Common use of AGB-Pfandrecht Clause in Contracts

AGB-Pfandrecht. Die dem Pfandrecht der Bank nach Ziff. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und An- sprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle be- stehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten ge- sondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).

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Samples: mein.finanzen-zero.net

AGB-Pfandrecht. Die dem Pfandrecht der Bank nach ZiffNr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen Geschäfts- bedingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und An- sprüche Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle be- stehenden bestehenden und künftigen - auch bedingten oder befristeten – befris- teten - Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten ge- sondert gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung Sicherungszweckerklä- rung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).

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Samples: www.ethikbank.de

AGB-Pfandrecht. Die dem Pfandrecht der Bank nach ZiffNr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen Geschäftsbedingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und An- sprüche Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle be- stehenden bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche von der Bank gegen den Kunden aus den Geschäften. Sind Sicherheiten ge- sondert gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte erfasst (sonstige Sicherheiten).

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Samples: www.onvista-bank.de

AGB-Pfandrecht. Die dem Pfandrecht der Bank nach ZiffNr. 14 ihrer Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen Geschäftsbedingungen (AGB-Pfandrecht) unterliegenden Wertpapiere, Sachen und An- sprüche Ansprüche des Kunden gegen die Bank sichern uneingeschränkt auch alle be- stehenden bestehenden und künftigen – auch bedingten oder befristeten – Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus den GeschäftenDifferenzgeschäften. Sind Sicherheiten ge- sondert gesondert vereinbart worden, werden die Ansprüche der Bank auch hierdurch gesichert, soweit die Sicherungszweckerklärung auch die Geschäfte Differenzgeschäften erfasst (sonstige Sicherheiten).

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Samples: b2b.dab-bank.de