Common use of Akteneinsicht Clause in Contracts

Akteneinsicht. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte erhalten nach Abschluss der Verfahren zur Schadensbewertung, -feststellung und -regulierung Einsicht in die Unterlagen, die sie betreffen. Dieser Antrag kann eingereicht wer- den, wenn der Geschädigte schon ein Entschädigungs- angebot erhalten hat oder wenn die Gesellschaft ihre Absicht mitteilt, kein Angebot machen zu wollen, unter Angabe der Gründe. Der Antragsteller kann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Emp- fangsbestätigung an den Sitz der Gesellschaft schicken. Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen eventuelle Unregelmäßigkeiten oder die eventuelle Unvollständigkeit des Antrags mitteilen oder alternativ hierzu die beauftrag- te betriebliche Bezugsperson und die Art der Bereitstel- lung der Unterlagen angeben. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Gesellschaft die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhalten. Anderenfalls kann er sich direkt an IVASS wenden. Informationsblatt - S. 7 von 13

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Akteneinsicht. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte erhalten nach Abschluss der Verfahren zur Schadensbewertung, -feststellung und -regulierung Einsicht in die Unterlagen, die sie betreffen. Dieser Antrag kann eingereicht wer- den, wenn der Geschädigte schon ein Entschädigungs- angebot erhalten hat oder wenn die Gesellschaft ihre Absicht mitteilt, kein Angebot machen zu wollen, unter Angabe der Gründe. Der Antragsteller kann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Emp- fangsbestätigung an den Sitz der Gesellschaft schicken. Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen eventuelle Unregelmäßigkeiten oder die eventuelle Unvollständigkeit des Antrags mitteilen oder alternativ hierzu die beauftrag- te betriebliche Bezugsperson und die Art der Bereitstel- lung der Unterlagen angeben. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Gesellschaft die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhalten. Anderenfalls kann er sich direkt an IVASS wenden. Informationsblatt - S. 7 von 13.

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Samples: www.zurich-connect.it, www.zurich-connect.it

Akteneinsicht. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte erhalten nach Abschluss der Verfahren zur Schadensbewertung, -feststellung und -regulierung Einsicht in die Unterlagen, die sie betreffen. Dieser Antrag kann eingereicht wer- denwerden, wenn der Geschädigte schon ein Entschädigungs- angebot Entschädigungsangeb- ot erhalten hat oder wenn die Gesellschaft ihre Absicht mitteiltmitgeteilt hat, kein Angebot machen zu wollenmachen, unter Angabe Anga- be der Gründe. Der Antragsteller kann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Emp- fangsbestätigung Empfang- sbestätigung an den Sitz der Gesellschaft schicken. Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen eventuelle Unregelmäßigkeiten oder die eventuelle Unvollständigkeit Unvollständ- igkeit des Antrags mitteilen oder alternativ hierzu die beauftrag- te beauftragte betriebliche Bezugsperson und die Art der Bereitstel- lung Bereitstellung der Unterlagen angeben. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags Antra- gs bei der Gesellschaft die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhalten. Anderenfalls kann er sich eine Beschwerde direkt an IVASS wenden. Informationsblatt - S. 7 von 13richten.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Akteneinsicht. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte erhalten nach Abschluss der Verfahren zur Schadensbewertung, Informationsblatt - S. 6 von 12 -feststellung und -regulierung Einsicht in die Unterlagen, die sie betreffen. Dieser Antrag kann eingereicht wer- denwerden, wenn der Geschädigte schon ein Entschädigungs- angebot erhalten hat Leistungsangebot erh- alten hat, oder wenn die Gesellschaft ihre Absicht mitteiltunter entsprech- ender Begründung mitgeteilt hat, dass sie kein Angebot gemacht hat oder zu machen zu wollen, unter Angabe der Gründebeabsichtigt. Der Antragsteller Antrag- steller kann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Emp- fangsbestätigung Empfangsbestätigung an den Sitz der Gesellschaft schicken. Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen eventuelle Unregelmäßigkeiten oder die eventuelle Unvollständigkeit des Antrags mitteilen oder alternativ hierzu die beauftrag- te beauftragte betriebliche Bezugsperson Bezugsper- son und die Art der Bereitstel- lung Bereitstellung der Unterlagen angebenange- ben. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Gesellschaft die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhalten. Anderenfalls kann er sich direkt di- rekt an IVASS wenden. Informationsblatt - S. 7 von 13.

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Akteneinsicht. Der Versicherungsnehmer und der Geschädigte erhalten nach Abschluss der Verfahren zur Schadensbewertung, -feststellung und -regulierung Einsicht in die Unterlagen, die sie betreffen. Dieser Antrag kann eingereicht wer- den, wenn der Geschädigte schon ein Entschädigungs- angebot erhalten hat oder wenn die Gesellschaft ihre Absicht mitteiltmitgeteilt hat, kein Angebot machen zu wollenmachen, unter Angabe der Gründe. Der Antragsteller kann den Antrag per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Emp- fangsbestätigung an den Sitz der Gesellschaft schicken. Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen eventuelle eventuel- le Unregelmäßigkeiten oder die eventuelle Unvollständigkeit Unvollstän- digkeit des Antrags mitteilen oder alternativ hierzu die beauftrag- te beauftragte betriebliche Bezugsperson und die Art der Bereitstel- lung Bereitstellung der Unterlagen angeben. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Gesellschaft die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhaltener- halten. Anderenfalls kann er sich eine Beschwerde direkt an IVASS wenden. Informationsblatt - S. 7 von 13richten.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder