Common use of AGB-Pfandrecht Clause in Contracts

AGB-Pfandrecht. Die dem Pfandrecht der Sparkasse nach Nr. 21 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse sichern uneingeschränkt auch alle bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Sparkasse gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Sparkasse auch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).

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Samples: www.kreissparkasse-ravensburg.de, www.sparkasse-holstein.de, www.kreissparkasse-duesseldorf.de