) Wann leistet die Differenzdeckung? Wir leisten in den versicherten Fällen, in denen Ihre bisherige bisheri- ge Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Das können beispielsweise diese Fälle sein: – Sie haben bei Ihrer bisherigen Versicherung eine Selbstbeteiligung, bei uns nicht. Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung. – Ihre Versicherungssumme ist bei Ihrer bisherigen Versicherung niedriger als unsere und reicht nicht aus. Dann übernehmen wir die Differenz. – Sie versichern bei uns mehrere Personen, die bei Ihrer bisherigen Versicherung noch nicht mitversichert waren. Hat eine der Personen einen versicherten Rechtsschutzfall, übernehmen wir die Kosten. Wir zahlen Ihnen also die Differenz zwischen den Leistun- gen Ihrer bisherigen Versicherung und den Leistungen, mit denen Sie bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel keinen Versicherungs- schutz, wenn – Sie bei uns eine Differenzdeckung abschließen und Sie keinen Vertrag bei einer anderen Versicherung haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz ablehnt, weil Sie Beiträge nicht gezahlt haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz we- gen einer rechtskräftigen vorsätzlichen Straftat ablehnt. – die andere Versicherung einen Schaden mit einem geringeren Betrag reguliert. – Sie oder eine mitversicherte Person einen Vergleich mit der anderen Versicherung abschließen. – bei der anderen Versicherung ein Rechtsschutzfall in der jeweiligen Wartezeit eingetreten ist. Wie müssen Sie im Schadenfall handeln? Bitte melden Sie den Fall Ihrer bisherigen Versicherung. Zahlt diese nicht oder nicht komplett, prüfen wir, ob Sie über die Differenz- deckung versichert sind. Bitte schicken Sie uns dafür den Schriftwechsel mit der bisherigen Versicherung.
(3) Wie lange dauert die Differenzdeckung? Sie sind über die Differenzdeckung maximal für die vereinbarte ver- einbarte Vertragsdauer minus einen Tag versichert. Endet Ihr Vertrag bei der bisherigen Versicherung, erweitern wir die Differenz- deckung Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Sie sind also lückenlos versichert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung früher endet als beantragt. Dann stellen wir an diesem Tag Ihren Vertrag um.
(4) Beitrag für die Differenzdeckung Sie zahlen für die Zeit der Differenzdeckung einen geringen Beitrag, der abhängig ist von Ihrem jeweiligen Risiko. Wenn Sie keinen weiteren Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie diesen Beitrag jährlich. Wenn Sie Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie den Beitrag für die Differenzdeckung mit Ihrem regulären Beitrag.
(5) Erweiterung der Differenzdeckung auf den vollen Schutz Sie erhalten unseren vollen Schutz automatisch, sobald der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet. Wir fragen Sie nach diesem Termin, wenn Sie die Differenzdeckung bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. So vermeiden Sie eine doppelte Versicherung durch unsere Umstellung. Wir helfen Ihnen gern und prüfen die Bestätigung Ihrer Kündigung. Auch erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin für den vollen Schutz bei uns.
(6) Gültigkeit der Bestimmungen Für den Versicherungsschutz gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 (ARB 2021). Es sei denn, dass sich aus diesen Regelungen, den Vertragsbestimmungen oder aus dem Versicherungsschein nicht etwas anderes ergibt.
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ADVOCARD-360°-PRIVAT. Sie haben Versicherungsschutz für die Bereiche: – Privat-Rechtsschutz, – Berufs-Rechtsschutz, – Verkehrs-Rechtsschutz, – Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz, – vorsorgliche anwaltliche Beratung für den privaten Bereich des Inhabers, – telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat für den privaten Bereich des Inhabers. Zusätzlich erhalten Sie als Inhaber online mit Identity Protection Hilfe beim Schutz Ihrer Identität. § 32 DIFFERENZDECKUNG
(1) Was ist die Differenzdeckung? Sie haben noch bei einer anderen Versicherung Rechtsschutz? Trotzdem möchten Sie schon heute den – ADVOCARD-360°-GEWERBE versichern? Dann können Sie für Ihre bereits versicherten Risiken bei uns die Differenzdeckung abschließen. Ihr Vorteil: Wenn wir im Vergleich zu Ihrem bereits bestehenden Rechtsschutz- vertrag mehr Leistungen bieten, übernehmen wir die Kosten. Wir übernehmen dabei nur die Kosten in einem Rechtsstreit für diese Mehrleistungen. Sie profitieren somit von mehr Schutz. Ein Beispiel: Sie haben bei Ihrer bisherigen Versiche- rung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ist als bei uns. Im Rechtsschutzfall zahlen wir dann die Differenz. Sie können die Differenzdeckung schon vor Ablauf Ihres Vertrags bei einem anderen Versicherer abschließen. Sie sind damit nicht doppelt versichert und zahlen auch keinen doppelten Beitrag. Sobald Ihr Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet, erweitern wir die Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Im gewerblichen Bereich müssen Sie mindestens eine Kombination aus Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihrer bisherigen Versicherung versichert haben.
(2) Wann leistet die Differenzdeckung? Wir leisten in den versicherten Fällen, in denen Ihre bisherige Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Das können beispielsweise diese Fälle sein: – Sie haben bei Ihrer bisherigen Versicherung eine SelbstbeteiligungSelbst- beteiligung, bei uns nicht. Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung. – Ihre Versicherungssumme ist bei Ihrer bisherigen Versicherung Versi- cherung niedriger als unsere und reicht nicht aus. Dann übernehmen wir die Differenz. – Sie versichern bei uns mehrere Personen, die bei Ihrer bisherigen Versicherung noch nicht mitversichert waren. Hat eine der Personen einen versicherten RechtsschutzfallRechtsschutz- fall, übernehmen wir die Kosten. Wir zahlen Ihnen also die Differenz zwischen den Leistun- gen Ihrer bisherigen Versicherung und den Leistungen, mit denen Sie bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel keinen Versicherungs- schutz, wenn – Sie bei uns eine Differenzdeckung abschließen und Sie keinen Vertrag bei einer anderen Versicherung haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz ablehntab- lehnt, weil Sie Beiträge nicht gezahlt haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz we- gen wegen einer rechtskräftigen vorsätzlichen Straftat ablehnt. – die andere Versicherung einen Schaden mit einem geringeren gerin- geren Betrag reguliert. – Sie oder eine mitversicherte Person einen Vergleich mit der anderen Versicherung abschließen. – bei der anderen Versicherung ein Rechtsschutzfall in der jeweiligen Wartezeit eingetreten ist. Wie müssen Sie im Schadenfall handeln? Bitte melden Sie den Fall Ihrer bisherigen Versicherung. Zahlt diese nicht oder nicht komplett, prüfen wir, ob Sie über die Differenz- deckung versichert sind. Bitte schicken Sie uns dafür den Schriftwechsel mit der bisherigen Versicherung.
(3) Wie lange dauert die Differenzdeckung? Sie sind über die Differenzdeckung maximal für die vereinbarte Vertragsdauer minus einen Tag versichert. Endet Ihr Vertrag bei der bisherigen Versicherung, erweitern wir die Differenz- deckung auf den vollen Schutz. Sie sind also lückenlos versichert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung früher endet als beantragt. Dann stellen wir an diesem Tag Ihren Vertrag um.
(4) Beitrag für die Differenzdeckung Sie zahlen für die Zeit der Differenzdeckung einen geringen Beitrag, der abhängig ist von Ihrem jeweiligen Risiko. Wenn Sie keinen weiteren Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie diesen Beitrag jährlich. Wenn Sie Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie den Beitrag für die Differenzdeckung mit Ihrem regulären Beitrag.
(5) Erweiterung der Differenzdeckung auf den vollen Schutz Sie erhalten unseren vollen Schutz automatisch, sobald der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet. Wir fragen Sie nach diesem Termin, wenn Sie die Differenzdeckung bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. So vermeiden Sie eine doppelte Versicherung durch unsere Umstellung. Wir helfen Ihnen gern und prüfen die Bestätigung Ihrer Kündigung. Auch erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin für den vollen Schutz bei uns.
(6) Gültigkeit der Bestimmungen Für den Versicherungsschutz gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 2023 (ARB 20212023). Es sei denn, dass sich aus diesen Regelungen, den Vertragsbestimmungen oder aus dem Versicherungsschein nicht etwas anderes ergibt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
ADVOCARD-360°-PRIVAT. Sie haben Versicherungsschutz für die Bereiche: – Privat-Rechtsschutz, – Berufs-Rechtsschutz, – Verkehrs-Rechtsschutz, – Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz, – vorsorgliche anwaltliche Beratung für den privaten Bereich des Inhabers, – telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat für den privaten Bereich des Inhabers. Zusätzlich erhalten Sie als Inhaber online mit Identity Protection Hilfe beim Schutz Ihrer Identität. § 32 DIFFERENZDECKUNG
(1) Was ist die Differenzdeckung? Sie haben noch bei einer anderen Versicherung Rechtsschutz? Trotzdem möchten Sie schon heute den – Verkehrs-Rechtsschutz im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE, – den ADVOCARD-360°-PRIVAT im Rahmen der VERMÖGENSSICHERUNGSPOLICE oder von Generali Einfach Privat oder – den ADVOCARD-360°-GEWERBE versichern? Dann können Sie für Ihre bereits versicherten Risiken bei uns die Differenzdeckung abschließen. Ihr Vorteil: Wenn wir im Vergleich zu Ihrem bereits bestehenden Rechtsschutz- vertrag mehr Leistungen bieten, übernehmen wir die Kosten. Wir übernehmen dabei nur die Kosten in einem Rechtsstreit für diese Mehrleistungen. Sie profitieren somit von mehr Schutz. Ein Beispiel: Sie haben bei Ihrer bisherigen Versiche- rung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ist als bei uns. Im Rechtsschutzfall zahlen wir dann die Differenz. Sie können die Differenzdeckung schon vor Ablauf Ihres Vertrags bei einem anderen Versicherer abschließen. Sie sind damit nicht doppelt versichert und zahlen auch keinen doppelten Beitrag. Sobald Ihr Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet, erweitern wir die Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Im gewerblichen Bereich müssen Sie mindestens eine Kombination aus Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihrer bisherigen Versicherung versichert haben.
(2) Wann leistet die Differenzdeckung? Wir leisten in den versicherten Fällen, in denen Ihre bisherige Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Das können beispielsweise diese Fälle sein: – Sie haben bei Ihrer bisherigen Versicherung eine Selbstbeteiligung, bei uns nicht. Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung. – Ihre Versicherungssumme ist bei Ihrer bisherigen Versicherung niedriger als unsere und reicht nicht aus. Dann übernehmen wir die Differenz. – Sie versichern bei uns mehrere Personen, die bei Ihrer bisherigen Versicherung noch nicht mitversichert waren. Hat eine der Personen einen versicherten Rechtsschutzfall, übernehmen wir die Kosten. Wir zahlen Ihnen also die Differenz zwischen den Leistun- gen Ihrer bisherigen Versicherung und den Leistungen, mit denen Sie bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel keinen Versicherungs- schutz, wenn – Sie bei uns eine Differenzdeckung abschließen und Sie keinen Vertrag bei einer anderen Versicherung haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz ablehnt, weil Sie Beiträge nicht gezahlt haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz we- gen einer rechtskräftigen vorsätzlichen Straftat ablehnt. – die andere Versicherung einen Schaden mit einem geringeren Betrag reguliert. – Sie oder eine mitversicherte Person einen Vergleich mit der anderen Versicherung abschließen. – bei der anderen Versicherung ein Rechtsschutzfall in der jeweiligen Wartezeit eingetreten ist. Wie müssen Sie im Schadenfall handeln? Bitte melden Sie den Fall Ihrer bisherigen Versicherung. Zahlt diese nicht oder nicht komplett, prüfen wir, ob Sie über die Differenz- deckung versichert sind. Bitte schicken Sie uns dafür den Schriftwechsel mit der bisherigen Versicherung.
(3) Wie lange dauert die Differenzdeckung? Sie sind über die Differenzdeckung maximal für die vereinbarte Vertragsdauer minus einen Tag versichert. Endet Ihr Vertrag bei der bisherigen Versicherung, erweitern wir die Differenz- deckung auf den vollen Schutz. Sie sind also lückenlos versichert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung früher endet als beantragt. Dann stellen wir an diesem Tag Ihren Vertrag um.
(4) Beitrag für die Differenzdeckung Sie zahlen für die Zeit der Differenzdeckung einen geringen Beitrag, der abhängig ist von Ihrem jeweiligen Risiko. Wenn Sie keinen weiteren Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie diesen Beitrag jährlich. Wenn Sie Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie den Beitrag für die Differenzdeckung mit Ihrem regulären Beitrag.
(5) Erweiterung der Differenzdeckung auf den vollen Schutz Sie erhalten unseren vollen Schutz automatisch, sobald der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet. Wir fragen Sie nach diesem Termin, wenn Sie die Differenzdeckung bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. So vermeiden Sie eine doppelte Versicherung durch unsere Umstellung. Wir helfen Ihnen gern und prüfen die Bestätigung Ihrer Kündigung. Auch erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin für den vollen Schutz bei uns.
(6) Gültigkeit der Bestimmungen Für den Versicherungsschutz gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 2019 (ARB 20212019). Es sei denn, dass sich aus diesen RegelungenRegelun- gen, den Vertragsbestimmungen oder aus dem Versicherungsschein Versiche- rungsschein nicht etwas anderes ergibt.
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ADVOCARD-360°-PRIVAT. Sie haben Versicherungsschutz für die Bereiche: – Privat-Rechtsschutz, – Berufs-Rechtsschutz, – Verkehrs-Rechtsschutz, – Wohnungs- und Haus-Rechtsschutz, – vorsorgliche anwaltliche Beratung für den privaten Bereich des Inhabers, – telefonische Rechtsberatung und Online-Rechtsberatung per Chat für den privaten Bereich des Inhabers. Zusätzlich erhalten Sie als Inhaber online mit Identity Protection Hilfe beim Schutz Ihrer Identität. § 32 DIFFERENZDECKUNG
(1) Was ist die Differenzdeckung? Sie haben noch bei einer anderen Versicherung Rechtsschutz? Trotzdem möchten Sie schon heute den ADVOCARD-360°-GEWERBE - GEWERBE versichern? Dann können Sie für Ihre bereits versicherten Risiken bei uns die Differenzdeckung abschließen. Ihr Vorteil: Wenn wir im Vergleich zu Ihrem bereits bestehenden Rechtsschutz- vertrag mehr Leistungen bieten, übernehmen wir die Kosten. Wir übernehmen dabei nur die Kosten in einem Rechtsstreit für diese Mehrleistungen. Sie profitieren somit von mehr Schutz. Ein Beispiel: Sie haben bei Ihrer bisherigen Versiche- rung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die höher ist als bei uns. Im Rechtsschutzfall zahlen wir dann die Differenz. Sie können die Differenzdeckung schon vor Ablauf Ihres Vertrags bei einem anderen Versicherer abschließen. Sie sind damit nicht doppelt versichert und zahlen auch keinen doppelten Beitrag. Sobald Ihr Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet, erweitern wir die Differenzdeckung auf den vollen Schutz. Im gewerblichen Bereich müssen Sie mindestens eine Kombination aus Arbeitgeber- und Verkehrs-Rechtsschutz bei Ihrer bisherigen Versicherung versichert haben.
(2) Wann leistet die Differenzdeckung? Wir leisten in den versicherten Fällen, in denen Ihre bisherige Versicherung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt. Das können beispielsweise diese Fälle sein: – Sie haben bei Ihrer bisherigen Versicherung eine Selbstbeteiligung, bei uns nicht. Dann übernehmen wir die Selbstbeteiligung. – Ihre Versicherungssumme ist bei Ihrer bisherigen Versicherung niedriger als unsere und reicht nicht aus. Dann übernehmen wir die Differenz. – Sie versichern bei uns mehrere Personen, die bei Ihrer bisherigen Versicherung noch nicht mitversichert waren. Hat eine der Personen einen versicherten Rechtsschutzfall, übernehmen wir die Kosten. Wir zahlen Ihnen also die Differenz zwischen den Leistun- gen Ihrer bisherigen Versicherung und den Leistungen, mit denen Sie bei uns versichert sind. Ausnahme: Sie haben zum Beispiel keinen Versicherungs- schutz, wenn – Sie bei uns eine Differenzdeckung abschließen und Sie keinen Vertrag bei einer anderen Versicherung haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz ablehnt, weil Sie Beiträge nicht gezahlt haben. – die andere Versicherung den Versicherungsschutz we- gen einer rechtskräftigen vorsätzlichen Straftat ablehnt. – die andere Versicherung einen Schaden mit einem geringeren Betrag reguliert. – Sie oder eine mitversicherte Person einen Vergleich mit der anderen Versicherung abschließen. – bei der anderen Versicherung ein Rechtsschutzfall in der jeweiligen Wartezeit eingetreten ist. Wie müssen Sie im Schadenfall handeln? Bitte melden Sie den Fall Ihrer bisherigen Versicherung. Zahlt diese nicht oder nicht komplett, prüfen wir, ob Sie über die Differenz- deckung versichert sind. Bitte schicken Sie uns dafür den Schriftwechsel mit der bisherigen Versicherung.
(3) Wie lange dauert die Differenzdeckung? Sie sind über die Differenzdeckung maximal für die vereinbarte Vertragsdauer minus einen Tag versichert. Endet Ihr Vertrag bei der bisherigen Versicherung, erweitern wir die Differenz- deckung auf den vollen Schutz. Sie sind also lückenlos versichert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung früher endet als beantragt. Dann stellen wir an diesem Tag Ihren Vertrag um.
(4) Beitrag für die Differenzdeckung Sie zahlen für die Zeit der Differenzdeckung einen geringen Beitrag, der abhängig ist von Ihrem jeweiligen Risiko. Wenn Sie keinen weiteren Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie diesen Beitrag jährlich. Wenn Sie Rechtsschutz bei uns haben, zahlen Sie den Beitrag für die Differenzdeckung mit Ihrem regulären Beitrag.
(5) Erweiterung der Differenzdeckung auf den vollen Schutz Sie erhalten unseren vollen Schutz automatisch, sobald der Vertrag bei Ihrer bisherigen Versicherung endet. Wir fragen Sie nach diesem Termin, wenn Sie die Differenzdeckung bei uns beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. So vermeiden Sie eine doppelte Versicherung durch unsere Umstellung. Wir helfen Ihnen gern und prüfen die Bestätigung Ihrer Kündigung. Auch erinnern wir Sie rechtzeitig an den Termin für den vollen Schutz bei uns.
(6) Gültigkeit der Bestimmungen Für den Versicherungsschutz gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2021 2019 (ARB 20212019 Stand 10/2019). Es sei denn, dass sich aus diesen Regelungen, den Vertragsbestimmungen oder aus dem Versicherungsschein nicht etwas anderes ergibt.
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