Sonderbedingungen für Termingeschäfte Musterklauseln

Sonderbedingungen für Termingeschäfte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte gelten für alle seitens des Kunden gegenüber der Bank oder den von der Bank beauftragten Dritten zur Ausführung angewiesenen Termingeschäfte. Sofern dieser Abschnitt Regelungen enthält, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte abweichen oder über diese hinausgehen, gehen diese Regelungen dieses Abschnitts vor. Im Übrigen ergänzt dieser Abschnitt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Die Ausführungsgeschäfte in Kontrakten, die an ausländischen oder inländischen Terminbörsen oder auch OTC gehandelt werden, unterliegen den dort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der Ausführungsgeschäfte, z.B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung oder Einstellung der Geschäftsabwicklung durch die an der Börse bestehenden Clearingstellen und durch die sonstigen von der Bank in die Durchführung des Kundenauftrags eingeschalteten Stellen.
Sonderbedingungen für Termingeschäfte. Diese Sonderbedingungen gelten für Geschäfte an Terminbörsen sowie für außerbörsliche Termingeschäfte in Devisen und Edelmetallen (im folgenden „Geschäfte“). Sie gelten nicht für solche außerbörslichen Geschäfte, für die die Anwendung des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte oder eines anderen Rahmenvertrags vereinbart ist, der alle unter ihm dokumentierten Geschäfte zu einem einheitlichen Vertrag verbindet. Für Geschäfte, bei denen die Rechte in Urkunden verbrieft sind (z.B. bei Optionsscheinen), gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.